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Produktverantwortung - EinführungProduktverantwortung ist nicht gleichzusetzen mit der allgemein bekannten Produkthaftung.Im Allgemeinen versteht man unter Produkthaftung die Haftung des Herstellers im Falle fehlerhafter Produkte oder für Schäden, die aus der Benutzung des Produkts resultieren. Diese "klassische" Produkthaftung ist in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt und durch Normen und technische Spezifikationen konkretisiert. Die im Sinne dieser Regelungen als sicher geltenden Produkte sind mit dem CE-Konformitätszeichen versehen. Grafik: Die Produktverantwortung umfasst alle Phasen: die Entwicklung, die Produktion, der Gebrauch und die Entsorgung Die Produktverantwortung ist ein wesentliches Merkmal der nachhaltigen, ressourcenschonenden Abfallwirtschaft und enthält die mehrfache Verwendbarkeit, die technische Langlebigkeit, die umweltverträgliche Verwertung und – als unterste Stufe dieser Hierarchie – die schadlose Beseitigung. Die Produktverantwortung ist ein wesentliches Merkmal der Integrierten Produktpolitik (IPP). Die EU- und Bundesregelungen bilden lediglich den Ordnungsrahmen für die Herstellung umweltschonender Produkte und für die nachhaltige Bewirtschaftung der Altgeräte. Die Herausforderung, praktikable Lösungen für das Wirtschaftsleben und den Gütermarkt zu entwickeln, liegt in erster Linie bei Herstellern und Handel. Mit der Verpackungsverordnung (VerpackV) wurde Anfang der 90er Jahre die erste Rücknahmeverordnung erlassen, die die Verantwortung für ein ganzes Segment der Abfallwirtschaft auf die ursprünglichen Verursacher übertrug. Weitere Regelungen betreffen beispielsweise elektrische und elektronische Altgeräte, Altbatterien und Altfahrzeuge. Durch diese Vorgaben ist die Entsorgungsdienstleistung Teil des übrigen Gütermarktes geworden. Weiterhin greift das Abfallrecht mit den produktbezogenen Regelungen in die Herstellung ein, was früher anderen Rechtsbereichen vorbehalten war. Dies ist vom abfallwirtschaftlichen Standpunkt insofern begründet, wie Altprodukte oder –geräte mit giftigen oder umweltschädlichen Inhaltsstoffen nicht verwertungstauglich sind oder die Standards der Beseitigung nicht erfüllen können. Einzelheiten finden Sie auf der Seite Recht > Abfallwirtschaft > stoff- und produktbezogene Regelungen. GlossarAltfahrzeugVVerordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen (Altfahrzeug-Verordnung - AltfahrzeugV). Den Verordnungstext finden sie hier. BattG Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG). Den Gesetzestext finden Sie hier. CE-Konformitätskennzeichnung Die CE-Kennzeichnung wurde vorrangig für die Marktüberwachung geschaffen. Sie soll dem Endverbraucher im freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Gemeinschaft sichere Produkte gewährleisten. „CE“ steht für Communauté Européenne, also Europäische Gemeinschaft. EG-Richtlinien legen für zahlreiche Produkte konkrete Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen als Mindestanforderungen fest. Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller lediglich die Übereinstimmung des Produktes mit diesen EG-Richtlinien und die Einhaltung der darin festgelegten „wesentlichen Anforderungen“. ElektroG Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG). Den Gesetzestext finden Sie hier KrWG Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG). Den Gesetzestext finden Sie hier. VerpackV Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung - VerpackV). Den Verordnungstext finden Sie hier.
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