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Die Grundsätze des UmweltrechtsDie natürlichen Lebensgrundlagen nach „Maßgabe von Gesetz und Recht“ zu schützen ist ein steter Auftrag an Bürger, Verwaltung und Rechtsprechung. Der Natur- und Umweltschutz ist daher seit 1994 im Grundgesetz verankert (GG § 20a). Um diesem Auftrag nachzukommen, bietet das Umweltrecht ein vielfältiges Instrumentarium; tragende Grundsätze sind:
Das Umweltrecht umfasst zahlreiche Gesetze auf EU-, Bundes- und Landesebene - ergänzt durch Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Richtlinien und Normen. Die Zusammenfassung des mittlerweile schwer zu überschaubaren Umweltrechts in einem einheitlichen „Umweltgesetzbuch“ wird seit Jahrzehnten diskutiert, allerdings bislang ohne konkretes Ergebnis. Der schnelle Griff zum Recht In diesem Internetangebot werden die rechtlichen Grundlagen erläutert und Hinweise gegeben, wie sie effizient umgesetzt werden können. Bei Bedarf können die Rechtstexte nachgelesen werden. Der Bereich ist wie folgt gegliedert:
Für den betrieblichen Praktiker ist der schnelle Zugriff auf Rechtsinformationen und Aktualität wichtig. Beides bietet dieses Internetangebot. Es erläutert die wichtigsten Regelungen, informiert ob und wie die Branchen oder Unternehmen davon betroffen sind und ggf. welche Behörde zuständig ist. Links zu den Rechtstexten sind angegeben. Für die ständige Aktualität sorgt die b.a.u.m.group GmbH. Ihre Ansprechpartner Der Vollzug der Umweltgesetze obliegt verschiedenen Behörden, zumeist Kommunal- und Kreisbehörden. Sie sind auch die ersten Ansprechpartner in Genehmigungs- oder Überwachungsfragen und beraten im Vorfeld. GlossarGrundgesetz für die Bundesrepublik DeutschlandGrundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Den Gesetzestext finden Sie hier.
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