Betrieblicher Umweltschutz in Baden-Württemberg
 
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Umweltgutachter und Zertifizierer

EMAS und ISO 14001 haben zum Ziel, dass die Organisationen die erforderlichen Schritte eigenverantwortlich und möglichst mit eigenen Mitteln durchführen. Die Ergebnisse sind letztendlich von externen Gutachtern zu prüfen und in Form der Validierung (EMAS) bzw. Zertifizierung (ISO 14001) anzuerkennen.

Zuständigkeiten nach EMAS

Bei EMAS erfolgt die Validierung durch unabhängige, zuverlässige und fachkundige Umweltgutachter. Sie werden nach der UGA-Zulassungsverfahrensverordnung durch den Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter (DAU) geprüft, zugelassen und beaufsichtigt.

Neben der Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit müssen die Umweltgutachter/-organisationen eine besondere Fachkenntnis vorweisen. Sie werden daher in der Regel für eine oder mehrere Branchen zugelassen. Zur Beschreibung der Branchen/Unternehmensbereiche wird der NACE-Code verwendet, der auf die "Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates betreffend die statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft" zurückgeht. Die genannte Verordnung beschreibt den NACE-Code in der Fassung 1.1. Seit dem 1. Januar 2008 ist die EG-Verordnung 1893/2006 gültig, die den NACE-Code in der Fassung 2.0 beinhaltet.

Jedes Unternehmen, das ein Testat über die Erfüllung der EMAS-Anforderungen anstrebt, braucht dazu den entsprechend zugelassenen Umweltgutachter. Der NACE-Code des Gutachters muss den Code des Unternehmens beinhalten.

Hier finden Sie eine Liste der zugelassenen Umweltgutachter und ihre Bereiche.

Nach erfolgreicher Validierung ist bei der örtliche Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer die Registrierung und die Aufnahme in das EMAS-Verzeichnis zu beantragen. Dazu sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • das ausgefüllte Antragsformular,
  • eine Beschreibung der Teile des Unternehmens, die eingetragen werden sollen,
  • die für gültig erklärte Umwelterklärung.

Die Registrierstelle prüft die eingereichten Unterlagen, benachrichtigt die zuständige Kreisverwaltungsbehörde über die beantragte Registrierung und gibt dieser Gelegenheit zur Stellungnahme. Äußern sich die Vollzugsbehörden innerhalb von vier Wochen nicht negativ, wird der Organisation eine Registriernummer zugeteilt und diese in das EMAS-Register eingetragen. Mit der Eintragung ins Register ist das Unternehmen berechtigt, das EMAS-Zeichen zu nutzen.

Zuständigkeiten nach ISO 14001

Ein Zertifikat nach ISO 14001 setzt die Zertifizierung durch einen unabhängigen und anerkannten Gutachter voraus. Das erlangte Zertifikat bestätigt, dass die Organisation die Normenvorgaben gegenüber Kunden, der Öffentlichkeit und den Mitarbeitern einhält.

Zertifizierer für Umweltmanagementsysteme werden akkreditiert von der Trägergemeinschaft für Akkreditierung GmbH, Frankfurt. Dabei handelt es sich, im Gegensatz zu den bei EMAS vorherrschenden Einzelgutachtern, zumeist um Zertifizierungsgesellschaften, die zugleich auch in anderen Bereichen anerkannt sind, z. B. ISO 9001. Eine Liste der akkreditierten Zertifizierer ist beim Deutschen Akkreditierungs Rat (DAR) erhältlich. Ebenso dürfen für EMAS zugelassene Umweltgutachter die Zertifizierung vornehmen.

Eine Registrierung oder eine Beteiligung der Öffentlichkeit, wie im Falle von EMAS, erfolgt bei der Zertifizierung nach ISO 14001 nicht
.

Glossar

EMAS
Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS). EMAS bedeutet Eco-Management und Audit Scheme. Im deutschen Sprachgebrauch wird anstelle von EMAS oft der Begriff Öko- oder Umwelt-Audit benutzt. Die Begriffe sind gleichbedeutend.
Die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS III) ersetzte die mit Wirkung vom 11. Januar 2010 außer Kraft getretene Verordnung (EG) Nr.761/2001 (EMAS II-Verordnung).  

Den Verordnungstext finden Sie hier



ISO 14001 ff
ISO EN DIN der 14001 ff zur Gestaltung von Umweltmanagementsystemen.

Die umweltbezogenen Normen sind in der ISO 14001ff-Reihe enthalten. Sie regeln die Einführung eines Umweltmanagementsystems.

Im Zusammenhang mit dem Umweltmanagement sind die bedeutendsten Normen die

  • ISO 14001 Umweltmanagementsysteme - Spezifikation mit Anleitung zur Anwendung
  • ISO 14004 Umweltmanagementsysteme - Allgemeiner Leitfaden über Grundsätze, Systeme und Hilfsinstrumente.
  • EN ISO 19011:2002 Leitfaden für Audits von Qualitätsmanagement- und/oder Umweltmanagementsystemen
    Diese Norm ersetzt DIN EN ISO 14010 (Leitfäden für Umweltaudits - Allgemeine Grundsätze), DIN EN ISO 14011 (Leitfäden für Umweltaudits - Auditverfahren - Audit von Umweltmanagementsystemen) und DIN EN ISO 14012 (Leitfäden für Umweltaudits - Qualifikationskriterien für Umweltauditoren)
  • DIN EN ISO 14024 Umweltkennzeichnungen und -deklarationen - Umweltbezogene Kennzeichnung vom Typ I - Grundlagen und Verfahren
  • DIN EN ISO 14031 Umweltmanagement - Umweltleistungsbewertung – Leitlinien

Hinweis:
Alle Normen können über den Beuth-Verlag Berlin bestellt werden. Die Homepage des Verlags finden Sie hier.





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