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Startseite > Maler und Stuckateure > Betriebsorganisation > Umweltrelevanz von Betriebsabläufen > Abfallentsorgung
AbfallentsorgungDie akribische Dokumentation der Entsorgungswege ist oberstes Gebot. Ansonsten sind die Betriebe, vergleichbar den privaten Haushalten, angehalten, Abfälle zu reduzieren oder besser ganz zu vermeiden.![]() Vermeiden vor Verwerten vor Beseitigen In der angestrebten Kreislaufwirtschaft spielen die Betriebe eine zentrale Rolle. Sie erzeugen Produkte und zwangsläufig auch Abfälle. Im übergeordneten Motto der Abfallwirtschaft „Vermeiden vor Verwerten vor Beseitigen“ sind die Betriebe daher angehalten:
Die Entsorgung von Abfällen auf Deponien oder in Verbrennungsanlagen tritt erst dann ein, wenn alle Möglichkeiten zum Vermeiden oder Verwerten der Abfälle ausgeschöpft sind. Für die Entsorgung empfiehlt sich folgender Organisationsablauf:
Selber entsorgen durch Direktanlieferung Betriebe, die häufig auf Baustellen arbeiten, liefern gern ihren Müll selber ab. Das erspart das Vorhalten größerer Sammelbehälter und -flächen auf dem Betriebsgelände und lässt sich zeitlich gut in die Arbeitsabläufe integrieren. Annahmekonditionen, Öffnungszeiten und erforderliche Nachweise zur Abgabe bei den Annahmestellen sollten rechtzeitig abgeklärt werden. Ansonsten kann durch Rückweisungen, eventuell sogar in Verbindung mit einer notwendigen Nachsortierung, hoher Aufwand entstehen. Eine abfallrechtliche Transportgenehmigung ist nicht erforderlich, sofern der Transport des Abfalls im Rahmen der eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit und nicht gewerblich erfolgt. Die Pflichten des Gefahrgutrechtes bleiben von dieser Erleichterung unberührt. Abfuhr über einen Entsorger Entsorgungsfachbetriebe sind hier der sichere Weg. Das sind speziell zertifizierte Entsorger. Sie sind in den Datenbanken der Gewerbeaufsicht in Baden-Württemberg, der Industrie- und Handelskammern und des Bundesverbands Sekundärrohstoffe und Entsorger (BVSE) aufgelistet. Wichtiger Punkt ist die Absprache der Trennvorgaben und sonstiger Entsorgungsmodalitäten, da sich diese unmittelbar auf das Behälterkonzept, die Organisation der Abholung und die Kosten auswirken. Sammelentsorgung lohnt sich Es empfiehlt sich, bei gefährlichen Abfällen die Möglichkeit der Sammelentsorgung zu nutzen. Dabei fährt der Abfalltransporteur verschiedene Betriebe an und sammelt kleinere Mengen gleichartiger Abfälle, um sie dann gemeinsam beim Entsorger abzugeben. Dies ist für Abfälle bis zu 20 Jahrestonnen nutzbar und erspart den Großteil des Formularaufwands. Darüber hinaus nutzt die Abholung auf Abruf das Behältervolumen von Containern optimal aus und spart Kosten pro Entsorgungsvorgang. Lose Müllberge neben vollen Containern gehören damit der Vergangenheit an. Einige größere Entsorgungsfirmen bieten auch Komplettangebote für die Gewerke an, etwa Interseroh für das Bauhaupt- und Baunebengewerbe sowie das Rema-System für Malerbetriebe. TIPP: Lassen Sie sich vom Entsorger eine Kopie seines Zertifikates als Entsorgungsfachbetrieb geben. Dieses beschreibt den Umfang der Zertifizierung und enthält dessen Gültigkeitsdauer. Gleichzeitig ist es Ihr Nachweis gegenüber Dritten, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht bei der Entsorgerauswahl nachgekommen sind. Organisation und Überwachung des Entsorgungsvorgangs Die Funktionsfähigkeit des Entsorgungssystems im Betrieb und auf der Baustelle steht und fällt mit dem Engagement der Mitarbeiter. Deren Motivation steigt durch:
Das Entsorgen gefährlicher Abfälle muss durch Nachweise (Übernahmescheine bei Sammelentsorgung; Begleitscheine bei Einzelentsorgung) sichergestellt und dokumentiert sein. Beispiele für Übernahmescheine und Begleitscheine gibt die Broschüre Abfallentsorgung im Handwerk der Handwerkskammern in BW. Die konkreten Wege der verschiedenfarbigen Durchschläge der Nachweisscheine zeigen nachfolgende Grafiken: Begleitschein Übernahmeschein ![]() Die Nachweise für gefährliche Abfälle müssen in einem Register abgelegt und mindestens 3 Jahre aufbewahrt werden. Bei über 2000 kg gefährliche Abfälle im Jahr greift die Andienungspflicht an die Sonderabfallagentur Baden Württemberg (SAA). TIPP: Es lohnt sich, organisatorisch etwas Aufwand zu betreiben, um unterhalb dieser Grenzen von zwei Tonnen zu bleiben. Das betrifft beispielsweise Betriebe mit eigenem Ölabscheider: Die daraus entsorgten Abfälle führen aufgrund ihrer Menge pro Entsorgungsvorgang oft schon zum Überschreiten der genannten Schwellenwerte. Sprechen Sie am besten einen Fachberater an. Nachkalkulation Entsorgungsaufwand Da die Abfallentsorgung ─ über die reinen Entsorgungskosten für den Sammelbehälter hinaus ─ einen nicht unerheblichen Aufwand verursacht, ist eine Nachkalkulation sinnvoll. Sie liefert Erfahrungswerte, die eine Abschätzung zukünftiger Bauvorhaben und deren Entsorgungsaufwand erleichtern können. Zudem sind konkrete Vorstellungen über aktuelle Entsorgungskosten für einzelne Abfallfraktionen hilfreich, Ausreißer zu entdecken und abzustellen. TIPP: Überlassen Sie eingefärbte Farben und Putze, die nach Abschluss der Bauarbeiten übrig geblieben sind, dem Bauherrn für Ausbesserungsarbeiten o.ä. Denn wenn Sie Sondertöne zurücknehmen, besteht die Gefahr, dass diese im Laufe der Zeit eintrocknen, unbrauchbar werden und am Ende von Ihnen entsorgt werden müssen. GlossarAndienungspflichtBeim Überschreiten einer Jahresmenge von 2000 kg gefährlicher Abfälle zur Beseitigung besteht Andienungspflicht. Damit müssen sie der Sonderabfallagentur SAA gemeldet werden. Näheres zur Andienungspflicht erfahren Sie hier www.saa.de Entsorgung Unter Entsorgung von Abfällen wird sowohl die Beseitigung als auch die Verwertung von Abfällen verstanden. Entsorgungsfachbetrieb Ein Entsorgungsfachbetrieb ist nach den §§ 56 und 57 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ein Betrieb, der bestimmten Anforderungen genügt und durch eine technische Überwachungsorganisation oder eine Entsorgergemeinschaft als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist. Entsorgungsfachbetriebe werden mindestens jährlich von einer Zertifizierungsstelle überprüft. Näheres regelt die Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe. Gefährliche und nicht gefährliche Abfälle Abfälle werden in gefährliche und nicht gefährliche Abfälle eingeteilt. Die als gefährlich einzustufenden Abfälle werden in der Abfallverzeichnisverordnung festgelegt und sind dort mit einem Stern gekennzeichnet. Ein Abfall gilt als gefährlich, wenn er eines oder mehrere Gefahrenmerkmale aufweist (z.B. Flammpunkt kleiner 55 °C oder Konzentration sehr giftiger Stoffe größer/gleich 0,1 %). Die frühere Differenzierung in besonders überwachungsbedürftige, überwachungsbedürftige und nicht überwachungsbedürftige Abfälle ist 2007 entfallen. Detaillierte Informationen über Sonderabfälle, gefährliche Abfälle und besonders überwachungsbedürftige Abfälle liefert beispielsweise das Umweltbundesamt. Sonderabfallagentur (SAA) Die SAA Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH überwacht in Baden-Württemberg die Entsorgung von gefährlichen Abfällen. Im Rahmen der Andienungspflicht für Sonderabfälle lenkt die SAA gefährliche Abfälle in die zentrale Einrichtung des Landes (Sonderabfalldeponie Billigheim). Weiterhin ist die SAA Erzeuger- und Entsorgerbehörde für baden-württembergische Erzeuger und Entsorger von gefährlichen Abfällen im Rahmen der Nachweisverordnung. Sie ist damit zuständig für die Bearbeitung und Prüfung von Entsorgungsnachweisen und Begleitscheinen. Im Hinblick auf die Bundesländer übergreifende Entsorgung von gefährlichen Abfällen nimmt die SAA für das Land Baden-Württemberg die Knotenstellenfunktion wahr. Darüberhinaus ist die SAA für den Vollzug der EG-Abfallverbringungsverordnung zuständig. Dabei ist die SAA bei grenzüberschreitenden Abfallverbringungen für die Durchführung von Notifizierungsverfahren zuständig, wenn die Beförderung der gefährlichen Abfälle in Baden-Württemberg beginnt oder die gefährlichen Abfälle in Baden-Württemberg erstmals behandelt, gelagert oder abgelagert werden.
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