Betrieblicher Umweltschutz in Baden-Württemberg
 
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Gefahrstoffe im Unternehmen

Erlenmeyerkolben 
Quelle: www.aboutpixel.de
Nahezu jedes Unternehmen setzt Stoffe ein, von denen Gefahren für Mensch und Natur ausgehen können. In der Metallbearbeitung z.B. wird mit Kühlschmierstoffen umgegangen, die Hautreizungen verursachen können. Im handwerklichen Bereich werden häufig organische Lösemittel zur Reinigung eingesetzt, die zu schädlichen Emissionen führen.

Die Kennzeichnung und der Umgang mit diesen Gefahrstoffen ist gesetzlich im Chemikalienrecht geregelt.

Bitte beachten Sie: Ab dem 1. Dezember 2010 gelten für Stoffe geänderte Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften. Für Gemische sind die neuen Regelungen ab dem 1. Juni 2015 anzuwenden. Die altbekannten Symbole und Begriffe werden nahezu komplett ersetzt. Die neuen Vorgaben werden durch die neue europäische GHS-Verordnung festgelegt. Einzelheiten  können Sie auf der Seite Gefahrstoffe und Gefahrgut > Gefahrstoffe > GHS nachlesen.

Die folgenden Seiten geben ihnen Informationen zur Kennzeichnung und zum Umgang mit diesen gefährlichen Stoffen, zeigen wo Sie Informationen über Gefahrstoffe erhalten können und wie ein effektives Gefahrstoffmanagement aufgebaut werden kann.

Die GefStoffV wurde zum 1.1.2005 novelliert. Daraus ergeben sich Änderungen gegenüber der alten Regelung, insbesondere was die Einteilung in Schutzstufen anbelangt. Zudem wurden die MAK- und TRK-Werte durch den Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) ersetzt. Mehr dazu finden Sie im Bereich Rechtsgrundlagen > Gefahrstoffe und Gefahrgut.

Glossar

Arbeitsplatzgrenzwert (AGW)
Der "Arbeitsplatzgrenzwert" ist der Grenzwert für die zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz in Bezug auf einen gegebenen Referenzzeitraum. Er gibt an, bei welcher Konzentration eines Stoffes akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind.

Dieser Begriff ersetzt die bisherige maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK-Wert).



Gefahrstoffe
Werk-, Betriebs- oder Hilfsstoffe, die ein besonderes Gefahrenpotenzial aufweisen. Gefahrstoffe sind gefährliche Stoffe und Zubereitungen, die bestimmte Eigenschaften wie beispielsweise giftig, ätzend oder reizend haben. Zu erkennen sind sie am Gefahrensymbol: orangenes Feld mit schwarzem Piktogramm, z.B. Flamme für entzündlich, Totenschädel für giftig etc.. Die Gefahrensymbole mit Beispielen sind im Bereich Recht > Gefahrstoffe und Gefahrgut > Gefahrstoffe > Umgang > Kennzeichnung aufgeführt. Die Kriterien für die Zuordnung gefährlicher Eigenschaften legt die Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit der EU-Richtlinie 67/548 fest.

Ab dem 1. Dezember 2010 gelten für Stoffe geänderte Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften. Für Gemische sind die neuen Regelungen ab dem 1. Juni 2015 anzuwenden. Die altbekannten Symbole und Begriffe werden nahezu komplett ersetzt. Die neuen Vorgaben werden durch die neue europäische Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (auch GHS-Verordnung genannt) festgelegt.



Gefährliche Stoffe
Gefährliche Stoffe werden durch die Richtlinie 67/548/EWG für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe festgelegt. Ab dem 1. Dezember 2010 gelten für Stoffe geänderte Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften. Für Gemische sind die neuen Regelungen ab dem 1. Juni 2015 anzuwenden. Die altbekannten Symbole und Begriffe werden nahezu komplett ersetzt. Die neuen Vorgaben werden durch die neue europäische Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (auch GHS-Verordnung genannt) festgelegt.

GHS-Verordnung
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen vom 16. Dezember 2008
Den Text des Artikelteils finden Sie hier.
Den Text der Anhänge I -  IV finden Sie hier.
Den Text der Anhänge V - VII finden Sie hier.


MAK-Wert
Die MAK-Werte sind mit der GefStoffV vom 23. Dezember 2004 durch die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) ersetzt worden. Solange die Technischen Regeln und die Sicherheitsdatenblätter noch nicht aktualisiert wurden, können die MAK-Werte als Richtwert für den AGW herangezogen werden.
 
Der MAK-Wert (maximale Arbeitsplatzkonzentration) ist die höchstzulässige Konzentration eines Arbeitsstoffs (Schadstoffs) in der Luft im Bereich des Arbeitsplatzes. Die MAK-Werte sind in den Sicherheitsdatenblättern der jeweiligen Einsatzstoffe festgehalten.

Nach dem gegenwärtigen Stand der Kenntnis wird bei dieser Konzentration auch bei wiederholter und langfristiger (in der Regel täglicher 8-stündiger) Exposition bei 40- stündiger Wochenarbeitszeit, im allgemeinen die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigt und diese nicht unangemessen belästigt.



TRK-Wert
TRK- Werte werden in der Gefahrstoffverordnung vom 23.12.2004 nicht mehr definiert. Sie wurden durch Arbeitsplatzgrenzwerte ersetzt.

Technische Richtkonzentrationen gaben die Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz an, die nach dem Stand der Technik erreicht werden konnte. TRK wurden nur für solche gefährlichen Stoffe benannt, für die keine toxikologisch-arbeitsmedizinisch begründeten maximalen Arbeitsplatzkonzentrationen (MAK-Werte) aufgestellt werden konnten. Einzelheiten wurden durch die TRGS 102 geregelt, die durch Bekanntmachung vom 30.03.2006 außer Kraft gesetzt wurde.





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Letzter Kommentar von Eric12:
Zu dem Thema Gefahrenstoffe am Arbeitsplatz reicht oft eine Aufstellung von Umweltpflanzen in einem Pollusan-Systemtopf aus.

Siehe www.pollusan.de



Das Redaktionsteam informiert: dieser Kommentar ist die Meinung des Verfassers und nicht die Haltung des Wirtschaftsministeriums

 
 
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