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Startseite > Rechtsgrundlagen > Betriebsund Anlagensicherheit > Betriebssicherheit > Explosionsgefährdete Bereiche
Explosionsgefährdete BereicheGemäß der BetrSichV ist im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen auch zu klären, ob explosionsfähige Atmosphären existieren oder entstehen können. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn
Wenn explosionsfähige Atmosphären vorhanden sind oder entstehen können, ist zu prüfen, ob es sich um gefahrdrohende Mengen handelt. Falls dies zutrifft, liegt eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre vor und es handelt sich um einen explosionsgefährdeten Bereich. Für explosionsgefährdete Bereiche sind folgende Anforderungen zu erfüllen:
Folgende Vorschriften und Arbeitshilfen beinhalten Vorgaben und Hinweise, die die notwendigen Arbeitsschritte reglementieren bzw. erläutern:
Darüber hinaus ist bei einigen Berufsgenossenschaften z.T. branchenspezifisches Informationsmaterial zum Thema Explosionsschutz erhältlich. /span>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>GlossarArbeitsmittelArbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Werkzeuge (z.B. Hammer und Zangen), Geräte (z.B. Computer und Radios), Maschinen (z.B. Kreissägen und Bohrmaschinen) und Anlagen (z.B. Aufzüge und Dampfkessel). Anlagen setzen sich aus mehreren Funktionseinheiten zusammen, die zueinander in Wechselwirkung stehen und deren sicherer Betrieb wesentlich durch diese Wechselwirkungen bestimmt wird. BetrSichV Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ) vom 27. September 2002. Den Verordnungstext finden Sie hier. BG - Datenbank Hier können alle berufsgenossenschaftlichen Vorschriften aus einer Datenbank abgerufen werden. Geben Sie in die Suchfelder die Art der Vorschrift (z. B. BGR, BGI) und die Nummer ein. Alternativ kann über Stichworte die gesamte Datenbank nach einschlägigen Veröffentlichungen durchsucht werden. Hier kommen Sie zur Datenbank. Explosionsschutzzone Explosionsgefährdete Bereiche werden nach Häufigkeit und Dauer des Auftretens von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre in Zonen unterteilt. Zone 0 ist ein Bereich, in dem gefährliche explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden ist. Zone 1 ist ein Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln bilden kann. Zone 2 ist ein Bereich, in dem bei Normalbetrieb eine gefährlich explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig auftritt. Zone 20 ist ein Bereich, in dem gefährliche explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden ist. Zone 21 ist ein Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub bilden kann. Zone 22 ist ein Bereich, in dem bei Normalbetrieb eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig auftritt. TRbF 20 Läger Den der Vorschrift finden Sie hier. TRBS 1112 Teil 1 Explosionsgefährdungen bei und durch Instandhaltungsarbeiten - Beurteilung und Schutzmaßnahmen Den Text finden Sie hier. TRBS 1123 Änderungen und wesentliche Veränderungen von Anlagen nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BetrSichV - Ermittlung der Prüfnotwendigkeit gemäß § 14 Abs. 1 und 2 BetrSichV Den Text finden Sie hier. TRBS 1201 Teil 2 Prüfungen bei Gefährdungen durch Dampf und Druck Den Text finden Sie hier. TRBS 1201 Teil 3 Instandsetzung an Geräten, Schutzsystemen, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 94/9/EG - Ermittlung der Prüfnotwendigkeit gemäß § 14 Abs. 6 BetrSichV Den Text finden Sie hier. TRBS 1201 Teil 5 Prüfung von Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen, soweit entzündliche, leichtentzündliche oder hochentzündliche Flüssigkeiten gelagert oder abgefüllt werden, hinsichtlich Gefährdungen durch Brand und Explosion Den Text finden Sie hier. TRBS 2152 Teil 1/TRGS 721 Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Beurteilung der Explosionsgefährdung Den Text finden Sie hier. TRBS 2152 Teil 2/TRGS 722 Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre Den Text finden Sie hier. TRBS 2152 Teil 3 Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre Den Text finden Sie hier. TRBS 2152 Teil 4 Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken Den Text finden Sie hier. TRBS 2152/TRGS 720 Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Allgemeines Den Text finden Sie hier. TRBS 2153 Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen Den Text finden Sie hier.
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