Grundsätze des Energierechts
Das Thema Energie ist eng mit den Themen Wirtschaft, Ressourcen und Klima verbunden. Die aktuelle Energiepolitik in Deutschland findet daher in dem Dreieck Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit statt.
Grafik: Die aktuelle Energiepolitik der Bundesregierung orientiert sich an den Prinzipien des nachhaltigen Wirtschaftens
Versorgungssicherheit
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Wirtschaftlichkeit
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Umweltverträglichkeit
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- Einheimische Ressourcen stärken und ausbauen
- Importrisiken mindern, Importe langfristig absichern
- Energie sparsamer und rationeller Nutzen
- Technische Sicherheit der Leitungsnetze wahren
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- Kostengünstige und effiziente Energiebereitstellung für Industrie und Verbraucher
- Energieerzeugungsstandort Deutschland sichern
- Unternehmen der deutschen Energiebranche Chancen auf Auslandsmärkten öffnen
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- Umweltbelastende durch umweltschonende Energieträger ersetzen (Klimaschutz, erneuerbare Energien)
- Energie sparsamer und rationeller nutzen (auch durch neue Technologien)
- Externe Kosten internalisieren
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Quelle: BMWi, 2005
Die Energiepolitik bildet den Rahmen für das heutige bundesdeutsche Energierecht, das sich in den letzten Jahren stark gewandelt hat. Früher war das Energierecht in erster Linie ein Instrument, um die Versorgung mit preiswerter Energie sicherzustellen. Heutzutage dient es dazu, die Ziele des nachhaltigen Wirtschaftens und des Klimaschutzes umzusetzen. Es ist primär darauf ausgerichtet, den Energiebedarf zu verringern und die Energie-Effizienz zu erhöhen. Der Erfolg zeigt sich in der Praxis: Auf der Erzeugerseite ist der Anteil erneuerbarer Ressourcen, z.B. Windkraft und Solarenergie, erheblich gestiegen und auf der Verbraucherseite konnte die Industrie– trotz gestiegener Produktion – durch Einsatz innovativer Produktionsverfahren ihren Anteil am Energieverbrauch vermindern.
Grafik: Anteile der Verbrauchsbereiche am Energieverbrauch in Deutschland

Quelle: BMWi, 2005
Ausgerichtet am Ziel, Energie sparsamer und rationeller nutzen, betrifft das heutige Energierecht in starkem Maße den Anwender von Energie. Als wesentlichste rechtliche Vorgaben gelten:
- Das 1998 in Kraft getretene Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bildet den rechtlichen Rahmen für eine sichere, preisgünstige und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität und Gas. Durch die Liberalisierung wurde den Unternehmen und privaten Verbrauchern die Möglichkeit eröffnet, ihren Stromversorger frei zu wählen.
- Die beste Energie ist die, die nicht gebraucht wird! Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und die Energieeinsparungsverordnung (EnEV) geben Verbrauchern und Unternehmen Anreize zum Energiesparen.
- Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) haben zum Ziel, im Interesse des Klima-, Natur- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen. Durch die Einspeisungsvergütung und durch dezentrale Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen werden auch industriellen und privaten Anlagenbetreibern neue, wirtschaftliche Möglichkeiten der Energiebereitstellung und –vermarktung eröffnet, die zum Teil in erheblichem Umfang gefördert werden.
- Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) gilt für die Errichtung von Wohn- und sonstigen Gebäuden. Das Gesetz legt fest, dass neu errichtete Gebäude ihren Wärmebedarf zu einem gewissen Anteil aus Erneuerbaren Energien decken müssen, sofern nicht bestimmte Ersatzmaßnahmen durchgeführt werden.
Die Länder können eine Pflicht zur Nutzung von Erneuerbaren Energien auch für bereits errichtete Gebäude festlegen, was in Baden-Württemberg durch das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) erfolgt ist. Dieses Gesetz gilt für Gebäude, die überwiegend Wohnzwecken dienen. Gemäß der Rechtsvorschrift muss der Wärmebedarf im Falle eines Austauschs der zentralen Heizungsanlage ab dem 1. Januar 2010 zu mindestens 10 % aus erneuerbaren Energien gespeist werden. Die Verpflichtungen können ersatzweise durch Wärmeschutzmaßnahmen erfüllt werden. Übergangsregelungen bezüglich durchgeführter Maßnahmen werden durch die EWärmeVO BW festgelegt.
- Mit dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) wurde die rechtliche Grundlage für eine einheitliche Energie-Klassifizierung von Haushaltskühl- und –gefriergeräten, Waschmaschinen, Wasch- und Trockenautomaten, Wäschetrocknern und Haushaltsgeschirrspülern geschaffen. Damit werden die energiebezogenen Betriebskosten transparent.
- Das Energiebetriebene-Produkte-Gesetz (EBPG) betrifft die Hersteller von energiebetriebenen Massenprodukten (z.B. Heizkessel, Bürobeleuchtung und Kühl- und Gefriergeräte), die unter Berücksichtigung bestimmter umweltentlastender Mindestanforderungen zu gestalten sind. Konkrete Verpflichtungen entstehen erst mit der Verabschiedung von Durchführungsbestimmungen für die einzelnen betroffenen Produktgruppen, was z.B. für Elektromotore, Nassläufer-Umwälzpumpen, Fernsehgeräte und Haushaltskühlgeräte erfolgt ist. Einzelheiten können auf der Seite Wichtig für alle Branchen > Produktverantwortung > Energiebetriebene-Produkte-Gesetz nachgelesen werden.
- Das Energiesteuergesetz (EnergieStG) und das Stromsteuergesetz (StromStG) schaffen den rechtlichen Rahmen für die Festlegung von Steuern auf Energieträger.
Grafik: Struktur und wesentliche Elemente des Energierechts

Quelle: ABAG-itm, 2005
Glossar
EBPGGesetz über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte (Energiebetriebene-Produkte-Gesetz - EBPG) vom 27. Februar 2008. Dieses Gesetz wird umgangssprachlich auch Ökodesign-Richtlinie genannt, Den Gesetzestext finden Sie hier.
EEGGesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) vom 25. Oktober 2008.
Den Gesetzestext finden Sie hier.
EEWärmeGGesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneurerbare-Energien-Wärme-Gesetz - EEWärmeG) vom 07. August 2008.
Den Text des Gesetzes finden Sie hier.EnEGGesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (EnEG - Energieeinsparungsgesetz) vom 1. September 2005EnergieeinsparverordnungVerordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV) vom 24. Juli 2007.
Den Verordnungstext finden Sie hier.EnergiesteuergesetzEnergiesteuergesetz (EnergieStG) vom 15. Juli 2006.
Den Gesetzestext finden Sie hier.EnVGKGesetz zur Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften auf dem Gebiet der Energieeinsparung bei Geräten und Kraftfahrzeugen (Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz - EnVKG) vom 30. Januar 2002.EnWGGesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) vom 7. Juli 2005.EWärmeGGesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (Erneuerbare-Wärme-Gesetz - EWärmeG) vom 20. November 2007.
Den Text des Gesetzes finden Sie hier.EWärmeVO BWVerordnung des Umweltministeriums zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz (Baden-Württemberg) vom 8. Dezember 2009.
Den Text der Vorschrift finden Sie hier.KWKGGesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG) vom 25. Oktober 2008.