Betrieblicher Umweltschutz in Baden-Württemberg
 
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Umweltmanagement - EMAS und ISO 14001

Die rechtlichen Vorgaben und die Aspekte des betrieblichen Umweltschutzes sind vielfältiger und komplexer geworden. Mit dem europäischen Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung, kurz EMAS, sowie der ISO 14001 wurde eine Grundlage geschaffen, die es Unternehmen und sonstigen Organisationen ermöglicht, ihre Umweltleistung freiwillig systematisch und effizient zu bewerten und zu verbessern. Neben  EMAS sind auch die Begriffe Umwelt- oder Öko-Audit gebräuchlich.

Ein Umweltmanagementsystem kann in jedes Unternehmen unabhängig von seiner Größe eingebunden werden. Eine gute Umweltleistung zu erzielen, erfordert vom Unternehmen eine systematische Vorgehensweise.

Grafik: EMAS – der Weg zur Validierung

Ablaufschema für das EMAS
Quelle: ABAG-itm, 2004 (aktualisert durch B.A.U.M., 2010) 

Was ist EMAS?

EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) ist seit seiner Einführung im Jahre 1995 für gewerbliche Unternehmen und seit 2001 auch für Dienstleister, öffentliche und sonstige Institutionen, die ihre schädlichen Umweltauswirkungen verringern wollen, zu einem wertvollen Instrument geworden. Der Umweltschutz soll hierdurch fester, integrativer Bestandteil der Unternehmenspolitik und dessen praktischer Umsetzung im betrieblichen Alltag werden.

Die EMAS-Verordnung beschreibt in ihrem Anhang II im Falle einer Validierung zu erfüllende Anforderungen an Managementsysteme. Der Anhang II Teil A entspricht dem Abschnitt 4 der Umweltmanagementnorm EN ISO 14001.

Das im Unternehmen eingeführte Umweltmanagementsystem ist von einem externen, staatlich anerkannten Umweltgutachter zu validieren. Nach erfolgreicher Validierung und Registrierung darf mit dem europäischen EMAS-Logo geworben werden. Damit wird der Öffentlichkeit signalisiert, dass die Organisation ein leistungsfähiges Umweltmanagement betreibt.

Die Teilnahme an EMAS ist gesetzlich geregelt und mündete in Deutschland in das Umweltauditgesetz.

Zwei Aspekte zeigen einen Unterschied zwischen EMAS und ISO 14001 auf: Die Teilnahme an EMAS ist gesetzlich geregelt und die teilnehmenden Unternehmen beziehen die Öffentlichkeit ein, indem sie eine Umwelterklärung erstellen und veröffentlichen.

Die EMAS-Verordnung wurde im November 2009 mit Wirkung zum Januar 2010 umfangreich geändert. Einen Überblick über die Änderungen finden Sie auf der Seite  Rechtsgrundlagen > Umweltmanagement > Von EMAS II zu EMAS III.

Was ist ISO 14001?

Mit der ISO 14001 wurde eine internationale, weltweit geltende Norm zum Umweltmanagement geschaffen. Die 1996 veröffentlichte Norm dient den gleichen Zielen wie EMAS, sie ist jedoch keine rechtsverbindliche Vorschrift. Gemeinsam sind beiden die freiwillige Beteiligung und die kontinuierliche Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes. Im Gegensatz zur EMAS ist für die Zertifizierung nach ISO 14001 keine Umwelterklärung erforderlich.

Die ISO 14001 legt die Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem fest, das im Rahmen einer Zertifizierung oder Selbsterklärung objektiv zertifiziert werden kann. Diese Anforderungen sollen einem Unternehmen ermöglichen, eine Umweltpolitik und entsprechende Zielsetzungen zur Verringerung der Umweltauswirkungen zu entwickeln. Die Norm gilt für jene Umweltaspekte, welche das Unternehmen überwachen kann und bei denen eine Einflussnahme möglich erscheint. Zu erwähnen ist jedoch, dass in der Norm keine spezifischen Anforderungen für umweltorientierte Leistungen festlegt werden.

Weitere Informationen zur praktischen Umsetzung und zum Beschaffungswesen finden Sie in Bereich Wichtig für alle Branchen > Umweltmanagement.

Glossar

EMAS
Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS). EMAS bedeutet Eco-Management und Audit Scheme. Im deutschen Sprachgebrauch wird anstelle von EMAS oft der Begriff Öko- oder Umwelt-Audit benutzt. Die Begriffe sind gleichbedeutend.
Die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS III) ersetzte die mit Wirkung vom 11. Januar 2010 außer Kraft getretene Verordnung (EG) Nr.761/2001 (EMAS II-Verordnung).  

Den Verordnungstext finden Sie hier



ISO 14001 ff
ISO EN DIN der 14001 ff zur Gestaltung von Umweltmanagementsystemen.

Die umweltbezogenen Normen sind in der ISO 14001ff-Reihe enthalten. Sie regeln die Einführung eines Umweltmanagementsystems.

Im Zusammenhang mit dem Umweltmanagement sind die bedeutendsten Normen die

  • ISO 14001 Umweltmanagementsysteme - Spezifikation mit Anleitung zur Anwendung
  • ISO 14004 Umweltmanagementsysteme - Allgemeiner Leitfaden über Grundsätze, Systeme und Hilfsinstrumente.
  • EN ISO 19011:2002 Leitfaden für Audits von Qualitätsmanagement- und/oder Umweltmanagementsystemen
    Diese Norm ersetzt DIN EN ISO 14010 (Leitfäden für Umweltaudits - Allgemeine Grundsätze), DIN EN ISO 14011 (Leitfäden für Umweltaudits - Auditverfahren - Audit von Umweltmanagementsystemen) und DIN EN ISO 14012 (Leitfäden für Umweltaudits - Qualifikationskriterien für Umweltauditoren)
  • DIN EN ISO 14024 Umweltkennzeichnungen und -deklarationen - Umweltbezogene Kennzeichnung vom Typ I - Grundlagen und Verfahren
  • DIN EN ISO 14031 Umweltmanagement - Umweltleistungsbewertung – Leitlinien

Hinweis:
Alle Normen können über den Beuth-Verlag Berlin bestellt werden. Die Homepage des Verlags finden Sie hier.



Umweltauswirkungen
Umweltauswirkungen sind alle positiven oder negativen Veränderungen der Umwelt, die ganz oder teilweise aufgrund der Tätigkeiten, Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens eintreten (Definition nach EMAS). Die negativen Wirkungen lassen sich in unterschiedliche Kategorien einteilen, wie beispielsweise Treibhauseffekt, Ozonabbau, Verbrauch von Ressourcen sowie Human- und Ökotoxizität.

Validieren
Nachdem ein Unternehmen ein Umwelt- oder Qualitätsmanagementsystem eingeführt hat, wird es anschließend von einem unabhängigen Sachverständigen geprüft. Diesen Vorgang nennt man im Falle einer EMAS-Begutachtung Validierung.



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Letzter Kommentar von Volker Schwarzmeier:
Mit dem EMAS-Logo darf erst geworben werden, wenn das Unternehmen in das EMAS-Register eingetragen ist. Eine Validierung allein reicht nicht aus.

 
 
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