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Startseite > Rechtsgrundlagen > Gefahrstoffe und Gefahrgut > Gefahrstoffe > Umgang mit Gefahrstoffen > Kennzeichnung
Kennzeichnung von GefahrstoffenDie Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen weist den Anwender auf die von dem jeweiligen Stoff ausgehenden Gefahren hin und gibt wichtige Informationen darüber, wie der Stoff zu handhaben ist. Die Kennzeichnung besteht aus einen grafischen Symbol und der Gefahrenbezeichnung. Gefährliche Stoffe müssen sowohl im Lager als auch am Einsatzort eindeutig bezeichnet werden.Bitte beachten Sie: Seit dem 1. Dezember 2010 gelten für Stoffe geänderte Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften. Für Gemische sind die neuen Regelungen ab dem 1. Juni 2015 anzuwenden. Die altbekannten Symbole und Begriffe werden nahezu komplett ersetzt. Bild: Beispiele für geänderte Symbole
Betroffen sind neben den Piktogrammen auch die Bezeichnungen der gefährlichen Eigenschaften sowie die R- und die S-Sätze. Die neuen Vorgaben werden durch eine neue Rechtsvorschrift, die europäische GHS-Verordnung, festgelegt. Einzelheiten können Sie auf der Seite Rechtsgrundlagen > Gefahrstoffe und Gefahrgut > Gefahrstoffe > GHS nachlesen. Wesentliche Informationen zur Kennzeichnung und zum Umgang mit Gefahrstoffen sind im Sicherheitsdatenblatt vermerkt, dass Ihnen vom Chemikalienhersteller oder Lieferanten kostenlos bereitgestellt werden muss. Einstufung und Kennzeichnung durch Hersteller und Lieferanten Nachfoldend wird ein Überblick über die noch für Gemische geltenden Kennzeichnungen und Einstufungen für Gefahrstoffe gegeben. Reine Stoffe müssen schon gemäß den Vorgaben der GHS-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet werden (siehe dazu die Seite Rechtsgrundlagen > Gefahrstoffe und Gefahrgut > Gefahrstoffe > GHS: Neues Kennzeichnungsmodell > Verpacken und Kennzeichnen):
Die Einstufung von Gemischen ist nicht einfach. Das Vorgehen wird in der Zubereitungsrichtlinie der EU (Richtlinie 1999/45) und in der TRGS 200 beschrieben. Verpflichten Sie Ihren Lieferanten Zubereitungen einzustufen und ein entsprechendes Sicherheitsdatenblatt mitzuliefern. Kennzeichnung der Verpackung durch die Hersteller und Lieferanten Um dem Anwender von Stoffen und Zubereitungen die Zuordnung der von ihm in der Produktion verwendeten Stoffe zu ermöglichen, sind die Hersteller gesetzlich zur Kennzeichnung von Gefahrstoffen verpflichtet. Die Kennzeichnung dient dem Schutz des Anwenders. Sie gibt Aufschluss über die wichtigsten Gefahren für Mensch und Umwelt und enthält Hinweise auf die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen bei Anwendung und Lagerung des Produktes. Die Kennzeichnung von gefährlichen Zubereitungen auf der Verpackung muss dabei unter anderem die nachfolgend aufgeführten Angaben enthalten (die Kennzeichnung von reinen Stoffen muss bereits gemäß der GHS-Verordnung erfolgen, siehe dazu die Seite Rechtsgrundlagen > Gefahrstoffe und Gefahrgut > Gefahrstoffe > GHS: Neues Kennzeichnungsmodell > Verpacken und Kennzeichnen):
Grafik: Beispiel für ein Kennzeichnungsetikett Weitere Informationen zur möglichen Gefährdung und zu Schutzmaßnahmen können dem Sicherheitsdatenblatt entnommen werden, welches der Hersteller ebenfalls zur Verfügung stellen muss. Bestehen sie beim Bezug von Betriebs- und Hilfsstoffen gegenüber dem Lieferanten auf die Aushändigung des Sicherheitsdatenblatts und bewahren Sie dieses gut auf. Kennzeichnung durch den Betrieb Für den Fall, dass Gefahrstoffe von Originalgebinden in andere Behälter umgefüllt werden, ist ebenfalls eine Kennzeichnung erforderlich. Entweder ist die Originalbeschriftung zu übernehmen oder gemäß der TRGS 201 zu kennzeichnen. Die Anwendung der TRGS 201 kann zu einer vereinfachten Kennzeichnung führen. Die TRGS 201 beschreibt auch die erforderliche Kennzeichnung von Lagertanks und sonstigen stationären Behältern sowie Rohrleitungen, in denen sich Gefahrstoffe befinden. GlossarFlammpunktDer Flammpunkt ist die niedrigste Temperatur, bei der sich aus einer Flüssigkeit Dämpfe in solchen Mengen entwickeln, dass sich mit der Luft ein durch Fremdzündung entflammbares Gemisch ergibt. Gefahrstoffe Werk-, Betriebs- oder Hilfsstoffe, die ein besonderes Gefahrenpotenzial aufweisen. Gefahrstoffe sind gefährliche Stoffe und Zubereitungen, die bestimmte Eigenschaften wie beispielsweise giftig, ätzend oder reizend haben. Zu erkennen sind sie am Gefahrensymbol: oranges Feld mit schwarzem Piktogramm, z.B. Flamme für entzündlich, Totenschädel für giftig etc. Die Gefahrensymbole mit Beispielen sind im Bereich Recht > Gefahrstoffe und Gefahrgut > Gefahrstoffe > Umgang > Kennzeichnung aufgeführt. Die Kriterien für die Zuordnung gefährlicher Eigenschaften legt die Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit der EU-Richtlinie 67/548 fest. Seit dem 1. Dezember 2010 gelten für Stoffe geänderte Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften. Für Gemische sind die neuen Regelungen ab dem 1. Juni 2015 anzuwenden. Die altbekannten Symbole und Begriffe werden nahezu komplett ersetzt. Die neuen Vorgaben werden durch die neue europäische Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (auch GHS-Verordnung genannt) festgelegt. Den Verordnungstext finden Sie hier. Gefährliche Stoffe Gefährliche Stoffe werden durch die Richtlinie 67/548/EWG für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe festgelegt. Seit dem 1. Dezember 2010 gelten für Stoffe geänderte Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften. Für Gemische sind die neuen Regelungen ab dem 1. Juni 2015 anzuwenden. Die altbekannten Symbole und Begriffe werden nahezu komplett ersetzt. Die neuen Vorgaben werden durch die neue europäische Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (auch GHS-Verordnung genannt) festgelegt. GHS-Verordnung Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Den Verordnungstext finden Sie hier. Der Text der Verordnung wurde geändert. Bitte beachten Sie deshalb auch die Rubrik "Geändert durch" der verlinkten Seite. R-Sätze/H-Sätze Risikosätze beschreiben die Umwelt- und Gesundheitsgefahren durch chemische Stoffe. R-Sätze sind im Anhang III der EU-Richtlinie 67/548/EWG festgelegt. Seit dem 1. Dezember 2010 gelten für Stoffe geänderte Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften. Für Gemische sind die neuen Regelungen ab dem 1. Juni 2015 anzuwenden. Die altbekannten Symbole und Begriffe werden nahezu komplett ersetzt. Von den Änderungen betroffen sind auch die R-Sätze, die durch H-Sätze ersetzt werden (H steht für Hazard). Die neuen Vorgaben werden durch die europäische Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (auch GHS-Verordnung genannt) festgelegt. Den Verordnungstext finden Sie hier. S-Sätze/P-Sätze S-Sätze Sicherheitssätze beschreiben standardisiert die Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt beim Umgang mit gefährlichen Stoffen. Sie sind im Anhang IV der EU-Richtlinie 67/548/EWG festgelegt. Seit dem 1. Dezember 2010 gelten für Stoffe geänderte Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften. Für Gemische sind die neuen Regelungen ab dem 1. Juni 2015 anzuwenden. Die altbekannten Symbole und Begriffe werden nahezu komplett ersetzt. Von den Änderungen betroffen sind auch die S-Sätze, die durch P-Sätze ersetzt werden (P steht für Precautionary). Die neuen Vorgaben werden durch die neue europäische Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (auch GHS-Verordnung genannt) festgelegt. Den Verordnungstext finden Sie hier. TRGS 200 Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen - TRGS 200. Die Technischen Regeln finden Sie hier. TRGS 201 Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen - TRGS 201. Die Technischen Regeln finden Sie hier.
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