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BaustellenabfälleBeim Aufbau von Häusern in Holzbauart oder beim Aufrichten von Dachstühlen fallen vergleichsweise wenig Abfälle auf der Baustelle an. Zunehmend wird aber die Modernisierung des Altbaubestandes wichtiger. Hier kann das Zimmererhandwerk vergleichsweise schnell ein Dach ausbauen oder erweitern. Dabei fallen naturgemäß mehr Abfälle an. Bauschutt, alte Hölzer, Dämmmaterialien, Folienreste und ähnliches müssen ausgebaut werden, bevor das neue Dach errichtet werden kann. Die anfallenden Baustellenabfälle müssen frühzeitig in der Auftragsplanung mit berücksichtigt werden.Grundsätzlich gilt entsprechend den Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung, dass die Baustellenabfälle bei der Erfassung soweit wie möglich in verwertbare Fraktionen aufzuteilen und nicht mit gefährlichen Stoffen zu vermischen sind. Dazu zählen Stoffe, die mit der Umwelt reagieren können wie z. B. Farb- und Lösemittelreste, Holzschutzmittel usw. Weitere Hinweise dazu finden sich auf der Seite Zimmerer > Abfallentsorgung > Überwachung. Falls Baustellenabfälle nicht in verwertbare Fraktionen aufgeteilt werden können, werden sie wie folgt zugeordnet:
Insbesondere alte Dämmmaterialien bzw. Asbestabfälle können dazu führen, dass die Baustellenabfälle als gefährliche Abfälle einzustufen sind. Sie sollten deshalb unbedingt getrennt von den unproblematischen Baustellenabfällen gehalten werden. Inzwischen gibt es Verfahren, um Mineralfaserabfälle als Zuschlagstoff in der Zementindustrie zu verwerten. Die Entsorgung von Baustellenabfällen ist oft teuer und zeitaufwändig. Der genaue Anfall ist im Vorfeld meist nicht bekannt. Der erforderliche Entsorgungsaufwand kann durch eine abgestimmte Planung mit dem Bauherrn und anderen Gewerken optimiert werden:
Wer die konkreten Entsorgungsmöglichkeiten für die verschiedenen Abfallarten in seiner Region kennt, sollte überlegen, ob er die anfallenden Abfälle nicht direkt bei der jeweiligen Annahmestelle abliefern kann. Das erspart eigene Container und Entsorgungskosten und ist allemal günstiger als die Entsorgung von gemischten Baustellenabfällen. Informationen dazu sind bei den Bürgermeister- und Landratsämtern zu erhalten. GlossarGefährliche und nicht gefährliche AbfälleAbfälle werden in gefährliche und nicht gefährliche Abfälle eingeteilt. Die als gefährlich einzustufenden Abfälle werden in der Abfallverzeichnisverordnung festgelegt und sind dort mit einem Stern gekennzeichnet. Ein Abfall gilt als gefährlich, wenn er eines oder mehrere Gefahrenmerkmale aufweist (z.B. Flammpunkt kleiner 55 °C oder Konzentration sehr giftiger Stoffe größer/gleich 0,1 %). Die frühere Differenzierung in besonders überwachungsbedürftige, überwachungsbedürftige und nicht überwachungsbedürftige Abfälle ist 2007 entfallen. Detaillierte Informationen über Sonderabfälle, gefährliche Abfälle und besonders überwachungsbedürftige Abfälle liefert beispielsweise das Umweltbundesamt. GewAbfV Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV). Den Verordnungstext finden Sie hier.
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