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Hinweise für das Metallhandwerk allgemeinDie meisten Anforderungen an den betrieblichen Umweltschutz betreffen größere Unternehmen und Handwerksbetriebe in gleicher Weise. Der Schutz unserer Umwelt vor schädlichen Einflüssen sollte neben einer effizienten Betriebsführung fest im Betrieb und bei den Mitarbeitern verankert sein. Hier neben dem Tagesgeschäft jeweils auf dem aktuellen Stand zu bleiben, ist gerade für kleinere Betriebe eine zusätzliche Belastung.Mit schwerpunktmäßiger Ausrichtung auf das Metallhandwerk sollen Ihnen die nachfolgenden Seiten Hinweise und Tipps zu wichtigen Maßnahmen geben, sowie Informationen wie und wo Sie Unterstützung und weiterführende Informationen bekommen können. Auch für das Handwerk gilt: Umweltschutz muss nicht nur mehr Aufwand bedeuten, vielmehr kann sich Umweltschutz durchaus lohnen, insbesondere im Hinblick auf den ressourcenschonenden Einsatz von Materialien und Energie. Im Metallhandwerk werden häufig Prozesshilfsstoffe eingesetzt, von denen Umweltrisiken ausgehen können, z. B. Öle, Kühlschmierstoffe (KSS), Reinigungsmittel usw.. Mit entsprechenden Vorkehrungen zum richtigen Umgang und der Nutzung umweltgerechter Entsorgungswege für die entstehenden Abfälle können
Die Struktur der folgenden Seiten orientiert sich an der Untergliederung des Metallhandwerks. In vielen Fachrichtungen werden die gleichen oder ähnliche Fertigungsprozesse eingesetzt. Um Dopplungen zu vermeiden, zeigt Ihnen die Tabelle, wo auf die jeweiligen Prozessschwerpunkte und Umweltthemen eingegangen wird.
Aktuelle Umweltthemen, die für alle Betriebe des Metallhandwerks von Bedeutung sind Abfallentsorgung, insbesondere gefährlicher Abfälle In vielen Handwerksbetrieben fallen keine größeren Mengen an gefährlichen Abfällen an. Insbesondere, wenn in Ihrem Betrieb insgesamt weniger als 2.000 kg/Jahr an gefährlichen Abfällen anfallen, dann können Sie vereinfachte Entsorgungsmöglichkeiten nutzen:
Mit den o.g. Möglichkeiten können Sie Ihre gefährlichen, und natürlich auch die nicht gefährlichen, Abfälle mit geringem Aufwand, kostengünstig und umweltgerecht entsorgen. Fallen bei Ihnen größere Mengen an? Dann finden Sie ausführliche Informationen in Rechtsgrundlagen der Abfallwirtschaft. Auch in der Broschüre Abfallentsorgung im Handwerk (siehe Literatur) ist die richtige Vorgehensweise für verschiedene Abfallarten und -mengen ausführlich beschrieben. Energie- und Materialeffizienz Energie- und Materialkosten haben bei Betrieben des Metallhandwerks an Bedeutung zugenommen. Bei produzierenden Betrieben liegen die Materialkosten in der Regel deutlich vor den Personalkosten (Quelle: Statistisches Bundesamt), die Energiekosten dagegen erst an dritter Stelle. Die jeweiligen Ansatzpunkte sind prozess- und betriebsspezifisch. Vorgehensweise und Ansatzpunkte
Für beide Bereiche gibt es gerade für KMU interessante Fördermöglichkeiten. Den Weg zu einem geeigneten Förderprogramm finden Sie auf den Seiten Fördermöglichkeiten. REACH betrifft auch Handwerksbetriebe Mit der Einführung eines neuen Chemikalienrechts will die Europäische Union im gesamten Wirtschaftsraum ein einheitliches und vereinfachtes Regelwerk einführen. REACH steht für Registrierung, Evaluierung (Bewertung) und Autorisierung (Zulassung) von Chemikalien. Bis zum 01. Dezember 2008 mussten demnach alle in der EU hergestellten und importierten Stoffe zumindest erst einmal vorregistriert werden. Betriebe des Metallhandwerks werden als Anwender von Chemikalien überwiegend so genannte „nachgeschaltete Anwender“ sein. Damit müssen Sie in der Regel keine Stoffe selber anmelden, aber Sie sollten sicherstellen, dass die Informationspflichten erfüllt sind und dass Ihnen mit der Einführung von REACH keine Nachteile entstehen. Für Metallhandwerksbetriebe sind insbesondere folgende Aspekte von Bedeutung:
Weitere Informationen zu REACH erhalten Sie auf den REACH-Seiten, über das Netzwerk an dem auch der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) beteiligt ist sowie über helpdesk, der offiziellen Informationsseite der Bundesbehörden. Hier erhalten Sie fachkundige Beratung und Unterstützung zu Umweltfragen Die für Sie zuständigen Umweltberatungsstellen:
GlossarEntsorgungnachweisAuf der Grundlage der Nachweisverordnung sind durch Erzeuger oder Besitzer, Einsammler, Beförderer und Abfallentsorger verpflichtet, Nachweise über die Entsorgung zu führen. Gefährliche und nicht gefährliche Abfälle Abfälle werden in gefährliche und nicht gefährliche Abfälle eingeteilt. Die als gefährlich einzustufenden Abfälle werden in der Abfallverzeichnisverordnung festgelegt und sind dort mit einem Stern gekennzeichnet. Ein Abfall gilt als gefährlich, wenn er eines oder mehrere Gefahrenmerkmale aufweist (z.B. Flammpunkt kleiner 55 °C oder Konzentration sehr giftiger Stoffe größer/gleich 0,1 %). Die frühere Differenzierung in besonders überwachungsbedürftige, überwachungsbedürftige und nicht überwachungsbedürftige Abfälle ist 2007 entfallen. Detaillierte Informationen über Sonderabfälle, gefährliche Abfälle und besonders überwachungsbedürftige Abfälle liefert beispielsweise das Umweltbundesamt. KMU Als KMU gelten gemäß der EU-Definition kleine und mittlere Unternehmen mit max. 250 Mitarbeiter und max. 50 Mio. € Jahresumsatz oder max. 43 Mio. € Jahresbilanz (auch: Anteil eines Nicht-KMU am Unternehmen max. 25 %).
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