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Startseite > Rechtsgrundlagen > Betriebsund Anlagensicherheit > Betriebssicherheit > Bereitstellen und Benutzen von AM
Bereitstellen und Benutzen von ArbeitsmittelnFür die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln legt die BetrSichV fest:
GlossarArbeitsmittelArbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Werkzeuge (z.B. Hammer und Zangen), Geräte (z.B. Computer und Radios), Maschinen (z.B. Kreissägen und Bohrmaschinen) und Anlagen (z.B. Aufzüge und Dampfkessel). Anlagen setzen sich aus mehreren Funktionseinheiten zusammen, die zueinander in Wechselwirkung stehen und deren sicherer Betrieb wesentlich durch diese Wechselwirkungen bestimmt wird. BetrSichV Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ). Den Verordnungstext finden Sie hier.
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