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BeschaffungDie Beschaffung von Material, Werkzeugen und Maschinen ist eine wesentliche Grundlage für die Qualität der späteren betrieblichen Leistungen. Ziel der Beschaffung sollte es sein, neben den üblichen Kriterien wie Preis-Leistungs-Verhältnis, Qualität, gute Handhabbarkeit etc., auch Aspekte des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Beschaffungskriterien mit Umweltbezug können aus zwei verschiedenen Ebenen abgeleitet werden: aus den betrieblichen Umweltleitlinien sowie der konkreten Nutzungssituation.![]() Quelle: sludgegulper/ flickr.com UmweltleitlinienDie betrieblichen Umweltleitlinien enthalten Kriterien, die bei jedem Beschaffungsprozess zu berücksichtigen sind. Sie garantieren die Umsetzung betrieblicher Umweltschutzziele. Beispiele:
Aus der konkreten Nutzungssituation können sich ebenfalls Kriterien ergeben. Beispielsweise sind hier Lagervorschriften, Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Nachbarschaft sowie der Aufwand zur Organisation bei Schadensfällen relevant. Hilfreich für die Überlegungen in diesem Zusammenhang ist es, sich die damit verbundenen Umweltauswirkungen zu vergegenwärtigen. Aus diesen können wichtige Umweltkriterien für die Beschaffung nachvollziehbar abgeleitet werden. Beispiele:
TIPP: Nutzen Sie die Vorteile einer Einbeziehung der Mitarbeiter als später Betroffene in das Erstellen der Beschaffungskriterien bzw. die konkrete Auswahl der Produkte. Eine fehlende Akzeptanz auf dieser Seite kann den Umweltnutzen schnell zunichte machen oder unverhältnismäßig viel Schulungs- und Kontrollaufwand nach sich ziehen. Zuständigkeiten In der Praxis hat es sich bewährt, den konkreten Beschaffungsvorgang über eine zentrale Stelle im Betrieb zu organisieren. Im Kleinbetrieb ist das in der Regel der Unternehmer selbst. Dies erleichtert es, den Überblick über die im Betrieb eingesetzten Materialien zu behalten und alle Beschaffungskriterien zu erfüllen. Umweltrelevante Beschaffungskriterien sollten nicht nur auf Materialien und Maschinen, sondern auch auf die Inanspruchnahme von Dienstleistungen ausgedehnt werden. Fremdbetriebe mit Vorwissen im Umweltschutz können den eigenen Aufwand für Schulung und Organisation deutlich verringern. Günstigstenfalls können durch die Zusammenarbeit mit solchen Betrieben gegenseitig neue Ideen und Problemlösungen entstehen. Einmal festgelegte Kriterien für die umweltfreundliche Beschaffung sind erfahrungsgemäß nicht zeitlos gültig. Es bedarf hier einer ständigen Marktbeobachtung, um von Neuentwicklungen zu erfahren, neue Umweltschutzstandards und -kriterien in Erfahrung zu bringen und dadurch die eigenen Beschaffungskriterien aktualisieren zu können. Wenn offensichtlich veraltete oder inzwischen allgemein übliche Kriterien als vorbildlich dargestellt werden, kann sich der Nutzen dieses Instrumentes − beispielsweise für das betriebliche Marketing − leicht ins Gegenteil verkehren. Weitere Informationen finden Sie in den Kapiteln Umweltorientierte Beschaffung im Bürobereich und Materialeinkauf. GlossarEntsorgungUnter Entsorgung von Abfällen wird sowohl die Beseitigung als auch die Verwertung von Abfällen verstanden. GefStoffV Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV). Den Verordnungstext finden Sie hier RAL RAL - Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. RAL ist die alleinige Vergabestelle für das Umweltzeichen Blauer Engel. Als gemeinsame Initiative gründeten die Privatwirtschaft und die damalige Regierung der demokratischen Weimarer Republik 1925 den Reichs-Ausschuss für Lieferbedingungen (RAL). Seine Aufgabe bestand ursprünglich in der Vereinheitlichung präziser technischer Lieferbedingungen mit dem Ziel der Rationalisierung. Heute ist RAL die anerkannte Kompetenz für verlässliche Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen. Sonderabfälle Der Begriff „Sonderabfall” wird im allgemeinen Sprachgebrauch zur Beschreibung verschiedener Abfallarten mit gefährlichen Eigenschaften genutzt, ohne dass eine klare rechtliche Definition existiert. Die als gefährlich einzustufenden Abfälle werden in der Abfallverzeichnisverordnung festgelegt und sind dort mit einem Stern gekennzeichnet. Ein Abfall gilt als gefährlich, wenn er eines oder mehrere Gefahrenmerkmale aufweist (z.B. Flammpunkt unter 55 °C oder Konzentration giftiger Stoffe größer oder gleich 0,1 %). Die frühere Differenzierung in besonders überwachungsbedürftige, überwachungsbedürftige und nicht überwachungsbedürftige Abfälle ist 2007 entfallen. VAwS Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung wassergefährdende Stoffe - VAwS). Den Verordnungstext finden sie hier.
Verwaltungsvorschrift über administrative Erleichterungen für EMAS-Standorte Verwaltungsvorschrift über administrative Erleichterungen für Standorte, die nach den Vorschriften der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (Öko-Audit-Verordnung) registriert werden, (GABl. Nr. 4/1999 S. 203). Den Text der Vorschrift finden Sie hier.
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