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Sonstiges Umweltrecht - Übersicht über die RechtsgebieteIm Bereich "Sonstiges Umweltrecht" sind die Regelungen zusammengefasst, die nicht den Kerngesetzen des betrieblichen Umweltschutzes zuzuordnen sind. Sie stehen in der Alltagsarbeit kleiner und mittlerer Unternehmen zwar nicht unbedingt im Vordergrund, sind aber u.a. im Zusammenhang mit Betriebserweiterungen oder –veränderungen zu berücksichtigen und tragen zur Vorsorge und zur Gefahrenabwehr bei.Nach der juristischen Nomenklatur gehören zum "Sonstigen Umweltrecht" streng genommen nur das Umweltstrafrecht, das Umwelt-Ordnungswidrigkeitengesetz, das Umweltinformationsgesetz und die Regelungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Übersicht halber enthält dieser Bereich aber zusätzlich Regelungen des privaten Umweltrechts und weitere Regelungen des öffentlichen Umweltrechts, z.B. Umweltzeichenrecht, Naturschutzrecht und Bodenschutzrecht. Sie erhalten Informationen zu folgenden Rechtsgebieten: Straf- und Ordnungswidrigkeiten Das Strafgesetzbuch (StGB) stellt zum Schutz der Umwelt die Verschmutzung oder Zerstörung der kostbarsten Lebensgrundlagen wie Wasser, Luft und Boden unter Strafe. Handelt es sich um "kleinere" Verstöße, so werden diese nach dem Umwelt-Ordnungswidrigkeitenrecht geahndet. So kann z.B. derjenige mit einer empfindlichen Geldbuße belegt werden, der eine Industrieanlage ohne die dafür notwendige behördliche Genehmigung betreibt. Umweltinformation Das Umweltinformationsgesetz (UIG) gewährt Jedermann einen Anspruch auf freien Zugang zu bestimmten Umweltinformationen, die bei einer Behörde oder einer Person vorhanden sind. Allerdings wird dieser Anspruch auf Information nicht uneingeschränkt gewährt. Z.B. können die Informationen während der Dauer einer Gerichts- oder staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens versagt werden. Umweltverträglichkeitsprüfung Das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) soll sicherstellen, dass umweltrelevante Industrieanlagen und Infrastruktureinrichtungen im Rahmen Ihres Zulassungsverfahrens, z.B. nach BImSchG oder WHG, auf ihre Umweltauswirkungen untersucht werden. Je nach Art und Bedeutung des Vorhabens wird dabei nur die Behörde oder auch die Öffentlichkeit mit einbezogen. Umwelthaftung Das Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG) bezieht sich im Allgemeinen auf Schäden, die durch eine von Anlagen ausgehende Umwelteinwirkung verursacht werden, beispielsweise Personen- oder Sachschäden. Es handelt sich um eine verschuldensunabhängige Haftung, die den Inhaber der Anlage verpflichtet, dem Geschädigten den entstandenen Schaden zu ersetzen. Das Umweltschadensgesetz (USchadG) regelt die Sanierung von Umweltschäden. Je nach Fall begründet es verschuldensabhängige und auch verschuldensunabhängige Haftungen. Bodenschutz Um eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage für den Schutz des Bodens zu schaffen verabschiedete die Bundesregierung 1985 erstmals eine Bodenschutzkonzeption. Anfang 1998 wurde das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBSchG) erlassen, gefolgt von der Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Naturschutz Die rechtliche Grundlage für den Naturschutz in Deutschland bildet das Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG). Es hat zum Ziel, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für künftige Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen. Landesbauordnung Das Baurecht beinhaltet eine Fülle von Regelungen. Wesentlichste Vorgabe ist die Landesbauordnung (LBO). Sie regelt die Errichtung, Umgestaltung, Erweiterung oder Nutzungsänderung, aber auch den Abbruch von Gebäuden. Daneben bestehen eine Vielzahl von spezifischen Regelungen, die sich auf sicherheitstechnische Anforderungen (z.B. Brandschutz), technische Einrichtungen (z.B. Feuerungseinrichtungen) oder auf die Fachkunde von Bauplanung und -prüfung (z.B. Prüfstatik) beziehen. Brandschutz Der Brandschutz bildet einen wesentlichen Bereich der baurechtlichen Regelungen. Ziel ist es, durch präventive Maßnahmen den Schutz von Mensch und Umwelt sicherzustellen und im Brandfall eine Rettung von Personen und Tieren in Kombination mit der Brandbekämpfung zu ermöglichen. Nicht zuletzt führten die katastrophalen Unfälle, z.B. der Brand der Firma Sandoz in Basel-Schweizerhalle im Jahre 1986, zu den heutigen Regelungen zum Schutz der Umwelt in Brandfällen. Umweltzeichen Umweltzeichen sind öffentlichkeitswirksame Instrumente zur Kennzeichnung umweltverträglicher Produkte. Aufgrund zunehmender Produktanforderungen (z.B. Energieverbrauch, Schadstofffreiheit, Recyclierbarkeit) gewinnen Umweltzeichen an Bedeutung. Es bestehen verschiedene Umweltgütezeichen, die auf Bundes-, Landes- oder Verbandsebene von unterschiedlichen Organisationen vergeben werden. In Deutschland ist das erfolgreichste und anerkannteste Umweltzeichen der bereits 1977 eingeführte Blaue Engel. Dem sonstigen Umweltrecht können noch eine Vielzahl von Regelungen, Standards, Richtlinien und Normen zugeordnet werden. Diese besitzen zwar keinen gesetzlichen Charakter, sind aber für die praktische Umsetzung der vorgenannten Vorschriften wichtig. Dies zeigt sich im Bereich des öffentlichen Umweltrechts vor allem darin, dass bestimmte Gesetze auf diese Standards und Normen verweisen. GlossarBBodSchGGesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG) vom 17. März 1998. Den Gesetzestext finden Sie hier BNatSchG Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) vom 25. März 2002. LBO BW Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) vom 5. März 2010. STGB Strafgesetzbuch (StGB) vom 13. November 1998. UmweltHG Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG ) vom 10. Dezember 1990. Den Gesetzestext finden Sie hier. Umweltinformationsgesetz Umweltinformationsgesetz (UIG) vom 22. Dezember 2004. Den Gesetzestext finden Sie hier USchadG Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Umweltschadensgesetz - USchadG ) vom 10. Mai 2007. Den Gesetzestext finden Sie hier. UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24. Februar 2010. Den Gesetzestext finden Sie hier
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