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Gefahrstoffe und Gefahrgut - EinführungBei der Herstellung von Waren und Güter werden chemische Stoffe eingesetzt, von denen Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen können. Die Vielfalt der eingesetzten künstlichen Stoffe nimmt ständig zu. Manche dieser Stoffe können akut schädigen, beispielsweise Säuren. Die Vergangenheit hat aber auch gezeigt, dass sich schädliche Wirkungen teilweise erst nach einer langen Einwirkzeit zeigen, so beispielsweise Asbestose oder chronische Schädigungen des Nervensystems durch polychlorierte Biphenyle (PCB) und halogenierte Kohlenwasserstoffe (HKW).Gefahrstoffe Das Gefahrstoffrecht ist daher stark vorsorgeorientiert. Unter anderem aus wirtschaftlichen Gründen, denn Berufskrankheiten, die durch unsachgemäßen Umgang mit gefährlichen Stoffen entstehen, verursachen für die Gesellschaft hohe Kosten. Mit dem Gefahrstoffrecht möchte man erreichen, dass eine Gefahrstoffexposition des Arbeitnehmers erst gar nicht stattfindet, z.B. durch Verbot von Stoffen oder durch Schutzmaßnahmen. Ein weiteres Ziel ist es, mögliche Schädigungen möglichst frühzeitig zu erkennen, z.B. durch Vorsorgeuntersuchungen.
Gefahrgut Das Gefahrgutrecht regelt den Transport von gefährlichen Gütern auf öffentlichen Verkehrswegen einschließlich der Be- und Entladung. Hier werden besondere fachliche Anforderungen an die Versender und Transporteure von gefährlichen Stoffen und an die sichere Verladung gestellt. Durch die eindeutige Kennzeichnung von Gefahrguttransporten wird im Schadensfall sichergestellt, dass die Rettungskräfte die richtigen Maßnahmen ergreifen. GlossarGefährliche StoffeGefährliche Stoffe werden durch die Richtlinie 67/548/EWG für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe festgelegt. Seit dem 1. Dezember 2010 gelten für Stoffe geänderte Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften. Für Gemische sind die neuen Regelungen ab dem 1. Juni 2015 anzuwenden. Die altbekannten Symbole und Begriffe werden nahezu komplett ersetzt. Die neuen Vorgaben werden durch die neue europäische Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (auch GHS-Verordnung genannt) festgelegt. Halogenkohlenwasserstoffe (HKW) Halogenkohlenwasserstoffe oder halogenierte Kohlenwasserstoffe bezeichnet Kohlenwasserstoffe, die zusätzlich zu Kohlenstoff und Wasserstoff noch Fluor, Chlor, Brom oder Jod in der Molekülstruktur enthalten. Die mengenmäßig wichtigsten Halogenkohlenwasserstoffe sind die Chlorkohlenwasserstoffe (CKW), dazu gehören beispielsweise Tri(chlorethylen) und Per(chlorethylen). Weitere Halogenkohlenwasserstoffe sind die Fluorkohlenwasserstoffe (FKW) und die Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW). Viele Halogenkohlenwasserstoffe wirken als ozonabbauende Verbindungen und/oder als Treibhausgase. Polychlorierte Biphenyle (PCB) Polychlorierte Biphenyle (PCB) gehören zur Gruppe der chlorierten Kohlenwasserstoffe. Es handelt sich um chemische Verbindungen, die wegen ihrer guten physikalischen und chemischen Eigenschaften (hohe Hitzebeständigkeit, geringe elektrische Leitfähigkeit, geringe Wasserlöslichkeit, gute Löslichkeit in Fett) in vielen Bereichen eingesetzt werden können, z.B. in Klebstoffen, Transformatoren oder in Hydraulikölen. PCB sind aber gleichzeitig in hohem Maße umweltschädlich, da sie giftig und schwer abbaubar sind. Auf Grund ihrer Resistenz gegen biologischen Abbau und der guten Fettlöslichkeit reichern sie sich in der Nahrungskette an. Die Aufnahme von PCB kann zu Lidschwellungen, Chlorakne, Hautpigmentierung, Sehstörungen, Schwäche und Müdigkeit führen. Es wird geschätzt, dass seit 1930 rund 23.000 Tonnen PCB umweltzugänglich, zum Beispiel in Klebstoffen, Farben, Schmier- oder Imprägniermitteln eingesetzt wurden und so zum Teil in die Umwelt gelangen konnten. Seit 1978 ist die Verwendung von PCB in diesen so genannten "offenen Systemen" verboten. In geschlossenen Systemen, in Transformatoren oder Kondensatoren, wurden die Stoffe jedoch weiter eingesetzt. Seit 1983 werden in Deutschland keine PCB mehr hergestellt, seit 1989 sind sie verboten.
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