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Ansätze, Methoden und VorgehenWelche Grundsätze sind bei der Bildung von Umweltkennzahlen zu beachten?Umweltkennzahlen stehen nicht für sich allein. Sie sind in ein betriebliches Umweltkennzahlensystem eingebunden, das Teil des gesamten betrieblichen Kennzahlen- und Entscheidungssystems ist. Ein System „von der Stange“ gibt es nicht; es ist vielmehr nach den betrieblichen Gegebenheiten und Bedürfnissen auszurichten. Die Unterschiede in der Praxis sind daher erheblich, doch die bei der Erstellung des Kennzahlensystems zu beachtenden Grundsätze sind jedoch für alle Anwender gleich: Grafik: Grundsätze für den Aufbau eines Umweltkennzahlensystems
Wie werden Kennzahlen gebildet? Kennzahlen werden in der Regel in einem oft mehrstufigen Prozess aus Mess- und Prozessdaten der betrieblichen Tätigkeit gebildet. Viele der für Umweltkennzahlen benötigten Daten sind verfügbar, da sie ohnehin aus betrieblichen Gründen für die Kontrolle und Steuerung von Anlagen und Prozessen erhoben werden. Weitere Daten werden im Rahmen des Umweltmanagementsystems erhoben und dokumentiert, z. B. Emission von Schadgasen und Abwasser. Die Herausforderung besteht darin, die vielfältigen Ausgangsdaten zu belastbaren und objektiven Kennzahlen aufzubereiten und sie in geeigneter Form für Bewertungs- und Entscheidungsprozesse verfügbar zu machen. Grafik: Bildung von Umweltkennzahlen ![]() Quelle: ABAG-itm, Pforzheim Welche Schritte führen zum Kennzahlensystem? Kleinere Unternehmen sollten sich beim Aufbau eines Kennzahlensystems auf Umweltleistungskennzahlen, z. B. Material- und Energieverbrauch in Form einer Input/Output-Bilanz, und auf Umweltmanagementkennzahlen, d. h. Aktivitäten des Managements zur Verbesserung der Umweltsituation, beschränken. Umweltzustandskennzahlen, die die Qualität der Umweltgüter Boden, Wasser und Luft im Umfeld des Betriebes betreffen, sind allgemein nur für größere Betriebe relevant. Grundsätzlich sollten beim Aufbau und der Einführung eines Kennzahlensystems die DIN EN ISO 14031 „Umweltmanagement und Umweltleistungsbewertung“, die VDI 4050 „Betriebliche Kennzahlen für das Umweltmanagement“ berücksichtigt werden. Für den Praktiker ist zudem der Leitfaden des Umweltbundesamtes „Betriebliche Umweltkennzahlen“ (pdf, 12, 4 Mb) hilfreich. Nach EMAS validierte Unternehmen müssen zumindest die dort geforderten Kernindikatoren berücksichtigen (Energieeffizienz, Materialeffizienz, Wasser, Abfall, Biologische Vielfalt und Emissionen berücksichtigen. In Unternehmen, die bereits ein Umweltmanagementsystem haben und wiederkehrend Umweltaudits durchführen, können auf ihre Umweltprüfung und die dort behandelten Umweltaspekte zurückgreifen. Sie sollten allerdings anhand der vorgenannten Grundsätze regelmäßig Ziele, Nutzen und Anwendbarkeit ihres Kennzahlensystems überprüfen. In Unternehmen, die kein Umweltmanagementsystem haben und auch nicht einführen möchten, kann der Aufbau eines Kennzahlensystems in sechs Schritten erfolgen. Grafik: Vorgehen zum Aufbau und zur Einführung eines Umweltkennzahlensystems ![]() Quelle: ABAG-itm, Pforzheim Wie bei anderen Controlling- und Steuerungsprozessen ist das Kennzahlensystem periodisch zu überprüfen. Dabei spielen z. B. folgende Fragen eine Rolle: Wurde der angestrebte Nutzen erreicht? Wurden die Umweltschwerpunkte ausreichend berücksichtigt und konnten Verbesserungen erzielt werden? Ist die Qualität der Kennzahlen ausreichend und ist ihre Reproduzierbarkeit und Belastbarkeit gegeben? GlossarEMASVerordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS). EMAS bedeutet Eco-Management und Audit Scheme. Im deutschen Sprachgebrauch wird anstelle von EMAS oft der Begriff Öko- oder Umwelt-Audit benutzt. Die Begriffe sind gleichbedeutend. Die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS III) ersetzte die außer Kraft getretene Verordnung (EG) Nr.761/2001 (EMAS II-Verordnung). Den Verordnungstext finden Sie hier Umweltleistung Die DIN EN ISO 14001 definiert Umweltleistung als das "messbare Ergebnis des Managements der Umweltaspekte in einer Organisation" und die EMAS-Verordnung als "Ergebnis des Managements der Organisation hinsichtlich ihrer Umweltaspekte". Zur Beschreibung und Verbesserung der Umweltleistung muss diese gemessen werden. Hierzu können z. B. Methoden der Material- und Energiebilanz Ökobilanzierung angewendet und deren Ergebnisse in Form von Kennzahlen dargestellt werden.
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