![]() |
|||||
| StartseiteSitemap | ImpressumDatenschutz | ![]() |
|||
NiederschlagswasserGrundsatz
Die Landesvorgabe gilt für Grundstücke, die nach dem 1. Januar 1999 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen wurden. Sie folgt dem Grundprinzip, dass gering belastete Niederschläge nicht in die Kanalisation gelangen. Sie sollen entweder am Entstehungsort versickern oder stark verzögert in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet werden. Man will vermeiden, dass sich diese Abflüsse mit behandlungsbedürftigem Abwasser vermischen. Niederschlagswasser, das stärker verschmutzt ist, muss ggf. behandelt werden. Schadlose Beseitigung Niederschlagswasser, so will es der Gesetzgeber, soll schadlos beseitigt werden, indem es versickert oder in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet wird. Technische Möglichkeiten, z.B. Versickerungsmulde oder Retentionsbecken und deren Bemessung, sind in den ATV Merkblättern A 138 und A 117 beschrieben. Einzelheiten sind in der Verordnung über die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser Baden-Württemberg geregelt. Wasserrechtliche Erlaubnis Für die Versickerung oder ortsnahe Einleitung in ein Gewässer ist keine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, wenn die dezentrale Beseitigung des Niederschlagswassers in bauplanungs- oder bauordnungsrechtlichen Vorschriften festgelegt ist oder das Niederschlagswasser von folgenden Flächen herrührt:
Erlaubnispflichtig nach der Niederschlagswasserverordnung ist weiter die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser:
Niederschlagswasser aus Gewerbe und Industrie Gewerbe- und Industriebetriebe, die ihr Niederschlagswasser über eine Sickermulde beseitigen oder in ein oberirdisches Gewässer einleiten wollen, benötigen dafür eine Erlaubnis. Dabei wird zwischen Niederschlagswasser von Dachflächen und von Hofflächen unterschieden. Für letzteres wird nur in Ausnahmefällen eine Erlaubnis erteilt. Es ist ratsam, die Entwässerungskonzeption rechtzeitig mit der unteren Bau- und Wasserbehörde abzustimmen. Technische Informationen und Hinweise für den Bau der notwendigen Abwasseranlage (Versickerungsmulde, Retentionsbecken usw.) und deren Bemessung bieten die ATV Merkblätter A 138 und A 117 (Die Merkblätter können über die DWA bestellt werden). GlossarNiederschlagswasserverordnungVerordnung des Umweltministeriums über die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser (Niederschlagswasserverordnung). Den Verordnungstext finden Sie hier. WG Wassergesetz für Baden-Württemberg (Wassergesetz - WG) Den Gesetzestext finden Sie hier. WHG Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) Den Gesetzestext finden Sie hier
Wie beurteilen Sie diesen Artikel? hilfreich
weniger hilfreich
|
Kommentare Links Literatur Adressen |
||||
| |
|||||