![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| StartseiteSitemap | ImpressumDatenschutz | ![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gefährliche AbfälleAuch in Schreinerbetrieben fallen gefährliche Abfälle an, die ordnungsgemäß zu entsorgen sind. Es sind gesetzliche Nachweispflichten zu beachten, die von den anfallenden Abfallmengen abhängen. Bis zu einem jährlichen Abfallanfall von 20 t pro Abfallart kann die sogenannte Sammelentsorgung genutzt werden. Hierbei werden die Abfälle einem Einsammler übergeben, der bei der Übernahme der Abfälle einen Übernahmeschein aushändigt. Der Übernahmeschein belegt die ordnungsgemäße Übergabe des Abfalls und muss in das zu führende Register eingeheftet werden. Weitere rechtliche Hinweise zur Entsorgung gefährlicher Abfälle sind unter Rechtsgrundlagen > Abfallwirtschaft > Nachweisverfahren dargestellt.Es wird empfohlen, Abfallbilanzen über die im Vorjahr angefallenen Abfälle zu erstellen. Einzelheiten dazu können unter Rechtsgrundlagen > Abfallwirtschaft > Abfallbilanzen und -konzepte nachgelesen werden. Folgende Möglichkeiten stehen den Betrieben zur Verfügung, um Kleinmengen gefährlicher Abfälle zu entsorgen:
Über die konkreten Möglichkeiten können der Gewerbeabfallberater des Bürgermeister- oder Landratsamts oder die Umweltberater der Handwerksorganisationen informieren. Von gefährlichen Abfällen gehen besondere Gefahren aus:
Die folgende Tabelle gibt eine Orientierung, welche Stoffe im Schreinerbetrieb als gefährliche Abfälle vorkommen können: Tabelle: Übersicht gefährliche Abfälle im Schreinerhandwerk
GlossarEntsorgungsfachbetriebEin Entsorgungsfachbetrieb ist nach den §§ 56 und 57 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ein Betrieb, der bestimmten Anforderungen genügt und durch eine technische Überwachungsorganisation oder eine Entsorgergemeinschaft als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist. Entsorgungsfachbetriebe werden mindestens jährlich von einer Zertifizierungsstelle überprüft. Näheres regelt die Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe. Gefährliche und nicht gefährliche Abfälle Abfälle werden in gefährliche und nicht gefährliche Abfälle eingeteilt. Die als gefährlich einzustufenden Abfälle werden in der Abfallverzeichnisverordnung festgelegt und sind dort mit einem Stern gekennzeichnet. Ein Abfall gilt als gefährlich, wenn er eines oder mehrere Gefahrenmerkmale aufweist (z.B. Flammpunkt kleiner 55 °C oder Konzentration sehr giftiger Stoffe größer/gleich 0,1 %). Die frühere Differenzierung in besonders überwachungsbedürftige, überwachungsbedürftige und nicht überwachungsbedürftige Abfälle ist 2007 entfallen. Detaillierte Informationen über Sonderabfälle, gefährliche Abfälle und besonders überwachungsbedürftige Abfälle liefert beispielsweise das Umweltbundesamt. TRGS TRGS - Technische Regeln Gefahrstoffe. Unter dieser Bezeichnung sind mehrere themen- und stoffbezogene Vorschriften zum Umgang mit Gefahrstoffen zusammengefasst (Kühlschmierstoffe, Acetylen usw.). Die Technischen Regeln finden Sie hier TRGS 521 Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle Die Technischen Regeln finden Sie hier.
Wie beurteilen Sie diesen Artikel? hilfreich
weniger hilfreich
|
Kommentare News Literatur Adressen |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||