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Prüfung und Wartung von technischen Einrichtungen und GerätenAusfallzeiten, Reparaturen und Ersatzbeschaffung – defekte Geräte gehen auf die Nerven und kosten Geld. Die richtige Prüfung und Wartung der Arbeitsmittel und Anlagen macht also auf jeden Fall Sinn. Verschiedene Rechtsbereiche – von der Betriebs- und Arbeitssicherheit bis zum Umweltrecht – unterstreichen ihrerseits die Bedeutung einwandfrei funktionierender Geräte.![]() Quelle: JMG / pixelio.de Umweltauswirkungen Sachkundige Mitarbeiter sollten im Betrieb die Geräte und Anlagen prüfen und instandhalten. Das fängt bei der Haustechnik an und geht über die Baustellenmaschinen bis hin zum eigenen Fuhrpark. Alles unterliegt Verschleiß, Verschmutzung und kann beschädigt werden. Ineffektive oder kaputte Geräte schaden dann auch der Umwelt: Sie entwickeln mehr Lärm, stoßen mehr Abgase aus, verbrauchen mehr Treib- oder Schmierstoff. Rechtliche Vorgaben zur Betriebssicherheit der Arbeitsmittel Welches Gewicht diesem Themenbereich von rechtlicher Seite beigemessen wird, zeigt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese regelt die Sicherheitsanforderungen an die Arbeitsmittel. Die folgenden zentralen Aussagen aus der BetrSichV verdeutlichen ihre Ziele:
Weitere Informationen finden Sie unter Arbeitsschutz und Sonstiges Umweltrecht. Wartung mit System Prüfung und Wartung müssen organisiert sein. Einfache Instrumente helfen, das sicherzustellen und das Bewusstsein der Mitarbeiter für die Notwendigkeit einwandfreier Arbeitsmittel zu verstärken. Mögliche Ansatzpunkte sind:
Für die tägliche Praxis auf der Baustelle ist wichtig, defekte Geräte und Maschinen umgehend aus dem Arbeitsprozess zu entfernen. Hierzu kann beispielsweise im Lager des Betriebs oder in einem Baucontainer auf der Baustelle ein Sperrbereich geschaffen werden. Damit lassen sich sowohl Gefahren für die Mitarbeiter, Zeitverluste, aber auch Umweltbeeinträchtigungen durch Leckagen vermeiden. TIPP: Dauerhafte Aufkleber an den Maschinen und Geräten geben den Prüf- und Wartungszustand wieder. GlossarArbeitsmittelArbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Werkzeuge (z.B. Hammer und Zangen), Geräte (z.B. Computer und Radios), Maschinen (z.B. Kreissägen und Bohrmaschinen) und Anlagen (z.B. Aufzüge und Dampfkessel). Anlagen setzen sich aus mehreren Funktionseinheiten zusammen, die zueinander in Wechselwirkung stehen und deren sicherer Betrieb wesentlich durch diese Wechselwirkungen bestimmt wird. BetrSichV Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ). Den Verordnungstext finden Sie hier. Instandhaltung Die Instandhaltung umfasst alle Maßnahmen zur Bewahrung und Wiederherstellung des Sollzustandes sowie zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes von technischen Anlagen/Geräten. Sie setzt sich zusammen aus Wartung, Inspektion und Instandsetzung und ist in der DIN 31051 definiert.
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