![]() |
||||
| StartseiteSitemap | ImpressumDatenschutz | ![]() |
||
Grundlagen des Gewässerschutzes Ziel des Gewässerschutzes ist es, Oberflächengewässer und das Grundwasser vor schädlichen Einwirkungen und Beeinträchtigungen - z.B. durch giftige, schwer abbaubare organische Stoffe und umweltschädigende Schwermetalle - zu schützen und die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Damit verbunden sind die Aufgaben, das ökologische Gleichgewicht der Gewässer zu bewahren oder wiederherzustellen, die Trink- und Brauchwasserversorgung zu gewährleisten und alle anderen Wassernutzungen, die dem Gemeinwohl dienen, langfristig zu garantieren. Das moderne Wasserrecht ist als Teilgebiet des öffentlichen Rechts auf die nachhaltige Bewirtschaftung der Gewässer ausgerichtet. Das liegt nicht zuletzt an der Tatsache, dass der ökonomische und ökologische Umgang mit der knappen Ressource Wasser ein vorsorgendes Wassermanagement erfordert. Grafik: Erfolg des Gewässerschutzes in Baden-Württemberg - die biologische Güte der Gewässer in Baden-Württemberg hat sich stetig verbessert Wichtigste Grundlage des Wasserrechts ist das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes. Es wird durch weitere Gesetze des Bundes und die Wassergesetze der Länder ergänzt. Die Bewirtschaftung der Gewässer ist zudem in mehreren Verordnungen und technische Richtlinien konkretisiert. Für Industrie und Gewerbe sind die wasserrechtlichen Regelungen von großer Bedeutung, nahezu alle Unternehmen
Nicht zum Wasserrecht gehören einige für Verbraucher wichtige Vorschriften, u.a. die Trinkwasserverordnung oder die Mineral- und Tafelwasserverordnung. Diese Vorschriften dienen dem Gesundheitsschutz und sind dem Lebensmittelrecht zugeordnet. GlossarBauGBBaugesetzbuch - BauGB. Den Gesetzestext finden Sie hier Bewirtschaftung von Gewässern Die Bewirtschaftung von Gewässern umfasst die Gestaltung von Gewässern (z. B. Flussbau, Staustufen etc.) und die Nutzung von Wasser (z.B. als Trinkwasser, zur landwirtschaftlichen Beregnung, zur Kühlung von Kraftwerken etc., aber auch als Vorfluter für Abwassereinleitungen) sowie die Abwasserbewirtschaftung (z. B. Kanalisation, Abwasserbehandlung). Stand der Technik In einigen Umweltgesetzen (vgl. z.B. § 57 Wasserhaushaltsgesetz, § 5 Nr. 2 BImSchG) gebräuchliche Bezeichnung für den Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, deren praktische Eignung als gesichert erscheint. Maßnahmen nach dem Stand der Technik sollen den besten zur Zeit realisierbaren Schutz der Umwelt vor Schädigungen garantieren. Der Stand der Technik ist auch für die Gewährleistung des Schutzes der Beschäftigen vor Gefährdungen maßgeblich. Hier ist das Technische Regelwerk z.B. in Form der Technischen Regeln für Gefahrstoffe zu beachten. Ein weitergehender Begriff ist "Stand von Wissenschaft und Technik" für Anlagen, die noch nicht im Betrieb erprobt sind. Im Zuge der technologischen Entwicklung werden Anlagen des Standes von Wissenschaft und Technik schrittweise zum Stand der Technik, so dass sich in Genehmigungsverfahren unterschiedliche Auffassungen zwischen Antragssteller und Behörde über die anzuwendende Technologie ergeben können. Wassergefährdende Stoffe Wassergefährdende Stoffe im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind feste, flüssige und gasförmige Stoffe, insbesondere Säuren, Laugen, Mineralöle, flüssige sowie organische Verbindungen, Gifte, die geeignet sind, nachhaltig die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers nachteilig zu verändern. Die Zuordnung zu den Wassergefährdungsklassen 1, 2 und 3 erfolgt auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) unter Berücksichtigung der R-Sätze des Stoffes. Die VwVwS enthält auch eine Liste, die Stoffen die jeweilige Wassergefährdungsklasse zuordnet. Künftig sollen Wassergefährdungsklassen durch die neue Bundes-VAwS festgelegt werden. Mit der neuen Vorschrift ist Mitte 2013 zu rechnen. WHG Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) Den Gesetzestext finden Sie hier
Wie beurteilen Sie diesen Artikel? hilfreich
weniger hilfreich
|
Kommentare Links Literatur Adressen |
|||
| |
||||