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FördermöglichkeitenBei den verschiedenen Förderprogrammen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene fällt es nicht leicht, den Überblick zu bewahren. Die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft enthält stets aktuelle Informationen. Auch die Internetbroschüre des Bundesumweltministeriums beschreibt über 150 Förderprogramme.Im Bereich Wichtig für alle Branchen > Fördermöglichkeiten werden allgemeine Informationen zum Thema Fördermöglichkeiten, Ansprechpartner und Programme gegeben. Die KfW ist die zentrale Anlaufstelle in Deutschland, ihre Internetseite informiert über die aktuellen Förderprogramme und beinhaltet einen Tilgungsrechner. Die Programmkonditionen unterscheiden sich im Hinblick auf
Alle Programme werden nicht direkt, sondern über die Hausbanken abgewickelt. Die genaue Zinshöhe ist abhängig von der Zahlungsfähigkeit (Bonität) des Kunden und wird von den Banken anhand des Förderantrages beurteilt. Darlehensförderung für Investitionen im gewerblichen Bereich KfW-Energieeffizienzprogramm Mit diesem Programm finanziert die KfW alle Investitionen, die wesentliche Energieeinspareffekte erzielen. Beispiele für geförderte Maßnahmen:
Der Kreditantrag läuft über die örtliche Hausbank. Die erforderliche Mindestenergieeinsparung muss durch einen durch die KfW zugelassenen Energieberater begutachtet werden. Nähere Informationen zu diesem KfW-Programm können hier heruntergeladen werden (pdf, 165 kB). KfW-Umweltprogramm Bei dieser Darlehensförderung geht es recht allgemein um Investitionen, welche dazu beitragen, die Umweltsituation im gewerblichen Bereich wesentlich zu verbessern.
Hier müssen keine quantitativen Einsparungen nachgewiesen werden, wenn der INvestitionszweck die oben genannten Umweltauswirkungen nachvollziehbar verbessert. Weitere Informationen zu diesem Programm können hier heruntergeladen werden (pdf, 177 kB). Zuschussförderung Die Bundesregierung will den Einsatz effizienter Technologie in die betriebliche Infrastruktur nachhaltig fördern. Dafür wurde nun das Programm "Querschnittstechnologien" auf den Weg gebracht. Dabei geht es um folgende betrieblichen Bereiche:
Einzelmaßnahmen Bei der Förderung von Einzelmaßnahmen in den oben genannten Bereichen geht es um Ersatzinvestitionen mit einer Investitionssumme von wenigstens 5.000 Euro. Eine Förderung von Neuinvestitionen ist ausgeschlossen. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der Investitionssumme. Nebenkosten für Planung und Installation können bis zu einem Anteil von maximal 30 Prozent der Investitionskosten mit in Ansatz gebracht werden. Die Förderung ist nach oben gedeckelt mit einer maximalen bezuschussungsfähigen Investitionssumme von 30.000 Euro.
Den Nachweis der entsprechenden Kriterien kann durch Produktdatenblätter bzw. Gutachten der Hersteller erbracht werden. Bei der systemischen Optimierung wird auf der Grundlage eines unternehmensindividuellen Konzepts der Einsatz und die Erneuerung von mindestens zwei Querschnittstechnologien gefördert. Damit soll das Zusammenspiel der verschiedenen energetisch relevanten Bereiche verbessert werden. Alle Anlagenteile, die dazu beitragen, die Energieeffizienz zu verbessern müssen einbezogen werden. Ergänzend zu den oben genannten Einzelmaßnahmen können hier auch Beleuchtungssysteme in die Förderung mit eingebunden werden, wenn sie bestimmte Effizienzkriterien erfüllen. Darüber hinaus ist auch die Dämmung von Rohrleitungen, Pumpen und Armaturen im Rahmen des Gesamtkonzeptes förderfähig. Ein solches Konzept muss von einem zugelassenen KfW-Energieberater erstellt werden. Die Gesamtmaßnahme ist nur förderfähig, wenn eine Endenergieeinsparung von mindestens 25 Prozent gegenüber dem Ausgangszustand erzielt und nachgewiesen wird und das Gesamtinvestitionsvolumen wenigstens 30.000 Euro beträgt. Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der Investitionskosten, wenn eine Einsparung von wenigstens 35 Prozent erreicht wird bzw. 20 Prozent, wenn das Einsparvolumen nur zwischen 25 und 35 Prozent liegt. Das Merkblatt zu diesem Förderbereich kann hier herunterlgeladen werden (pdf, 187 kB). Der Nachweis kann rechnerisch bzw. messtechnisch erfolgen durch einen bei der KfW zugelassenen Energieberater. Darlehensförderung im privaten Bereich Darlehensförderungen im privaten Bereich unterstützen indirekt auch das Schreinerhandwerk. Jedem Angebot für neue Fenster oder Dachausbauten sollte immer auch die Information über günstige Kreditfinanzierungsmöglichkeiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beigefügt werden. Wohnraum Modernisieren Aus diesem Programm vergibt die KfW Förderbank Darlehen zur Finanzierung von klimaschutzrelevanten Maßnahmen (ÖKO-PLUS) und allgemeinen Modernisierungsmaßnahmen (STANDARD) in allen bestehenden Wohngebäuden. Finanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Der Zinssatz richtet sich nach dem Anteil für STANDARD- bzw. ÖKO-PLUS-Maßnahmen romsan dem Kredit aus diesem Programm. Je höher der Kreditanteil für ÖKO-PLUS-Maßnahmen, desto günstiger der Zins. Für umfassende Klimaschutzmaßnahmen ("Maßnahmenpakete") an Gebäuden, die vor 1979 errichtet wurden, steht das aus Bundesmitteln verbilligte KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm zur Verfügung. Es betrifft Investitionen, die neben den Fenstern auch die Fassade oder das Dach wie auch die Lüftung als Gesamtpaket mit einbeziehen. Zu den STANDARD-Maßnahmen gehören u.a. Fenstererneuerung, Sanitärinstallation, Fußböden und Heizungen. ÖKO-PLUS-Maßnahmen sind die Dämmung der Außenwände, des Daches und der Kellerdecke sowie die Erneuerung der Heizung auf Basis erneuerbarer Energien. Die Variante MIX gilt für Investitionen, deren Kreditanteil von ÖKO-PLUS-Maßnahmen zwischen 1/3 und 2/3 beträgt. Der maximale Kreditbetrag ist 100 000 Euro je Wohneinheit. Ökologisch Bauen In diesem Programm werden energetisch hochwertige Neubauten gefördert. Hierunter fallen vor allem Passivhäuser und alle damit verbunden Investitionen. Stromsteuer Im Rahmen des Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform wurde die Stromsteuer eingeführt. Um das produzierende Gewerbe nicht zu stark zu belasten, würde für den Stromverbrauch von mehr als 50.000 kWh (gerundet) eine reduzierte Stromsteuer festgelegt.
So kann der Betrieb für den Stromverbrauch von mehr als ca. 50.000 kWh für jede Kilowattstunde 0,513 ct sparen. Beispielhaft ergibt sich folgende Einsparung bei einem Jahresverbrauch von 100.000 kWh:
Ohne die reduzierte Stromsteuer hätte der Betrieb für den Jahresverbrauch von 100.000 kWh 2.050 € für die gesamte Stromsteuer bezahlen müssen. Er spart somit 256,50 Euro. Um in den Genuss der reduzierten Stromsteuer zu kommen, muss der Betrieb einen sogenannten Erlaubnisschein bei dem zuständigen Hauptzollamt beantragen. Eine Übersicht aller Hauptzollämter in Deutschland findet sich hier. Auf den Internetseiten des jeweiligen Amtes kann man sich den entsprechenden Antrag herunterladen. Wenn man den Erlaubnisschein vom Hauptzollamt erhalten hat, muss man dies seinem Entsorger mitteilen, damit er zukünftig nur noch die reduzierte Stromsteuer in seiner Rechnung ausweist. Die 256,50 Euro Nachzahlung für die ersten 50.000 Kilowattstunden müssen als eine Art Jahresgebühr an das Hauptzollamt bezahlt werden. Spitzenausgleich Eine weitere steuerliche Entlastung, der sogenannte Spitzenausgleich, kann auf Grundlage des § 10 StromStG und des § 55 EnergieStG von Unternehmen des produzierenden Gewerbes beantragt werden. Für die mögliche Begünstigung maßgeblich sind u.a. die vom Arbeitgeber geleisteten Rentenversicherungsbeiträge, die in die Berechnung der Steuerreduzierung eingehen. Die Steuerentlastung ist mittels eines Formulars bei dem zuständigen Hauptzollamt zu beantragen. Das für das Jahr 2013 zu verwendende Formular finden Sie hier. Eine Entlastung wird für das Kalenderjahr 2013 aber nur gewährt, wenn das antragstellende Unternehmen nachweist, dass es mit der Einführung eines Energiemanagementsystems, das den Anforderungen der DIN EN ISO 50001 entspricht, begonnen hat. Ein Umweltmanagementsystems im Sinne der EMAS-Verordnung ist gleichwertig. Ab dem Antragsjahr 2015 müssen die Systeme voll implementiert sein. Kleine und mittlere Unternehmen (das sind Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € bzw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. €) können alternative Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz einführen, wenn diese den Anforderungen der DIN EN 16247-1 entsprechen. Die Einzelheiten zur Nachweisführung über den Beginn der Einführung von Energiemanagement-, Umweltmanagement- oder alternativen Systemen werden in einer erst noch zu erlassenden Verordnung geregelt. GlossarEnergiesteuergesetzEnergiesteuergesetz (EnergieStG). Den Gesetzestext finden Sie hier. Stromsteuergesetz Stromsteuergesetz (StromStG). Den Gesetzestext finden Sie hier.
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