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Höchste Priorität für Anlagen- und BetriebssicherheitSicherheitsmängel bei Anlagen und Arbeitsmitteln können Mitarbeiter und Umwelt gefährden. Bereits kleine Anlässe wie Beschädigungen von Halteseilen, Materialrisse, Undichtigkeiten an Druckluft- oder Hydrauliksystemen oder die Emission organischer Lösemittel aus Handwaschanlagen stellen ein Gefährdungsrisiko dar. Vielfach sind gerade den Betreibern von kleinen Anlagen die Risiken und Gefährdungen nicht bewusst. Bekannte Problemfelder sind der Brand- und Explosionsschutz sowie der Umgang mit Gefahrstoffen.Risiken gefährden nicht nur die Gesundheit, sondern beeinträchtigen zudem den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens. Bei erkennbaren Mängeln an Anlagen oder Maschinen ist der Betrieb zu unterbrechen. Die Anlagen- und Betriebssicherheit ist also ernst zu nehmen um die Gesundheit der Mitarbeiter und den wirtschaftlichen Erfolg nicht zu gefährden. Bild: Lackierer mit Schutzausrüstung Regelungen zur Anlagen- und Betriebssicherheit beziehen sich einerseits auf das innerbetriebliche Geschehen und den Schutz der Beschäftigten (Innenwirkung), andererseits gehen sie über den betrieblichen Rahmen hinaus und regeln den Schutz der Umwelt und der Anlieger von Anlagen (Außenwirkung). Rechtsvorschriften Der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaften stellen hohe Anforderungen an die Anlagen- und Betriebssicherheit. Anlass für konkrete rechtliche und technische Regelungen zur Anlagensicherheit bildeten industrielle Störfälle, u.a. der Chemieunfall in Seveso im Jahr 1976. Ziel der Vorschriften ist es, anlagen-, stoff- und betriebsbezogene Gefahrenquellen systematisch zu erkennen (Risikoanalyse) und Gefährdungen von Mensch und Umwelt zu vermeiden bzw. mögliche Auswirkungen von Unfällen durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen wirksam zu verringern. Für die Anlagensicherheit ist der Kern der Gesetzgebung das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) mit der auf der Seveso-II-Richtlinie der EU basierenden Störfall-Verordnung (12. BImSchV). In Teilbereichen ist auch die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung – VAwS) anzuwenden. Regelungen zur Anlagensicherheit sind damit in erster Linie dem Umweltrecht zuzuordnen. Für die Betriebssicherheit ist vorrangig die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu beachten. In ihr wurden vorherige Regelungen zu technischen Arbeitsmitteln, z.B. Werkzeuge, Maschinen und Druckbehälter, sowie zu brennbaren bzw. gefährlichen Stoffen zusammengefasst. In engem Zusammenhang mit der BetrSichV stehen daher die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) mit seinen zahlreichen Verordnungen. Regelungen zur Betriebssicherheit sind damit überwiegend dem Arbeitsschutzrecht zuzuordnen. Grafik: Systematik der Vorschriften zur Anlagen und Arbeitssicherheit Wer ist betroffen? Die BetrSichV und die ArbStättV gelten für alle Betriebe, unabhängig von ihrer Größe oder Branchenzugehörigkeit. Die Störfallverordnung hingegen bezieht sich nur auf Anlagen, in denen gefährliche Stoffe in bestimmten Mengen gehandhabt werden oder entstehen können. Dies kann auch auf mittlere Unternehmen zutreffen, z.B. auf Galvanikbetriebe, wenn mehr als 5 t sehr giftige oder mehr als 50 t giftige Stoffe vorhanden sind. Das Umweltbundesamt unterhält eine eigene Homepage zum Thema Anlagensicherheit und Störfallvorsorge. Dort werden zahlreiche Hinweise, Gesetzestexte, Leitfäden und Handbücher zur Verfügung gestellt. Weitere Unterlagen sind bei der Kommission für Anlagensicherheit (KAS) zu finden. Praxishilfen für die Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung bekommen Sie bei:
Glossar12. BImSchVVerordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfall- Verordnung - 12. BImSchV). Den Verordnungstext finden Sie hier. ArbStättV Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV). Den Verordnungstext finden Sie hier BetrSichV Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ). Den Verordnungstext finden Sie hier. BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG. Den Gesetzestext finden Sie hier. ProdSG Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG). Den Gesetzestext finden Sie hier. Seveso-II-Richtlinie Richtlinie 96/82/EG (Seveso-II-RL) zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen. Den Text der Richtlinie finden Sie hier. Sie gilt für Betriebe, in denen bestimmte Mengen dieser Stoffe vorhanden sind. Maßgebend ist das Vorhandensein in Mengen oberhalb einer Schwelle, die im Anhang der Richtlinie festgelegt ist. Für diese Betriebe gelten besondere Anforderungen an die Anlagensicherheit. Die Richtlinie wurde u.a. durch die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) in deutsches Recht umgesetzt. Seveso-Unfall 1976 ereignete sich im italienischen Seveso in einer Pflanzenschutzmittel-Fabrik einer der folgenschwersten Störfälle in der chemischen Industrie, durch den das später als Seveso-Dioxin bezeichnete Gift (Tetrachlor-dibenzo-dioxin, TCDD) freigesetzt wurde. Umwelt, Arbeiter der Fabrik und die Einwohner des Ortes Seveso erlitten schwerwiegende Schäden. Störfall Ein Störfall ist gemäß Störfall-Verordnung ein Ereignis (z. B. eine Emission, ein Brand oder eine Explosion größeren Ausmaßes), das sich aus einer Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs in einem Betriebsbereich ergibt und zu einer ernsten Gefahr oder zu Sachschäden definierter Höhe führt und bei dem ein oder mehrere gefährliche Stoffe beteiligt sind. VAwS Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung wassergefährdende Stoffe - VAwS). Den Verordnungstext finden sie hier.
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