![]() |
|||||||||||||||||||||||||||
| StartseiteSitemap | ImpressumDatenschutz | ![]() |
|||||||||||||||||||||||||
Altholz Im Zug des Umbaus von Wohnungen und Häusern wird im größeren Umfang auch Gebrauchtholz aus der Anwendung durch den Zimmerer ausgebaut und einer Entsorgung zugeführt. Früher wurden diese Abfallfraktionen überwiegend als gemischte Bau- und Abbruchfälle auf den Deponien entsorgt. Durch die neue Altholzverordnung müssen diese Hölzer nun getrennt gehalten und einer Verwertung zugeführt werden.Die Altholzverordnung unterscheidet für die spätere Verwertung zwischen folgenden Kategorien: Tabelle: Altkategorien nach der Altholzverordnung
Sofern mehr als 1 m³ an Altholz anfällt, besteht für den Abfallerzeuger die Pflicht, dieses Altholz entsprechend den aufgeführten Kategorien zu trennen und einem Altholzverwerter zuzuführen. Altholz der Kategorie A I und A II ist dafür geeignet, in der stofflichen Verwertung neue Spanplatten zu fertigen. Die Verordnung gibt Grenzwerte für bestimmte Gefahrstoffe vor, die der Altholzverwerter sicherstellen muss, damit keine Gefahrstoffanreicherung in den neu gefertigen Spanplatten erfolgen kann. Althölzer der Kategorien A III oder A IV müssen thermisch in einer dafür geeigneten Anlage verwertet werden. PCB-Altholz muss einer Beseitigung zugeführt werden, da die Umweltrisiken bei dieser Abfallfraktion sehr hoch sind. Althölzer der Kategorie IV können Holzschutzmittel enthalten. Dies schließt alle typischen Holzschutzmittel für die Imprägnierung der Konstruktionshölzer ein. Solche Holzschutzmittelbehandlungen wurden bis in die 70er Jahre generell bei derartigen Hölzern durchgeführt. Zusätzlich bleibt beim Gebrauchtholz ungewiss, welche weiteren Beschichtungen der Anwender im Laufe der Nutzung aufgebracht hat. Auch Innentüren z.B. wurden früher gerne mit Fensterlack gestrichen, der im erheblichen Umfang Blei oder PCP enthalten hat. Dies erschwert die Einschätzung des Gefahrenpotenzials von Gebrauchthölzern. Um die Zuordnung zu den jeweiligen Kategorien zu erleichtern, hat man in der Altholzverordnung eine Herkunftsvermutung eingeführt, d.h. aufgrund der baulichen Herkunft kann das Holz in vielen Fällen eindeutig einer Kategorie zugeordnet werden. Dazu muss der Betrieb, von dem das Altholz stammt, die Menge und die Herkunft auf einem von der AltholzV vorgegebenen Anlieferungsschein dokumentieren. Statt der Verwendung dieses Scheines kann auch ein Praxisbeleg wie ein Liefer- oder Wiegeschein verwendet werden, wenn dieser die durch den Anlieferungsschein vorgegebenen Angaben enthält. Näheres zur Altholzverordnung kann unter Rechtsgrundlagen > Abfallwirtschaft > Stoff und Produktbezogene Regelungen > Altholz nachgelesen werden. Vermeidungsansätze
Verwertungsmaßnahmen
Es ist empfehlenswert, sich bei verschiedenen Entsorgern für Althölzer nach den angebotenen Verwertungsmöglichkeiten zu erkundigen, da die Entsorgungspreise in Bewegung gekommen sind. Glossar1. BImSchVErste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV). Den Verordnungstext finden Sie hier. 17. BImSchV Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen - 17. BImSchV). Den Verordnungstext finden Sie hier. AltholzV Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz (Altholzverordnung - AltholzV). Den Verordnungstext finden Sie hier. EEG Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG). Den Gesetzestext finden Sie hier. Holzschutzmittel Die Altholzverordnung definiert Holzschutzmittel als bei der Be- und Verarbeitung des Holzes eingesetzte Stoffe mit biozider Wirkung gegen Holz zerstörende Insekten oder Pilze sowie Holz verfärbende Pilze, ferner Stoffe zur Herabsetzung der Entflammbarkeit von Holz. Pentachlorphenol (PCP) Starkes Breitband-Gift für Mikroorganismen, Pflanzen, Insekten und Fische. PCP wird über den Magen-Darmtrakt, die Atmungsorgane und vor allem über die Haut aufgenommen. Beim Menschen können langanhaltende Belastungen zu Hauterkrankungen, Leberstörungen und einer Schwächung des Immunsystems führen. Betroffene klagen außerdem über Kopfschmerzen, Müdigkeit und Schlafstörungen. PCP ist Krebs erzeugend. Die Anwendung von PCP wurde in Deutschland Ende der 70er Jahre verboten. Polychlorierte Biphenyle (PCB) Polychlorierte Biphenyle (PCB) gehören zur Gruppe der chlorierten Kohlenwasserstoffe. Es handelt sich um chemische Verbindungen, die wegen ihrer guten physikalischen und chemischen Eigenschaften (hohe Hitzebeständigkeit, geringe elektrische Leitfähigkeit, geringe Wasserlöslichkeit, gute Löslichkeit in Fett) in vielen Bereichen eingesetzt werden können, z.B. in Klebstoffen, Transformatoren oder in Hydraulikölen. PCB sind aber gleichzeitig in hohem Maße umweltschädlich, da sie giftig und schwer abbaubar sind. Auf Grund ihrer Resistenz gegen biologischen Abbau und der guten Fettlöslichkeit reichern sie sich in der Nahrungskette an. Die Aufnahme von PCB kann zu Lidschwellungen, Chlorakne, Hautpigmentierung, Sehstörungen, Schwäche und Müdigkeit führen. Es wird geschätzt, dass seit 1930 rund 23.000 Tonnen PCB umweltzugänglich, zum Beispiel in Klebstoffen, Farben, Schmier- oder Imprägniermitteln eingesetzt wurden und so zum Teil in die Umwelt gelangen konnten. Seit 1978 ist die Verwendung von PCB in diesen so genannten "offenen Systemen" verboten. In geschlossenen Systemen, in Transformatoren oder Kondensatoren, wurden die Stoffe jedoch weiter eingesetzt. Seit 1983 werden in Deutschland keine PCB mehr hergestellt, seit 1989 sind sie verboten.
Wie beurteilen Sie diesen Artikel? hilfreich
weniger hilfreich
|
Kommentare Links Literatur |
||||||||||||||||||||||||||
| |
|||||||||||||||||||||||||||