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RestmüllAlles, was nicht durch geeignete Aufbereitung und Trennung einer Verwertung zugeführt werden kann, muss beseitigt werden. Diese Mischabfälle umfassen zumeist:
Bild: Kehricht Mischabfälle werden gemeinsam über eine Sammelbezeichnung für den Restmüll entsorgt:
Die Gewerbeabfallverordnung sieht vor, dass die Kommune von jedem Betrieb eine Restmülltonne verlangen kann, die über die Entsorgungseinrichtungen des Kreises oder der Stadt entsorgt werden muss. Bild: Restmülltonne Vermeidungsansätze Eine genaue Analyse des Restmülls zeigt, dass sich oft eine Vielzahl von Verpackungsresten, Papierabfällen und Altstoffen aus der Produktrücknahme darunter befinden. Eine genaue Beschriftung des Restmüllcontainers und Information der Mitarbeiter kann dazu beitragen, dass diese Wertstoffe nicht dem allgemeinen Siedlungsabfall untergemischt werden. Ein gut geführter Betrieb sollte höchstens die Hälfte des Restmülls eines vergleichbar großen Privathaushaltes erzeugen. Je größer der Restmüllcontainer, desto "schwerer" die Trennung in verwertbare Abfälle. Große Container sind nicht nur teuer, sondern verführen zu einem großzügigen Umgang mit den Abfällen. GlossarGewAbfVVerordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV). Den Verordnungstext finden Sie hier.
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