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Reparaturlackierung
Die Reparaturlackierung hat die Aufgabe - ggf. nach vorheriger Instandsetzung durch Karosseriearbeiten - das äußere Erscheinungsbild des Fahrzeugs sowie dessen Wert weitestgehend wieder herzustellen. Dabei werden sowohl vom Kunden als auch vom Hersteller sehr hohe Qualitätsanforderungen gestellt: Die neu hergestellte Oberfläche soll sich in ihrem Aussehen (Farbtöne, Effekte, Glanz) und ihren Eigenschaften (Beständigkeit) möglichst nicht von der Originalbeschichtung unterscheiden.
Die in der Kfz-Reparaturlackierung vorgenommenen Beschichtungen decken ein breites Spektrum ab, angefangen bei kleinflächigen Spotlackierungen über Teil- bis zu Ganzlackierungen von Fahrzeugen. Die Untergründe, die dabei beschichtet werden, sind in der Hauptsache aus Metall (Stahl, verzinkter Stahl, Aluminium) sowie aus einer Vielzahl von Kunststoffen die in zunehmendem Maß in Fahrzeugteilen wie Stoßfänger, Verkleidungen, Heckklappen, usw. zum Einsatz kommen. Die in der Kfz-Reparaturlackierung typischerweise vorkommenden Arbeitsschritte, vom Reinigen bis zum Finish, finden Sie im Kapitel "Tätigkeiten". Aus Umweltsicht erhält die Kfz-Reparaturlackierung ihre besondere Bedeutung durch die Verarbeitung lösemittelhaltiger Beschichtungsstoffe. Die dabei freigesetzten Lösemitteldämpfe wirken sich nachteilig auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt aus (z.B. als Vorläufersubstanzen für Sommersmog).
Neben diesen Umweltauswirkungen durch Lösemittelemissionen sind bei der Kfz-Reparaturlackierung vor allem der Energieverbrauch und die zu entsorgenden Abfälle von Bedeutung. Energie wird hauptsächlich für die Be- und Entlüftungstechnik im Lackier-/Trockenbereich benötigt. Hier sind vergleichsweise große Luftvolumina aufzuheizen, zu befördern, umzuwälzen und letztlich ins Freie abzuführen. Deshalb müssen Heizungen von Kfz-Reparaturlackierbetrieben größer dimensioniert sein als bei üblichen Kfz-Betrieben. Die Abfälle, die beim Lackiervorgang inklusive dessen Vor- und Nachbearbeitungsschritten entstehen, sind für die Umwelt weniger aufgrund ihrer Menge als vielmehr ihrer Eigenschaften bedeutsam: viele dieser Abfälle sind brennbar und als gefährliche Abfälle eingestuft. Typische Abfallarten sind beladene Filtermatten, verbrauchte Reinigungslösungen, Lackreste aus Verarbeitung und Kabinenreinigung, gebrauchte Reinigungstücher, verschmutzte Abdeckmaterialien, Schleifstäube und Leergebinde. Grundsätzliche Handlungsmöglichkeiten für Betriebe der Kfz-Reparaturlackierung Möglichkeiten zum Minimieren der Umweltauswirkungen sind (gruppiert nach zentralen Ansatzpunkten): a) Gestaltung des Betriebsstandorts: Bei Planung und Bau von Kfz-Reparaturlackierbetrieben sollte beachtet werden, dass dabei erhöhte Anforderungen an den Brand- und Explosionsschutz bestehen und außerdem die Vorgaben der Versicherungen erfüllt werden müssen. Die Einbindung eines Fachplaners mit entsprechenden Referenzen zahlt sich hier aus. Welche Versicherung welche Schäden abdeckt und wie diese sinnvollerweise miteinander kombiniert werden sollten, darüber gibt die IFL-Info "Brände im Büro, Werkstätten oder auf dem Betriebsgelände im eigenen Betrieb" Auskunft. Im bestehenden Betrieb empfiehlt es sich Nachbarschaftsbeschwerden vorzubeugen. Dazu dienen eine Lackieranlage nach dem Stand der Technik, möglichst keine Verarbeitung geruchsintensiver Beschichtungsstoffe in den Abendstunden und an Wochenenden und lärmintensive Tätigkeiten nicht bei geöffneten Fenstern/Toren oder gar im Freibereich auszuführen. Gerade die möglichen Folgen einer (empfundenen) Geruchsbelästigung sollten nicht unterschätzt werden.
b) Planung und Betrieb technischer Anlagen: Gleiches gilt für die Drucklufttechnik, die sich ebenfalls sehr deutlich in den Betriebskosten widerspiegelt. Nähere Informationen darüber finden Sie im Kapitel Karosseriearbeiten (s. Werkstatt) und unter Maler und Stuckateure > betriebstechnische Anlagen > Drucklufterzeugung oder Wichtig für alle Branchen > Energie > Einsparmöglichkeiten > Druckluft. Losgelöst von Planung und Neubau der Lackieranlagen bestehen noch weitere Ansatzpunkte für Energieeinsparungen und um damit Geldbeutel und Umwelt zu schonen:
Werden bestehende Anlagen umgebaut oder beispielsweise für den Einsatz von wasserbasierten Beschichtungsstoffen angepasst, spielt die genaue Abstimmung der Anlagentechnik auf die neuen Lackierbedingungen eine große Rolle. Beispielsweise können unveränderte Luftgeschwindigkeiten in der Kabine nach der Umstellung auf Wasserlacke zu Trocknungsproblemen und damit verbundenem Mehraufwand führen. Deshalb ist es hier ratsam, die realen Lüftungsbedingungen in der Kabine nachmessen zu lassen. Die - vor allem behördlicherseits - immer wieder ins Spiel gebrachte technische Möglichkeit, die Abgase aus dem Lackierprozess durch eine Abgasbehandlungsanlage weitestgehend von Lösemittelanteilen zu befreien, kommt nur in ganz wenigen Fällen als realistische Möglichkeit zur Verringerung der Umweltauswirkungen in Frage. Gründe dafür sind der diskontinuierliche Anfall großer Luftvolumina mit geringen Lösemittelgehalten und die im Vergleich zum erzielbaren Reinigungseffekt unverhältnismäßig hohen Investitions- und Betriebskosten. Werden Abgasreinigungstechniken im Einzelfall behördlich angeordnet, so kommen meist Aktivkohlefilter zum Einsatz. Diese adsorbieren die im Abluftstrom enthaltenen Lösemittel und fangen damit Spitzenbelastungen ab. Weiter spielt anlagentechnisch die Applikationstechnik eine wichtige Rolle. Durch den Einsatz von Spritzgeräten, mit denen höhere Auftragswirkungsgrade erzielt werden können (z.B. HVLP-Pistolen) lassen sich sowohl beim Materialverbrauch als auch bei der Menge des entstehenden Abfalls Einsparungen erzielen. Nähere Informationen hierzu enthält der Bericht "VOC-Minderung in der KFZ-Reparaturlackierung" (pdf, 557 KB) des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden Württemberg.
c) Wahl der Beschichtungsstoffe:
Tabelle: Produktbezogene Grenzwerte der 31. BImSchV für die Kfz-Reparaturlackierung
Moderne Wasserlacke sind produkttechnisch den konventionellen Lösemittellacken insgesamt ebenbürtig und bieten bei einigen Kriterien sogar leichte Vorteile (z.B. beim Lagern, in punkto Brand- und Explosionsschutz, bei der Gerätereinigung, ...). Nicht zuletzt bringt der Einsatz von lösemittelreduzierten Beschichtungsstoffen auch Vorteile beim bürokratischen Aufwand. Werden vom Betrieb ausschließlich Wasserbasislacke eingesetzt, kann er als Nachweis über die erzielten Einsparungen bei den Lösemittelemissionen den vereinfachten Reduzierungsplan der Lösemittelverordnung nutzen. Dieser besteht letztlich nur noch aus einer Mitteilung an die zuständigen Behörde (Landrats- / Umweltamt), dass weitestgehend nur noch solche Produkte eingesetzt werden. Nachfolgende Grafik zeigt die verschiedenen Wege zur Erfüllung der Lösemittelverordnung in der Übersicht:
Hilfestellungen können hier auch die Berater des Verbands des Kraftfahrzeuggewerbes Baden Württemberg e.V. sowie des Landesinnungsverbandes des Maler- und Lackiererhandwerks Baden Württemberg geben.
d) Reduzieren von Abfällen: Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass an lösemittelreduzierten Beschichtungsstoffen für die Kfz-Reparaturlackierbetriebe in naher Zukunft kein Weg vorbei führt. Deshalb empfiehlt es sich für jeden Betrieb,
Nicht zuletzt kommt ein frühzeitiges Umsteigen auch der Umwelt zugute, denn so können Lösemittelemissionen vermieden und problematische Abfälle reduziert werden.
Weitere Informationen zum Thema Lösemittelverordnung und Energieeinsparung in der Kfz-Reparaturlackierung erhalten Sie hier:
Glossar31. BImSchVVerordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen (31. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz - 31. BImSchV). Den Verordnungstext finden Sie hier BetrSichV Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ). Den Verordnungstext finden Sie hier. BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG. Den Gesetzestext finden Sie hier. Explosionsschutzdokument Gemäß §6 Betriebssicherheitsverordnung muss für alle explosionsgefährdeten Bereiche eines Betriebes ein Explosionsschutzdokument erstellt werden. Dieses muss neben einer Beschreibung des explosionsgefährdeten Bereiches alle Maßnahmen enthalten, die zur Vermeidung von Explosionsgefahren ergriffen werden. Gefährliche und nicht gefährliche Abfälle Abfälle werden in gefährliche und nicht gefährliche Abfälle eingeteilt. Die als gefährlich einzustufenden Abfälle werden in der Abfallverzeichnisverordnung festgelegt und sind dort mit einem Stern gekennzeichnet. Ein Abfall gilt als gefährlich, wenn er eines oder mehrere Gefahrenmerkmale aufweist (z.B. Flammpunkt kleiner 55 °C oder Konzentration sehr giftiger Stoffe größer/gleich 0,1 %). Die frühere Differenzierung in besonders überwachungsbedürftige, überwachungsbedürftige und nicht überwachungsbedürftige Abfälle ist 2007 entfallen. Detaillierte Informationen über Sonderabfälle, gefährliche Abfälle und besonders überwachungsbedürftige Abfälle liefert beispielsweise das Umweltbundesamt. HVLP-Technik High Volume Low Pressure Spritztechnik. Mit dieser druckluftreduzierten Spritztechnik lässt sich der Anteil fehlverspritzten Lackes verringern. Details siehe hier. Reduzierungsplan Von der Lösemittelverordnung (31. BImSchV) vorgegebene Möglichkeit, die geforderte Verringerung der Lösemittelemissionen gegenüber dem Ausgangszustand nachzuweisen. Für Betriebe der Kfz-Reparaturlackierung kommt hauptsächlich der vereinfachte Reduzierungsplan in Betracht, in dem der Einsatz lösemittelreduzierter Produkte im Basislackbereich nachgewiesen wird. Nähere Informationen siehe Lösemittelverordnung Spot-Lackierungen Spot-Lackierungen, auch als Spotrepair bezeichnet, dienen der Reparatur von kleinen Beulen und Kratzern, die nicht größer als ein "5 DM-Stück" sind. Die beschädigte Lackoberfläche an der Schadenstelle wird dabei kleinflächig ausgebessert und lackiert.
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