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Ziele der FörderprogrammeStärkung der Innovationskraft der UnternehmenDie Förderprogramme zur Energieeffizienz sind zum einen Teil der weltweiten Anstrengung zur Minderung der Treibhausgasemissionen. In diesem Fall ist die Förderung von Unternehmen, die Maßnahmen zur Emissionsminderung ergreifen, wettbewerbsrechtlich weitgehend unkritisch. Die Energieeinsparung ist daher einer der wenigen Bereiche, in denen Vorhaben gefördert werden, die keinen Neuigkeits- oder Innovationscharakter besitzen. Förderkriterium ist hier die Minderung der Emissionen von Treibhausgasen. Ausgeschlossen von der Förderung sind selbstverständlich Maßnahmen, die der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben dienen und keinen zusätzlichen Innovationscharakter haben.
Weiterhin sind CO2-Minderungvorhaben, wegen des Umweltbezugs, grundsätzlich über die Programme der DBU (Deutsche Bundesstiftung Umwelt) förderbar. Bei der Auswahl von Förderprogrammen sollte daher ein Vergleich der Konditionen der verschiedenen Programme erfolgen. Dabei sollte auch der Aufwand für die Beantragung und die Dokumentation, der durchaus erheblich sein kann, berücksichtigt werden. Meist sind die CO2-Minderungsprogramme einfacher zu beantragen und stellen geringere Anforderungen an die Dokumentation als Programme zur Innovationsförderung. GlossarStand der TechnikIn einigen Umweltgesetzen (vgl. z.B. § 57 Wasserhaushaltsgesetz, § 5 Nr. 2 BImSchG) gebräuchliche Bezeichnung für den Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, deren praktische Eignung als gesichert erscheint. Maßnahmen nach dem Stand der Technik sollen den besten zur Zeit realisierbaren Schutz der Umwelt vor Schädigungen garantieren. Der Stand der Technik ist auch für die Gewährleistung des Schutzes der Beschäftigen vor Gefährdungen maßgeblich. Hier ist das Technische Regelwerk z.B. in Form der Technischen Regeln für Gefahrstoffe zu beachten. Ein weitergehender Begriff ist "Stand von Wissenschaft und Technik" für Anlagen, die noch nicht im Betrieb erprobt sind. Im Zuge der technologischen Entwicklung werden Anlagen des Standes von Wissenschaft und Technik schrittweise zum Stand der Technik, so dass sich in Genehmigungsverfahren unterschiedliche Auffassungen zwischen Antragssteller und Behörde über die anzuwendende Technologie ergeben können. Treibhausgase Als Treibhausgase bezeichnet man Spurengase, welche die Wärmestrahlung der Erde absorbieren und somit die Erdoberfläche und die untere Atmosphäre erwärmen (Treibhauseffekt). Die Konzentration von Treibhausgasen war in der Klimageschichte der Erde extrem starken Schwankungen unterworfen. Beispielsweise betrug die CO2-Konzentration einst ein Vielfaches der heute gemessenen ca. 0,038%. Treibhausgase sind u.a. Kohlenstoffdioxid (CO2), fluorierte Kohlenwasserstoffe (FCKW), Methan, Stickstoffoxide, insbesondere Distickstoffmonoxid (Lachgas), Wasserdampf und Schwefelhexafluorid. Die Wirkung dieser Gase ist unterschiedlich. So ist das spezifische Erwärmungspotenzial von Lachgas über 300 mal, das von Methan 32 mal so stark wie bei Kohlendioxid.
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