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WerkstattbereichVorgaben für den Bereich des Arbeitsschutzes sind in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, den Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung (Teile Allgemeines, Teil 1, Teil 2 und Teil 3) geregelt.Nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung muss Gehörschutz ab 80 dB(A) bereitgestellt werden (früher ab 85 dB(A)). Tragepflicht besteht ab 85 dB(A) (früher ab 90 dB(A)). Lärmbereiche sind ab 85 dB(A) zu kennzeichnen. Die weiteren Anforderungen der Verordnung können unter Rechtsgrundlagen > Arbeitsschutz > Lärmschutz nachgelesen werden. Die folgende Tabelle verdeutlicht, welche Lärmeinwirkung einer 8-stündigen Belastung von 85 dB (A) entspricht: Tabelle: Lärmbelastung 85 dB(A)
Die lärmintensiven Maschinen einer Zimmereien sind die stationären Holzbearbeitungsmaschinen, z.B. Abricht- und Dickenhobelmaschine und die Handmaschinen Nagler und Bohrschrauber. Im Rahmen der Studie "Handwerk und Wohnen - Bessere Nachbarschaft durch technischen Wandel", herausgegeben vom Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen wurden ein mittlerer Innenpegel in Holzverarbeitungsbetrieben von 85 dB(A) ermittelt. Dieser Wert geht zurück auf eine repräsentative Anzahl von Einzelmessungen. Dabei wurden unterschiedliche Betriebsgrößen und -zustände berücksichtigt. Die konkrete Belastung des Mitarbeiters vor Ort kann nur durch geeignete Messverfahren eines erfahrenen Ingenieurbüros genau bestimmt werden.
Diese Bereich sollten mit dem entsprechenden Gefahrensymbol gekennzeichnet und die Mitarbeiter im Umgang mit Gehörschutz unterwiesen worden sein. Arbeiten am Bildschirm, die nicht nur der Programmauswahl oder Maschinenbedienung dienen, sollten in eigenen Büroräumen erfolgen. Hierfür gibt die Unfallverhütungsvorschrift "Lärm" einen Grenzwert von 70 dB (A) vor. Ein solcher Grenzwert ist in Fertigungsräumen nur sehr schwer einzuhalten, deshalb sollten Programmierungen oder Planungen im ruhigeren Büroumfeld erfolgen. GlossarLärm- und Vibrations-ArbeitsschutzverordnungVerordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (ärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - LärmVibrationsArbSchV). Den Verordnungstext finden Sie hier. TRLV Lärm - Teil 1 Beurteilung der Gefährdung durch Lärm Die Technischen Regeln finden Sie hier. TRLV Lärm - Teil 2 Messung von Lärm Die Technischen Regeln finden Sie hier. TRLV Lärm - Teil 3 Lärmschutzmaßnahmen Die Technischen Regeln finden Sie hier. TRLV Lärm - Teil: Allgemeines TRLV Lärm - Teil: Allgemeines Die Technischen Regeln finden Sie hier.
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