Betrieblicher Umweltschutz in Baden-Württemberg
 
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Höchste Priorität für Anlagen- und Betriebssicherheit

Sicherheitsmängel bei Anlagen und Arbeitsmitteln können Mitarbeiter und Umwelt gefährden. Bereits kleine Anlässe wie Beschädigungen von Halteseilen, Materialrisse, Undichtigkeiten an Druckluft- oder Hydrauliksystemen oder die Emission organischer Lösemittel aus Handwaschanlagen stellen ein Gefährdungsrisiko dar. Vielfach sind gerade den Betreibern von kleinen und mittleren Anlagen die  bestehenden Risiken und Gefährdungen nicht bewusst. Bekannte Problemfelder sind der Brand- und Explosionsschutz sowie der Umgang mit Gefahrstoffen.

Risiken gefährden nicht nur Gesundheit und Unversehrtheit, sondern beeinträchtigen zudem den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens, da bei erkennbaren Mängeln an Anlagen oder Maschinen der Betrieb unverzüglich zu unterbrechen ist.  Dies ist, neben der prioritären Schadensvorsorge, ein weiterer Anlass für die Bedeutung der Anlagen- und Betriebssicherheit in der betrieblichen Praxis.

Bild: Lackierer mit Schutzausrüstung
Lackierer mit Schutzausrüstung
Quelle: ABAG-itm,2002

Regelungen zur Anlagen- und Betriebssicherheit beziehen sich einerseits auf das innerbetriebliche Geschehen und den Schutz der Beschäftigten (Innenwirkung), andererseits gehen sie über den betrieblichen Rahmen hinaus und regeln den Schutz der Umwelt, der Anlieger von Anlagen und der Käufer bzw. Anwender von Geräten (Außenwirkung).

Rechtsvorschriften

Der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaften stellen hohe Anforderungen an die Anlagen- und Betriebssicherheit:

Anlass für konkrete rechtliche und technische Regelungen zur Anlagensicherheit bildeten industrielle Störfälle, u.a. der Chemieunfall in Seveso  im Jahr 1976. Ziel der Vorschriften ist es, anlagen-, stoff- und betriebsbezogene Gefahrenquellen systematisch zu erkennen (Risikoanalyse) und Gefährdungen von Mensch und Umwelt zu vermeiden bzw. mögliche Auswirkungen von Unfällen durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen wirksam zu verringern. Für die Anlagensicherheit ist der Kern der Gesetzgebung das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) mit der auf der Seveso-II-Richtlinie der EU basierenden Störfall-Verordnung (12. BImSchV). In Teilbereichen ist auch die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung – VAwS) anzuwenden. Regelungen zur Anlagensicherheit sind damit in erster Linie dem Umweltrecht zuzuordnen.

Für die Betriebssicherheit ist vorrangig die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu beachten. In ihr wurden vorherige Regelungen zu technischen Arbeitsmitteln, z.B. Werkzeuge, Maschinen und Druckbehälter, sowie zu brennbaren bzw. gefährlichen Stoffen zusammengefasst. In engem Zusammenhang mit der BetrSichV stehen daher die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) mit seinen zahlreichen Verordnungen. Regelungen zur Betriebssicherheit sind damit überwiegend dem Arbeitsschutzrecht zuzuordnen.

Die Vorgaben der Europäischen Union, des Bundes und der Berufsgenossenschaften bilden komplexes, doch schlüssiges Regelwerk, in dem die Gesetze und Verordnungen ergänzt sind durch praxisbezogene Detailregelungen in Form von Verwaltungsvorschriften, Technische Regeln und Normen.

Grafik: Systematik der Vorschriften zur Anlagen und Arbeitssicherheit
Struktur der Gesetzgebung zur Analgensicherheit
Quelle: ABAG-itm, 2004

Wer ist betroffen?

Die BetrSichV und die ArbStättV gelten für alle Betriebe, unabhängig von ihrer Größe oder Branchenzugehörigkeit. Die Störfallverordnung hingegen bezieht sich nur auf Anlagen, in denen gefährliche Stoffe in bestimmten Mengen gehandhabt werden oder entstehen können. Dies kann auch auf mittlere Unternehmen zutreffen, z.B. auf Galvanikbetriebe, wenn mehr als 5 t sehr giftige oder mehr als 50 t giftige Stoffe vorhanden sind.

Bild: Von der Störfallverordnung sind neben größeren Industriebetrieben wie z. B. chemische Fabriken u.U. auch kleinere Unternehmen betroffen
Bild einer chemischen Anlage
Quelle: Bayerisches Staatsministerium, 2002

Das Umweltbundesamt unterhält eine eigene Homepage zum Thema Anlagensicherheit und Störfallvorsorge. Dort werden zahlreiche Hinweise, Gesetzestexte, Leitfäden und Handbücher zur Verfügung gestellt. Weitere Unterlagen sind bei der Kommission für Anlagensicherheit (KAS) zu finden.

Praxishilfen für die Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung bekommen Sie bei:

Glossar

12. BImSchV
Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfall- Verordnung - 12. BImSchV) vom 8. Juni 2005.
Den Verordnungstext finden Sie hier.


ArbStättV
Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 12. August 2004. Den Verordnungstext finden Sie hier

BetrSichV
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
(Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ) vom 27. September 2002.

Den Verordnungstext finden Sie hier.



BImSchG
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) vom 26. September 2002.

Den Gesetzestext finden Sie hier.



GPSG
Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (Geräte- und Produktsicherheitsgesetz - GPSG) vom 6. Januar 2004.

Den Gesetzestext finden Sie hier.


Seveso-II-Richtlinie
Die Richtlinie 96/82/EG (Seveso-II-RL) zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen gilt für Betriebe, in denen bestimmte Mengen dieser Stoffe vorhanden sind. Maßgebend ist das Vorhandensein in Mengen oberhalb einer Schwelle, die im Anhang der Richtlinie festgelegt ist. Für diese Betriebe gelten besondere Anforderungen an die Anlagensicherheit. Die Richtlinie wurde u.a. durch die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) in deutsches Recht umgesetzt.

Seveso-Unfall
1976 ereignete sich im italienischen Seveso in einer Pflanzenschutzmittel-Fabrik einer der folgenschwersten Störfälle in der chemischen Industrie, durch den das später als Seveso-Dioxin bezeichnete Gift (Tetrachlor-dibenzo-dioxin, TCDD) freigesetzt wurde. Umwelt, Arbeiter der Fabrik und die Einwohner des Ortes Seveso erlitten schwerwiegende Schäden.

Störfall
Ein Störfall ist gemäß Störfall-Verordnung ein Ereignis (z. B. eine Emission, ein Brand oder eine Explosion größeren Ausmaßes), das sich aus einer Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs in einem Betriebsbereich ergibt und zu einer ernsten Gefahr oder zu Sachschäden definierter Höhe führt und bei dem ein oder mehrere gefährliche Stoffe beteiligt sind.

VAwS
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Anlagenverordnung wassergefährdende Stoffe - VAwS) vom 11. Februar 1994.

Die VAwS von Baden-Württemberg finden sie hier.


Die Festlegung von Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen war bisher den Ländern vorbehalten. Dies führte dazu, dass jedes Bundesland eine eigene Anlagenverordnung (VAwS) hat. Seit der zum 1. März 2010 in Kraft getretenen Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzes sind Vollregelungen des Bundes möglich. Eine Bundes-VAwS liegt im Entwurf vor. Mit der Verabschiedung, die zu veränderten Anforderungen führen kann,  ist nicht vor 2011 zu rechnen.





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