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EMAS und ISO 14001 - Umsetzung in UnternehmenEin gemeinsames Anliegen von EMAS und der ISO 14001 ist es, dass Unternehmen sich freiwillig am System beteiligen und sich dadurch Vorteile hinsichtlich der ordnungspolitischen Kontrolle, der Kosteneinsparung und ihres Ansehens in der Öffentlichkeit verschaffen. Die Teilnahme von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) an EMAS wurde in Baden-Württemberg und in anderen Bundesländern gefördert.Ferner gibt es für KMU die Möglichkeit, eine Verlängerung der Validierungszyklen des Managementsystems von 3 auf 4 Jahre und der Umwelterklärung von 1 auf 2 Jahre bei den Registrierungsstellen zu beantragen. In den befreiten Jahren muss die aktualisierte Umwelterklärung der Registrierungsstelle übergeben werden. Die Verlängerung ist an folgende Bedingungen geknüpft, deren Erfüllung vom validierenden Umweltgutachter zu bestätigen ist:
Die EMAS-Verordnung zielt darauf ab, die Glaubwürdigkeit und Transparenz von Unternehmen, die mit einem Umweltmanagementsystem arbeiten, zu stärken. Dies setzt voraus, dass ihr Managementsystem, ihr Umweltbetriebsprüfungsprogramm und ihre Umwelterklärung auf Übereinstimmung mit den einschlägigen Anforderungen dieser Verordnung hin geprüft und die Umwelterklärungen und deren aktualisierte Fassungen von zugelassenen Umweltgutachtern für gültig erklärt werden. Zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen des Umweltmanagementsystems ist es bei EMAS besonders bedeutsam, Rechtsvorschriften einzuhalten, die Umweltleistung zu verbessern sowie externe Kommunikation zu pflegen und die Arbeitnehmer einzubeziehen. EMAS und ISO 14001 stellen zum großen Teil gleiche Anforderungen an den Aufbau und die Einführung eines validier- bzw. zertifizierfähigen Umweltmanagementsystems (Anhang II Teil A der EMAS-Verordnung). EMAS betreffende weitergehende Anforderungen sind dem Anhang II Teil B zu entnehmen. Die Verordnung ist untergliedert in die Bereiche:
Die Vorgehensweise entspricht dem auf der Seite Wichtig für alle Branchen > Umweltmanagement > Umsetzung beschriebenen PDCA-System. GlossarEMASVerordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS). EMAS bedeutet Eco-Management und Audit Scheme. Im deutschen Sprachgebrauch wird anstelle von EMAS oft der Begriff Öko- oder Umwelt-Audit benutzt. Die Begriffe sind gleichbedeutend. Die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS III) ersetzte die außer Kraft getretene Verordnung (EG) Nr.761/2001 (EMAS II-Verordnung). Den Verordnungstext finden Sie hier ISO 14001 ff Die internationale Umweltmanagementnorm ISO 14001 legt weltweit anerkannte Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem fest und ist Teil einer Normenfamilie. Diese Normenfamilie enthält weitere Normen zu verschiedenen Bereichen des Umweltmanagements, unter anderem zu Ökobilanzen, zu Umweltkennzahlen bzw. zur Umweltleistungsbewertung. Sie kann sowohl auf produzierende als auch auf dienstleistende Unternehmen angewendet werden. An der Bezeichnung EN der jeweiligen Fassung der ISO 14001 erkennt man, dass die von der ISO herausgegebene Norm vom Europäischen Komitee für Normung als europäische Norm (EN) übernommen worden ist. In Deutschland ist dies die DIN EN ISO 14001:2009-11. Alle Normen können über den Beuth-Verlag Berlin bestellt werden. Die Homepage des Verlags finden Sie hier. KMU Als KMU gelten gemäß der EU-Definition kleine und mittlere Unternehmen mit max. 250 Mitarbeiter und max. 50 Mio. € Jahresumsatz oder max. 43 Mio. € Jahresbilanz (auch: Anteil eines Nicht-KMU am Unternehmen max. 25 %).
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