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Umweltrelevanz von NebenprozessenIn den meisten metallverarbeitenden Betrieben werden ergänzend zu den primären Produktionsprozessen auch Nebenprozesse benötigt. Diese sichern im Wesentlichen die Ver- und Entsorgung von Prozesshilfsmitteln (z. B. Prozesswasser), was auch deren Kreislaufführung, eine eventuelle innerbetriebliche Behandlung (z. B. Abwasserbehandlung; Emulsionsspaltung) sowie die Lagerung und Bereitstellung zur Entsorgung beinhaltet.Bild: Gesichertes Gefahrstofflager für Prozesschemikalien Viele der bei metallverarbeitenden Prozessen benötigten Hilfsstoffe und Prozesschemikalien sind als Gefahrstoffe eingestuft. Bei Lagerung, Handling und Entsorgung sind daher zum Umwelt- und Arbeitsschutz die entsprechenden rechtlichen Regelungen zu beachten. Die in diesen Bereichen anfallenden Kosten können erheblich sein. Meist werden sie aber nicht verursacherbezogen erfasst und gehen in der Praxis in einen Gemeinkostenblock ein. Eine prozessspezifische Zuordnung hilft Ansatzpunkte zur Kostenreduzierung zu identifizieren. GlossarGefahrstoffeWerk-, Betriebs- oder Hilfsstoffe, die ein besonderes Gefahrenpotenzial aufweisen. Gefahrstoffe sind gefährliche Stoffe und Zubereitungen, die bestimmte Eigenschaften wie beispielsweise giftig, ätzend oder reizend haben. Zu erkennen sind sie am Gefahrensymbol: oranges Feld mit schwarzem Piktogramm, z.B. Flamme für entzündlich, Totenschädel für giftig etc. Die Gefahrensymbole mit Beispielen sind im Bereich Recht > Gefahrstoffe und Gefahrgut > Gefahrstoffe > Umgang > Kennzeichnung aufgeführt. Die Kriterien für die Zuordnung gefährlicher Eigenschaften legt die Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit der EU-Richtlinie 67/548 fest. Seit dem 1. Dezember 2010 gelten für Stoffe geänderte Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften. Für Gemische sind die neuen Regelungen ab dem 1. Juni 2015 anzuwenden. Die altbekannten Symbole und Begriffe werden nahezu komplett ersetzt. Die neuen Vorgaben werden durch die neue europäische Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (auch GHS-Verordnung genannt) festgelegt. Den Verordnungstext finden Sie hier.
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