![]() |
||||
| StartseiteSitemap | ImpressumDatenschutz | ![]() |
||
Produktverantwortung - EinführungProduktverantwortung ist nicht gleichzusetzen mit der allgemein bekannten Produkthaftung.Im Allgemeinen versteht man unter Produkthaftung die Haftung des Herstellers im Falle fehlerhafter Produkte oder für Schäden, die aus der Benutzung des Produkts resultieren. Diese "klassische" Produkthaftung ist im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) geregelt. Darüber hinaus enthalten das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) und die darauf basierenden Verordnungen eine Fülle spezifischer Anforderungen zum sicheren Gebrauch von Produkten. Sie beziehen sich nicht nur auf Arbeitsmittel, sondern auch auf Haushalts- und Spielgeräte. Die Anforderungen werden durch Normen und technische Spezifikationen konkretisiert, die durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Normenverzeichnissen veröffentlicht werden. Bei entsprechend den aufgeführten Normen gestalteten Produkten kann davon ausgegangen werden, dass sie die wesentlichen Anforderungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit erfüllen. Die im Sinne dieser Regelungen als sicher geltenden Produkte sind mit dem CE-Konformitätszeichen versehen, dessen Vergabe durch eine EU-Richtlinie geregelt ist. Unter dem Begriff Produktverantwortung ist die Haftungssituation für produzierende Unternehmen in den letzten Jahren durch eine umweltbezogene Komponente ergänzt worden, die zunehmend an Bedeutung gewinnt. Grund dafür sind Regelungen des EU-Abfallrechts und des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes KrW-/AbfG, die den gesetzlich abverlangten Pflichtenkreis produzierender Unternehmen um die Komponenten der ordnungsgemäßen und schadlosen (Wieder-)Verwendung, Verwertung bzw. umweltverträglichen Beseitigung ihrer Produkte erheblich erweitert. Damit wird die Produktverantwortung für den "zweiten Lebensabschnitt" – der "Nach-Gebrauch-Phase" - der Produkte eingeführt. Die Produktverantwortung ist ein wesentliches Merkmal der nachhaltigen, ressourcenschonenden Abfallwirtschaft und beinhaltet die mehrfache Verwendbarkeit, die technische Langlebigkeit, die umweltverträgliche Verwertung und – als unterste Stufe dieser Hierarchie – die schadlose Beseitigung. Die Produktverantwortung ist ein wesentliches Merkmal der Integrierten Produktpolitik (IPP). Die EU- und Bundesregelungen bilden lediglich den Ordnungsrahmen für die Herstellung umweltfreundlicher Produkte und für die nachhaltige Bewirtschaftung der Altgeräte. Die Herausforderung, praktikable Lösungen für das Wirtschaftsleben und den Gütermarkt zu entwickeln, liegt in erster Linie bei Herstellern und Handel. Grafik: Die Produktverantwortung umfasst alle Phasen der Entwicklung, der Produktion, des Gebrauchs, der Verwendung und der Entsorgung Regelungen in diesem Bereich bestehen in Deutschland seit längerem. Mit der Verpackungsverordnung wurde erstmals eine umfassende Rücknahmeverordnung erlassen, die die Verantwortung für ein ganzes Segment der Abfallwirtschaft auf die ursprünglichen Verursacher übertrug. Weitere Regelungen betreffen u.a. elektrische und elektronische Geräte und Fahrzeuge. Das Thema Elektronikschrott-Entsorgung nimmt seit mehreren Jahren einen besonderen Stellenwert in der Abfallwirtschaft ein. Die Gründe hierfür sind die rasch anwachsenden Abfallmengen und die immer noch unbefriedigende Entsorgungssituation in diesem Bereich. Für die Altfahrzeuge wurde durch die Altfahrzeugrichtlinie innerhalb der EU ein einheitlicher Rechtsrahmen unter Berücksichtigung des Prinzips der Produktverantwortung der Hersteller geschaffen. Ein weiteres, seit Jahren erfolgreiches Beispiel bildet das BattG (bis Dezember 2009 Batterievordung), durch das der Endverbraucher verpflichtet wird, ausgediente Batterien zurückzugeben Durch diese Vorgaben ist die Entsorgungsdienstleistung für gebrauchte Produkte und Altgeräte Teil des übrigen Gütermarktes geworden. Die Entsorgungskosten werden verursachergerecht im freien Wettbewerb der Nachfrageseite zugewiesen. Weiterhin greift das Abfallrecht mit den produktbezogenen Regelungen in den Herstellungsbereich ein, was bislang anderen Rechtsbereichen vorbehalten war. Dies ist vom abfallwirtschaftlichen Standpunkt insofern begründet, wie Altprodukte oder –geräte mit giftigen oder umweltschädlichen Inhaltsstoffen nicht verwertungstauglich sind oder die Standards der Beseitigung nicht erfüllen können. GlossarAltfahrzeugVVerordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen (AltfahrzeugV - Altfahrzeug-Verordnung) vom 21. Juni 2002. Den Verordnungstext finden sie hier. BattG Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG) vom 25. Juni 2009. Den Vorschriftentext finden Sie hier. CE-Konformitätskennzeichnung Die CE-Kennzeichnung wurde vorrangig für die Marktüberwachung geschaffen. Sie soll dem Endverbraucher im freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Gemeinschaft sichere Produkte gewährleisten. „CE“ steht für Communauté Européenne, also Europäische Gemeinschaft. EG-Richtlinien legen für zahlreiche Produkte konkrete Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen als Mindestanforderungen fest. Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller lediglich die Übereinstimmung des Produktes mit diesen EG-Richtlinien und die Einhaltung der darin festgelegten „wesentlichen Anforderungen“. Eine Prüfung durch unabhängige Prüfstellen muss meistens nicht stattfinden. Wenn ein Hersteller außerhalb der EU dieser Bestätigungspflicht nicht nachgekommen ist, muss dessen Beauftragter in der EU, der Importeur oder derjenige, der das Produkt in den Handel bringt, das Zeichen anbringen und rechtlich dafür gerade stehen. ElektroG Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) vom 16. März 2005. Den Gesetzestext finden Sie hier GPSG Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (Geräte- und Produktsicherheitsgesetz - GPSG) vom 6. Januar 2004. Den Gesetzestext finden Sie hier. KrW-/AbfG Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz - KrW-/AbfG) vom 27. September 1994. Den Gesetzestext finden Sie hier. Produktverantwortung Die Verantwortung der Hersteller für ihre Produkte erstreckt sich grundsätzlich über den gesamten Lebensweg. Insbesondere ist der Hersteller soweit dies durch Verordnungen geregelt ist, z. B. für Altfahrzeuge und Batterien, zur Rücknahme und die sachgerechte Entsorgung der gebrauchten Produkte nach ihrem Lebensende verantwortlich. VerpackV Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung - VerpackV) vom 21. August 1998. Den Gesetzestext finden Sie hier.
Wie beurteilen Sie diesen Artikel? hilfreich
weniger hilfreich
|
Kommentare Links Literatur |
|||
| |
||||