Betrieblicher Umweltschutz in Baden-Württemberg
 
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Einkauf

Betrieblicher Umweltschutz beginnt mit dem Einkauf der Hilfs- und Betriebsstoffe. So ist z.B. die Auswahl der Fahrzeuge, der Reinigungsgeräte sowie Reinigungs- und Pflegemittel für die Umweltauswirkungen der betrieblichen Tätigkeiten und die Gesundheit der Mitarbeiter entscheidend.

Informationen über zu beschaffende Produkte bieten:

  • Allgemeine Produktinformationen der Hersteller,
  • Prüfberichte in den Medien (z.B. Stiftung Warentest)
  • Informationen des Umweltbundesamts und ähnlicher Institutionen

Für Reinigungs- und Pflegemittel:

  • EU-Sicherheitsdatenblatt, das Ihnen vom Hersteller oder Lieferanten zur Verfügung gestellt werden muss
  • die freiwillige ökologische Beurteilung der Umweltverträglichkeit des Produkts durch den Hersteller
  • Prüfberichte des FIGR.

EU-Sicherheitsdatenblatt: Vereinbaren Sie mit Ihren Lieferanten, dass sie Ihnen das aktuelle EU-Sicherheitsdatenblatt ohne gesonderte Anforderung zur Verfügung stellen. Viele Hersteller bieten die Sicherheitsdatenblätter auch als pdf-Dateien zum Herunterladen auf ihren Internetseiten an. Das EU-Sicherheitsdatenblatt dient Ihnen auch zur Prüfung, ob das gewünschte Produkt Ihren umweltrelevanten Ansprüchen entspricht und sollte deshalb vor der Bestellung eines Produktes geprüft werden. Für umweltrelevante Fragen zum Produkt und zum Ausfüllen Ihres Verzeichnisses gefährlicher Stoffe sind die Abschnitte
- 6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung,
- 7 Handhabung und Lagerung,
- 12 Angaben zur Ökologie,
- 13 Hinweise zur Entsorgung,
- 14 Angaben zum Transport und
- 15 Vorschriften, hier insbesondere Gefahrstoffkennzeichnung, Gefahrguteinstufung und Einstufung nach WGK, besonders relevant. 

Musterblatt (pdf. 8 KB)

freiwillige ökologische Beurteilung: Verantwortungsbewusste Hersteller stellen die freiwillige ökologische Beurteilung, in dem die Stoffzusammensetzung der Reinigungs- und Pflegemittel grob klassiert aufgelistet ist, unaufgefordert zur Verfügung. Auch weisen diese Hersteller bei umweltkritischen Stoffzubereitungen darauf hin, dass Alternativen auf dem Markt erhältlich sind, die weniger umweltschädlich sind.

Ein umweltbewusst arbeitender Gebäudereiniger berücksichtigt bei der Beschaffung folgende Grundsätze (vgl. Handbuch umweltfreundliche Beschaffung):

  • Beurteilen Sie vor der Beschaffung die Umweltverträglichkeit aller Produkte und geben Sie die Produkte erst zur Nutzung frei, wenn sie Ihren umweltrelevanten Ansprüchen genügen. Auch Geräte, Maschinen und Anlagen sollten nach ihrer Qualität und Höhe der Umweltbelastung beurteilt werden.
  • Achten Sie auf Produkte, die wegen ihrer vergleichsweise geringen Umweltbelastung ausgezeichnet wurden  (z.B. Blauer Engel oder Euro-Margerite; gilt nicht für Reinigungs- und Pflegemittel).
  • Systematisieren Sie ihre Beschaffung durch ständige Prüfung der Ersatzmöglichkeiten von Stoffen und Produkten sowie ein Freigabeverfahren vor dem Einsatz von Reinigungs- und Pflegemitteln, in dem die Reinigungs- und Pflegeleistung, die Beschaffungskosten sowie die Auswirkungen auf die Gesundheit der Mitarbeiter und die Umwelt beurteilt werden.
  • Erstellen und pflegen Sie für die Stoffgruppen (Gebäudereiniger > Betriebszentrale > Einkauf > Reinigungschemikalien > Stoffgruppen) und Problemstoffe (Gebäudereiniger > Betriebszentrale > Einkauf > Reinigungschemikalien > Problemstoffe) eine Positiv- oder Negativliste der zugelassenen oder nicht freigegebenen Reinigungs- und Pflegemittel. Damit kann die Prüfung, ob ein Produkt den Anforderungen des Betriebes entspricht, erheblich vereinfacht werden.
  • Treffen Sie eine bewusste Auswahl der Verpackung und der Gebindegröße mit dem Ziel, Abfall zu reduzieren.
  • Erstellen Sie detaillierte Beschaffungsanweisungen wie z.B. die ausschließliche Beschaffung von Stoffzubereitungen, für die eine ökologische Beurteilung des Herstellers vorliegt.

Bei der Beschaffung von Reinigungs- und Pflegechemikalien muss darüber hinaus die Minimierung des Gefährdungspotenzials durch umweltschädigende Stoffe sein. Möglichkeiten zur Minimierung des Gefährdungspotenzials bieten:

  • der Ersatz von gefährlichen Stoffen durch weniger gefährliche (Substitutionsgebot)
  • die Beschränkung auf geringst mögliche Lagermengen
  • die direkte Anlieferung der Chemikalien in die Objekte

Außerdem sind Sie nach §7 GefStoffV dazu verpflichtet, vor dem Einsatz von Gefahrstoffen eine Gefährdungsanalyse durchzuführen. Erst wenn Sie die Gefahren im Umgang mit einem gefährlichen Stoff abgeschätzt und die Sicherheitshinweise dokumentiert haben, kann mit diesem Stoff oder der Stoffzubereitung umgegangen werden. Zum Umgang gehört bereits die Annahme und Lagerung des Produktes. Vor der Bestellung des Produktes muss also eine Gefährdungsanalyse erstellt werden.   

Zur Beurteilung der Umweltrelevanz bzw. des Gefährdungspotenzials können Sie eine ABC-Analyse mit beispielsweise folgenden Kriterien durchführen (vgl. Handbuch Umweltcontrolling):
 - Gefährdung der Gesundheit Ihrer Mitarbeiter
 - Wasser-/ Luftgefährdung
 - Brand-/ Explosionsgefahr
 - Abfallvermeidung
 - usw.
In der ABC-Analyse werden Dringlichkeitsstufen festgelegt , wobei eine Bewertung mehrerer Kriterien mit "A" auf einen hohen akuten Handlungsbedarf hinweist, während eine mehrfache "B"-Bewertung dafür spricht, dass die ökologische Belastung vergleichsweise gering bzw. weniger akut eingeschätzt wird. Eine Einstufung in "C" zeigt, dass keine gravierenden ökologischen Bedenken bestehen. Darüber hinaus wird das Gefährdungspotenzial der einzelnen Stoffe in der ABC-Analyse mit den verwendeten Mengen gewichtet. 

Die Bestimmung der Verbrauchsmenge sollte durch Dokumentation der Ausgabemenge pro Objekt erfolgen, kann aber auch bei fehlender Dokumentation nachträglich auf Basis von Rechnungen/Lieferscheinen errechnet werden.

Tabelle: Beispiele für umweltrelevante Bemerkungen und durchzuführende Maßnahmen

Produkt/Stoff Umweltrelevanz Maßnahmen
Reiniger Glanzsauber  verursacht Entsorgungskosten, da keine Rücknahme des Leerguts   Suche nach gleichwertigem Ersatz bis 31.12. 2005 durch Technischen Leiter 
Sanitärreiniger RuckZuck  enthält Chlor als Desinfektionszusatz, Desinfektion nicht erforderlich, in Verbindung mit saurem Reinigungsmittel Gefahr der Chlorgasbildung sofort ersetzen durch Sanitärreiniger Supersani, Restbestand wird verbraucht (Achtung: Verwendungsverbot mit saurem Reinigungsmittel, Anweisung erstellen!); verantwortlich: Lagerleiter

Möglichkeiten zur Reduzierung der Umweltbelastung durch umweltgerechten Einkauf:

  • Ressourcen schonen! Nicht nur die Produkte selbst, sondern auch deren Verpackung und der Transport belasten die Umwelt. Minimierung von Verpackung und Transport, z.B. durch die Verwendung von Konzentraten, sind wesentliche Bestandteile eines umweltbewussten Einkaufs.
  • Qualität wählen! Alle Geräte, Maschinen und Anlagen (z.B. Waschmaschinen, Fahrzeuge, Datenverarbeitungsanlagen) sollten hinsichtlich ihres Energiebedarfs und ihrer Langlebigkeit beurteilt werden. Qualitativ hochwertige, langlebige Produkte belasten die Umwelt bezogen auf die gesamte Lebensdauer weniger als vordergründig preisgünstigere Geräte, die einen hohen Verschleiß und geringe Reparaturfreundlichkeit aufweisen.
  • Verzichten Sie auf Gefahrstoffe wo immer möglich.
  • Beschränken Sie Ihre Lagermengen auf ein Mindestmaß.
  • Wählen Sie nur Lieferanten aus, die Ihnen alle zur Beurteilung der Stoffzubereitungen notwendigen Informationen zur Verfügung stellen.
  • Wenn Lagerbedingungen und Personalsituation geeignet sind, kann es vorteilhaft sein, häufig gebrauchte Reinigungsmittel in Großgebinden und/oder als Konzentrat zu beschaffen. Füllen Sie dann eigenständig in Dosierflaschen um - das spart Kosten bei Beschaffung und Entsorgung. Damit können Sie auch die Anwendungskonzentration auf Ihre Einsatzbedingungen (Wasserhärte, Verwendungsgewohnheiten) abstimmen.
  • Für eine effektive Einkaufspolitik im Sinne einer Entlastung der Umwelt ist es erforderlich, die Stoffströme im Betrieb zu erfassen. Nur, wenn Sie wissen, welche Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in welchen Mengen eingekauft werden, können Sie Verbesserungspotenziale aufdecken und steuernd eingreifen.

Allgemeine Informationen zum umweltbewussten Einkauf finden Sie im Handbuch Umweltfreundliche Beschaffung. 

Anregung
Ein Gebäudereiniger hat im Rahmen der vierteljährlichen Inventur alle Reinigungs- und Pflegemittel einer kritischen Überprüfung unterzogen. Schwerpunkte der Prüfung waren Anwendungshäufigkeit (Verbrauch pro Jahr), Reinigungsleistung (Kundenzufriedenheit), Umweltverträglichkeit nach Ökotestat und Beschaffungskosten. Vor der Prüfung wurden 34 Stoffzubereitungen bevorratet und mehr oder weniger häufig verwendet.

Nach der Überprüfung werden nur noch 9 Reinigungs- und Pflegemittel bevorratet. Einige wenige (z.B. zur Bau-Grundreinigung) werden zeitlich begrenzt verwendet, die Anlieferung erfolgt aber direkt in das zu reinigende Objekt. Durch diese Maßnahmen konnten die Lagerbestände radikal abgebaut werden. Das bisher meldepflichtige Lager der Lagerklasse B konnte aus der Meldepflicht herausgenommen werden. Durch die konsequente Umstellung auf Kunststoffgebinde mit einem Volumen kleiner als 20 l (Freigrenze gem. VAwS Anhang 1 für Kleingebindelager) konnte auf die Beschaffung von 8 Auffangwannen zum Stückpreis von ca. 500 Euro verzichtet werden - eine Einsparung von rund 4000 Euro.

Von 5 verschiedenen Handspülmitteln wurden 4 ausgelistet. Dadurch konnte eine günstigere Rabattstaffel beim Lieferanten des weiter verwendeten Spülmittels erreicht werden - Einsparung pro Jahr ca. 600 Euro. Als Ergebnis der Überprüfung konnten auch die Sanitärreiniger auf Salzsäure- und Phosphorsäurebasis durch Produkte auf Basis von Zitronensäure ersetzt werden. Dadurch wird nicht nur das Abwasser geringer belastet. Auch der Arbeitsschutz für die Mitarbeiter profitiert durch den Wegfall der stark ätzenden Reinigungsmittel.

Glossar

Entsorgung
Unter Entsorgung von Abfällen wird sowohl die Beseitigung als auch die Verwertung von Abfällen verstanden.

Gefahrstoffe
Werk-, Betriebs- oder Hilfsstoffe, die ein besonderes Gefahrenpotenzial aufweisen. Gefahrstoffe sind gefährliche Stoffe und Zubereitungen, die bestimmte Eigenschaften wie beispielsweise giftig, ätzend oder reizend haben. Zu erkennen sind sie am Gefahrensymbol: orangenes Feld mit schwarzem Piktogramm, z.B. Flamme für entzündlich, Totenschädel für giftig etc.. Die Gefahrensymbole mit Beispielen sind im Bereich Recht > Gefahrstoffe und Gefahrgut > Gefahrstoffe > Umgang > Kennzeichnung aufgeführt. Die Kriterien für die Zuordnung gefährlicher Eigenschaften legt die Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit der EU-Richtlinie 67/548 fest.

Ab dem 1. Dezember 2010 gelten für Stoffe geänderte Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften. Für Gemische sind die neuen Regelungen ab dem 1. Juni 2015 anzuwenden. Die altbekannten Symbole und Begriffe werden nahezu komplett ersetzt. Die neuen Vorgaben werden durch die neue europäische Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (auch GHS-Verordnung genannt) festgelegt.



Gefährliche Stoffe
Gefährliche Stoffe werden durch die Richtlinie 67/548/EWG für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe festgelegt. Ab dem 1. Dezember 2010 gelten für Stoffe geänderte Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften. Für Gemische sind die neuen Regelungen ab dem 1. Juni 2015 anzuwenden. Die altbekannten Symbole und Begriffe werden nahezu komplett ersetzt. Die neuen Vorgaben werden durch die neue europäische Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (auch GHS-Verordnung genannt) festgelegt.

Sicherheitsdatenblätter
In den Sicherheitsdatenblättern für Gefahrstoffe befinden sich Hinweise zum Gefährdungspotenzial und zum sicheren Umgang mit den Stoffen. Aufbau und Inhalte sind seit dem 1. Juni 2007 durch die REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) vorgegeben. Davor galten die Maßgaben der EG-Richtlinie 91/155/EWG.



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i. A. Willibald Finkler
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Hagenring 20
D-72119 Ammerbuch-Altingen
Tel.: 0049 (0) 174 3446988
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Registernummer: HRA 381217 Stuttgart
Geschäftsführer: Rolf Georg, Robert Georg

 
 
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