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Lärm in metallverarbeitenden BetriebenLärm am Arbeitsplatz ist eine oft unterschätzte Gefährdung. Gesundheitsschäden durch Lärm sind vielfältig. Sie reichen von Schwerhörigkeit bis hin zu Störungen des Herz- Kreislaufsystems. Unterschätzt wird die Gefahr vor allem deshalb weil die Schädigungen meist erst nach Jahren auftreten, also ein unmittelbarer Zusammenhang von Ursache und Wirkung nicht gegeben ist. Gesundheitsstörungen können bereits ab einem Dauerlärmpegel von 75 dB(A) auftreten. Ab 85 dB(A) besteht die Gefahr dauerhafter Gehörschäden.Der Gesetzgeber hat umfangreiche Bestimmungen zum Lärmschutz erlassen. Sie beziehen sich
Gute und anschauliche Hinweise zur Vorgehensweise und zu Lärmreduzierungsmaßnahmen erhalten Sie auch in der Berufsgenossenschaftlichen Information BGI 688 "Lärm am Arbeitsplatz in der Metallindustrie". Des Weiteren sind die Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung (TRLV ) zu beachten, die den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen beschreiben. Die TRLV Lärm sind mit ihren Teilen 1, 2 und 3 anzuwenden, wenn Gefährdungen der Beschäftigten durch Lärm bestehen. Durch die verschiedenen Teile der TRLV werden folgende Themen behandelt:
Ihr erster Ansprechpartner für Fragen zum Thema "Lärm am Arbeitsplatz" ist die Berufsgenossenschaft (BG). Jeder Betrieb ist Mitglied einer BG (für metallverarbeitende Betriebe in Baden-Württemberg in der Regel die Berufsgenossenschaft Metall Nord-Süd (BGMET) und bezahlt Mitgliedsbeiträge. Nutzen Sie daher die umfangreichen Informationsschriften und die Erfahrung der BG möglichst bereits bei der Planung und beim Kauf neuer Anlagen und Geräte. Als Grundsatz bei der Festlegung von Maßhahmen gilt, dass vorrangig eine Verringerung der Lärmbelastung an der Lärmquelle durch schalldämmende Maßnahmen erfolgen soll, z. B. durch Kapselung lauter Maschinen, durch Anschaffung leiserer Maschinen oder auch durch räumliche Abtrennung lauter Bereiche von anderen Arbeitsbereichen. Grafik: Lärmbelastung von Arbeitnehmern in verschiedenen Branchen Wie aus der obigen Grafik ersichtlich, sind die Gehörschäden durch Lärmbelastung in der Metallindustrie (inkl. Metallerzeugung) sehr hoch. Wesentliche Lärmquellen sind Maschinen, Fahrzeuge und Druckluftgeräusche. Im Außenbereich und auf Baustellen sind dies häufig tragbare bzw. mobile Maschinen und Werkzeuge, die im Gegensatz zu stationären Anlagen meist eine geringere Schalldämmung aufweisen. Neben der Dauerbelastung durch Schall sind kurzfristige Schallimpulse verantwortlich für Gesundheitsschäden. Hier sind vor allem die folgenden Maschinen und Geräte verantwortlich: Tabelle: Beispielhafte Prozesse mit hohem Lärmpotenzial Anlagenbau Schlagschrauber, Meißel-, Niet- und Richthämmer, Schlagscheren Schweißen, Flexen Spanende Metallbearbeitung Stanz- und Nibbelmaschinen Schleif- und Gleitschleifanlagen, Fräsen, Beschickungs- und Teileentnahmeprozesse Umformende Metallbearbeitung Schmiedehämmer Gießereien Rüttelformmaschinen, Kernschießmaschinen Rohstoffhandling, Ofenbeschickung, Entformen, Flexen Häufig sind auch Transportvorgänge mit Aufprall- oder Anschlaggeräuschen sowie die Bearbeitung und das Handling von Blechprodukten mit einem hohen Lärmniveau verbunden . GlossarArbStättVVerordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV). Den Verordnungstext finden Sie hier Berufsgenossenschaft Die deutschen Berufsgenossenschaften sind die für die gesetzliche Unfallversicherung zuständigen Sozialversicherungsträger. Sie versichern Berufstätige gegen die Risiken Arbeitsunfall und Berufskrankheit. Man unterscheidet zwischen den so genannten gewerblichen Berufsgenossenschaften und den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften. BG - Datenbank Hier können alle berufsgenossenschaftlichen Vorschriften aus einer Datenbank abgerufen werden. Geben Sie in die Suchfelder die Art der Vorschrift (z. B. BGR, BGI) und die Nummer ein. Alternativ kann über Stichworte die gesamte Datenbank nach einschlägigen Veröffentlichungen durchsucht werden. Hier kommen Sie zur Datenbank. Dezibel dB(A) Bewertung der Lautstärke mit Hilfe des "A-bewerteten Schallpegels" in der Einheit Dezibel (dB). Der A-Schallpegel ist der mit der Bewertungskurve A nach DIN 45633, Blatt 1, bewertete Schallpegel. Eine Pegelerhöhung um 3 dB(A) bedeutet die Verdoppelung der Schallleistung, wird aber vom menschlichen Ohr nur graduell wahrgenommen. Eine Erhöhung um 10 dB empfindet der Mensch als eine Verdoppelung der Lautstärke. Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (ärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - LärmVibrationsArbSchV). Den Verordnungstext finden Sie hier. TRLV Lärm - Teil 1 Beurteilung der Gefährdung durch Lärm Die Technischen Regeln finden Sie hier. TRLV Lärm - Teil 2 Messung von Lärm Die Technischen Regeln finden Sie hier. TRLV Lärm - Teil 3 Lärmschutzmaßnahmen Die Technischen Regeln finden Sie hier. TRLV Lärm - Teil: Allgemeines TRLV Lärm - Teil: Allgemeines Die Technischen Regeln finden Sie hier.
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