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Umweltorientierte Beschaffung im Bürobereich
Aber auch im Büro können Sie der Umwelt mit vielen "kleinen" und "unscheinbaren" Maßnahmen dienen, vor allem durch die Beschaffung umweltschonender Produkte. Das Prädikat umweltschonend sollte man dabei allumfassend verstehen: die Produkte dürfen bei der Herstellung, beim Gebrauch oder beim Anwenden sowie danach nur möglichst geringe Umweltprobleme verursachen. Neben den Arbeits- und Verbrauchmaterialien ist im Verwaltungsbereich vor allem der Energieverbrauch für Heizung und elektronische Geräte eine umweltrelevante Größe. Durch organisatorische Maßnahmen und Mitarbeiterschulung lassen sich deutlich Kosten senken. Einige grundsätzliche Regeln lauten:
Umweltschonende Produkte wie Bürogeräte RAL-UZ 122, Computer RAL-UZ 78, Recyclingpapier RAL-UZ 14 findet man beispielsweise über die Homepage des Blauen Engels. GlossarEMASVerordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS). EMAS bedeutet Eco-Management und Audit Scheme. Im deutschen Sprachgebrauch wird anstelle von EMAS oft der Begriff Öko- oder Umwelt-Audit benutzt. Die Begriffe sind gleichbedeutend. Die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS III) ersetzte die außer Kraft getretene Verordnung (EG) Nr.761/2001 (EMAS II-Verordnung). Den Verordnungstext finden Sie hier Gefahrstoffe Werk-, Betriebs- oder Hilfsstoffe, die ein besonderes Gefahrenpotenzial aufweisen. Gefahrstoffe sind gefährliche Stoffe und Zubereitungen, die bestimmte Eigenschaften wie beispielsweise giftig, ätzend oder reizend haben. Zu erkennen sind sie am Gefahrensymbol: oranges Feld mit schwarzem Piktogramm, z.B. Flamme für entzündlich, Totenschädel für giftig etc. Die Gefahrensymbole mit Beispielen sind im Bereich Recht > Gefahrstoffe und Gefahrgut > Gefahrstoffe > Umgang > Kennzeichnung aufgeführt. Die Kriterien für die Zuordnung gefährlicher Eigenschaften legt die Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit der EU-Richtlinie 67/548 fest. Seit dem 1. Dezember 2010 gelten für Stoffe geänderte Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften. Für Gemische sind die neuen Regelungen ab dem 1. Juni 2015 anzuwenden. Die altbekannten Symbole und Begriffe werden nahezu komplett ersetzt. Die neuen Vorgaben werden durch die neue europäische Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (auch GHS-Verordnung genannt) festgelegt. Den Verordnungstext finden Sie hier. ISO 14001 ff Die internationale Umweltmanagementnorm ISO 14001 legt weltweit anerkannte Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem fest und ist Teil einer Normenfamilie. Diese Normenfamilie enthält weitere Normen zu verschiedenen Bereichen des Umweltmanagements, unter anderem zu Ökobilanzen, zu Umweltkennzahlen bzw. zur Umweltleistungsbewertung. Sie kann sowohl auf produzierende als auch auf dienstleistende Unternehmen angewendet werden. An der Bezeichnung EN der jeweiligen Fassung der ISO 14001 erkennt man, dass die von der ISO herausgegebene Norm vom Europäischen Komitee für Normung als europäische Norm (EN) übernommen worden ist. In Deutschland ist dies die DIN EN ISO 14001:2009-11. Alle Normen können über den Beuth-Verlag Berlin bestellt werden. Die Homepage des Verlags finden Sie hier.
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