EMAS und ISO 14001 - Aufbau und Struktur

EMAS

Ziele und Durchführung sind für alle Mitgliedsstaaten der EU in der Verordnung über die freiwillige Beteiligung von Organisationen (z.B. Unternehmen) an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS III – EG 1221/2009) geregelt. Demnach können sich alle Organisationen mit Umweltauswirkungen an EMAS beteiligen, um so über ein Instrument zur Bewältigung dieser Auswirkungen und zur Verbesserung der gesamten Umweltleistung zu verfügen.

Die maßgebliche nationale rechtliche Grundlage bildet Umweltauditgesetz. Es regelt insbesondere die

Von praktischer Bedeutung ist weiterhin die EMAS-Privilegierungs-Verordnung. Sie regelt die immissionsschutz- und abfallrechtliche Überwachungserleichterungen für Unternehmen, die nach der EMAS-Verordnung validiert und registriert sind. Hier werden u.a. Erleichterungen bei der immissionsschutzrechlichen Überwachung, z.B. Erweiterung der Eigenüberwachung, geschaffen. Die Broschüre "Fördermöglichkeiten und Privilegierungen für EMAS-Organisationen" informiert über Vollzugserleichterungen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene sowie über Förderprogramme.

Einige Bundesländer haben ergänzende Verwaltungsvorschriften erlassen, in der ebenfalls administrative Erleichterungen für die EMAS-validierten Unternehmen geregelt sind. Im Baden-Württemberg ist dies in der Verwaltungsvorschrift zur Erleichterung registrierter Standorte geregelt


Referenzdokumente und Leitfäden

Auf EU-Ebene sollen Referenzdokumente und Leitfäden erarbeitet werden, die

festlegen. Die Vorgaben werden bei dem Aufbau und der Beurteilung von Managementsystemen sowie bei der Erarbeitung von Umwelterklärungen zu berücksichtigen sein.

Die ISO 14000-Reihe

Die umweltmanagementbezogenen Normen sind in der ISO 14000-Reihe enthalten. Sie regeln nicht nur die Einführung eines Umweltmanagementsystems, sondern auch die Themen Ökobilanz (ISO 14040 Serie), umweltgerechte Produktgestaltung (ISO 14062), die Umweltkennzeichnung (ISO 14020 Serie), die Umweltleistungsbewertung (ISO 14030 Serie) und das Auditieren von Umweltmanagementsystemen (ISO 19011).

Im Zusammenhang mit den Themen EMAS und Umweltmanagementsystem sind die bedeutendsten Normen die

Darüber hinaus sind eine Reihe wertvolle Hinweise in den Technischen Regeln

Gerade im Bereich der Konsumgüterindustrie gewinnt die umweltverträgliche Produktgestaltung zunehmende an Bedeutung, wie sie in der neuen ISO/TR 14062 gerecht die unter dem Begriff "DFE" (Design for Environment) den Nutzern des Regelwerkes Unterstützung gibt.

Grafik: Das Umweltmanagementmodell der ISO 14001ff
Das DIN ISO 14000er Umweltmangementmodell
Quelle: Normungsausschuss Grundlagen das Umweltschutzes (NAGUS, 2003)

Weitere Informationen zur ISO 14001ff finden Sie auf der deutschen ISO 14001 Webseite

Informationen zur Validierung nach EMAS und der Akkreditierung der Gutachter finden Sie auf der Internetseite der DAU GmbH - Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsstelle für Umweltgutachter mbH.

Glossar

EMAS
Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS). EMAS bedeutet Eco-Management und Audit Scheme. Im deutschen Sprachgebrauch wird anstelle von EMAS oft der Begriff Öko- oder Umwelt-Audit benutzt. Die Begriffe sind gleichbedeutend.
Die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS III) ersetzte die mit Wirkung vom 11. Januar 2010 außer Kraft getretene Verordnung (EG) Nr.761/2001 (EMAS II-Verordnung).  

Den Verordnungstext finden Sie hier



Umweltauswirkungen
Umweltauswirkungen sind alle positiven oder negativen Veränderungen der Umwelt, die ganz oder teilweise aufgrund der Tätigkeiten, Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens eintreten (Definition nach EMAS). Die negativen Wirkungen lassen sich in unterschiedliche Kategorien einteilen, wie beispielsweise Treibhauseffekt, Ozonabbau, Verbrauch von Ressourcen sowie Human- und Ökotoxizität.

Verwaltungsvorschrift über administrative Erleichterungen für EMAS-Standorte
Verwaltungsvorschrift über administrative Erleichterungen für Standorte, die nach den Vorschriften der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29. Juni 1993 über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (Öko-Audit-Verordnung) registriert werden, vom 21. Dezember 1998 (GABl. Nr. 4/1999 S. 203).

Den Gesetzestext finden Sie hier.





Quelle: Betrieblicher Umweltschutz in Baden-Württemberg - www.umweltschutz-bw.de - 06.09.2010 13:52:26 Uhr
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