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UmsetzungInhalt der AbfallbilanzenBei der Erstellung der Bilanzen und Konzepte empfiehlt es sich die Daten elektronisch, z.B. in einer Tabellenkalkulation, zu erfassen. Für Abfallbilanzen sind für jede Abfallart gesondert im Wesentlichen die folgenden Informationen ermitteln:
Inhalt der Abfallwirtschaftskonzepte Im Abfallwirtschaftskonzept sollten, zusätzlich zu den Daten der Abfallbilanz, Angaben zur zukünftigen Mengenentwicklung der einzelnen Abfälle und zu Reduzierungsmaßnahmen gemacht werden, insbesondere
Die Angaben für die Abfallbilanzen können dem Register entnommen werden. Für die entsorgungsbezogenen Maßnahmen sind evt. zusätzliche Informationen des Entsorgers wünschenswert. Sofern diese Angaben nicht ohnehin bei der Erstellung des Entsorgungsnachweises eingeholt wurden, ist der Entsorger verpflichtet, sie dem Unternehmen bereitzustellen. Abfallbilanzen und –konzepte sind unternehmerische Entscheidungshilfen. In einem Muster-Formularsatz finden Sie Dokumente für die Erstellung von Abfallbilanzen und -konzepten (doc, 244 KB). Der Formularsatz stammt aus der Zeit, als die Bilanzen und Konzepte gesetzlich vorgeschrieben waren, sie können vereinfacht und auf den Betrieb zugeschnitten weiter verwendet werden. GlossarAbfall zur BeseitigungGrundsätzlich dürfen nur solche Abfälle beseitigt werden, die nicht verwertet werden können. Die Abfallbeseitigung dient dem dauerhaften Ausschluss nicht verwertbarer Abfälle aus der Kreislaufwirtschaft. Sie umfasst das Bereitstellen, Überlassen, Einsammeln, die Beförderung, die Behandlung, die Lagerung und die Ablagerung von Abfällen zur Beseitigung. Abfälle zur Beseitigung sollten getrennt gehalten werden, wenn dies für eine gemeinwohlverträgliche Abfallbeseitigung erforderlich ist. Die Beseitigung hat vorrangig im Inland zu erfolgen. Abfall zur Verwertung Nicht vermeidbare und nicht wiederverwendbare Abfälle sind umweltverträglich zu verwerten, wobei die stoffliche der energetischen Verwertung vorzuziehen ist. Vorrang hat immer im Einzelfall aber die umweltverträglichere Verwertungsart. In diesem Sinne wurde festgelegt, dass die energetische Verwertung der stofflichen Verwertung gleichwertig ist, wenn der Abfall einen Heizwert von mindestens 11.000 kJ/kg hat. Unter stofflicher Verwertung versteht man die Substitution von Rohstoffen durch das Gewinnen von Stoffen aus Abfällen (Sekundärrohstoffe) oder die Nutzung der stofflichen Eigenschaften der Abfälle für den ursprünglichen Zweck bzw. für andere Zwecke.
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