Betrieblicher Umweltschutz in Baden-Württemberg
 
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Ziele und Aufgaben von Umweltmanagementsystemen

Grafik: EMAS-Logo
EMAS Loge 
 Quelle: EMAS-VO
Umweltorientiertes unternehmerisches Handeln ist nicht nur bei Großunternehmen, sondern gerade für kleine und mittlere Unternehmen wichtig. Vorausschauender Umweltschutz dient der Langzeitsicherung des Unternehmens und dem Erhalt des Standortes.

Umweltorientierte Unternehmensführung ist innovativ, denkt in die Zukunft und stellt alte Lösungen in Frage. In der Erkenntnis, dass auch die Umwelt als ein begrenzter Produktionsfaktor - gleichbedeutend neben den Faktoren Arbeit und Kapital - nicht frei verfügbar ist, ist ein umweltbewusst geführtes Unternehmen bereit, neue zukunftssichere Wege zu gehen.

Systematisches Umweltmanagement ermöglicht, die Umweltprobleme vorsorgend anzugehen und mittels planerischer Tätigkeiten teure additive Technologien durch produktionsintegrierte Lösungen zu ersetzen. Hierzu zählen vor allem Kreislaufführungen, Materialsubstitutionen      und Prozessablaufänderungen.

Umweltmanagement ist in den letzten Jahren ein sehr wichtiges Thema für Unternehmen geworden. Die EMAS-Verordnung und die ISO 14001 ermöglichen es Unternehmen, ihr Umweltmanagementsystem nach einheitlichen und überprüfbaren Vorgaben aufzubauen und validieren zu lassen. Ziel der Verordnung und der Norm ist es, den betrieblichen Umweltschutz auf hohem Stand zu halten und kontinuierlich zu verbessern.

ISO 14000 Symbol 
Quelle: ISO 14000

Die EMAS-Verordnung wurde im November 2009 mit Wirkung zum Januar 2010 umfangreich geändert. Einen Überblick über die Änderungen finden Sie auf der Seite  Rechtsgrundlagen > Umweltmanagement > Von EMAS II zu EMAS III.

Ein Kernstück der Managementsysteme ist die Festlegung der innerbetrieblichen Abläufe, der Zuständigkeiten und Verantwortlichen zur regelmäßigen Kontrolle und Verbesserung der betrieblichen Umweltsituation.

Bis Ende 2002 waren bundesweit ca. 2400 Unternehmen (in Baden-Württemberg 369) nach EMAS zertifiziert, nach ISO 14001 waren es bundesweit 4320 Unternehmen. Ein Grund für die deutlich stärkere Akzeptanz der ISO 14001 liegt sicher darin, dass dies eine international anerkannte Norm ist. Für global agierende Unternehmen und deren Zulieferer ist dies von großem Vorteil. Die EMAS-Verordnung der EU kann seit der Neufassung im November 2009 auch in Drittstaaten angewendet werden. Teilnehmende Organisationen aus Drittstaaten müssen sich auch an die Umweltvorschriften halten, die für ähnliche Organisationen in den Mitgliedstaaten gelten, in denen sie einen Antrag auf EMAS-Teilnahme stellen wollen.

Eine interessante Methode zur Einführung von Umweltmanagementsystemen bei kleinen Unternehmen ist EMASeasy. EMASeasy führt zu einer Zertifizierung nach ISO 14001 oder einer Validierung nach EMAS. Die Einführung von EMAS in KMU wird in Baden-Württemberg durch das UM gefördert.

Glossar

Additiver Umweltschutz
Unter additivem Umweltschutz werden Maßnahmen verstanden, die negative Umweltauswirkungen durch nachgeschaltete Maßnahmen vermeiden. Dies sind z. B.
- Abwasserreinigungsanlagen
- Emissionsminderungsmaßnahmen (Filter, thermische Nachverbrennung)
Additive Maßnahmen verursachen in der Regel zusätzliche Kosten und können zu einer Verlagerung von Umweltbelastungen in andere Medien führen.


EMAS
Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS). EMAS bedeutet Eco-Management und Audit Scheme. Im deutschen Sprachgebrauch wird anstelle von EMAS oft der Begriff Öko- oder Umwelt-Audit benutzt. Die Begriffe sind gleichbedeutend.
Die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS III) ersetzte die mit Wirkung vom 11. Januar 2010 außer Kraft getretene Verordnung (EG) Nr.761/2001 (EMAS II-Verordnung).  

Den Verordnungstext finden Sie hier



ISO 14001 ff
ISO EN DIN der 14001 ff zur Gestaltung von Umweltmanagementsystemen.

Die umweltbezogenen Normen sind in der ISO 14001ff-Reihe enthalten. Sie regeln die Einführung eines Umweltmanagementsystems.

Im Zusammenhang mit dem Umweltmanagement sind die bedeutendsten Normen die

  • ISO 14001 Umweltmanagementsysteme - Spezifikation mit Anleitung zur Anwendung
  • ISO 14004 Umweltmanagementsysteme - Allgemeiner Leitfaden über Grundsätze, Systeme und Hilfsinstrumente.
  • EN ISO 19011:2002 Leitfaden für Audits von Qualitätsmanagement- und/oder Umweltmanagementsystemen
    Diese Norm ersetzt DIN EN ISO 14010 (Leitfäden für Umweltaudits - Allgemeine Grundsätze), DIN EN ISO 14011 (Leitfäden für Umweltaudits - Auditverfahren - Audit von Umweltmanagementsystemen) und DIN EN ISO 14012 (Leitfäden für Umweltaudits - Qualifikationskriterien für Umweltauditoren)
  • DIN EN ISO 14024 Umweltkennzeichnungen und -deklarationen - Umweltbezogene Kennzeichnung vom Typ I - Grundlagen und Verfahren
  • DIN EN ISO 14031 Umweltmanagement - Umweltleistungsbewertung – Leitlinien

Hinweis:
Alle Normen können über den Beuth-Verlag Berlin bestellt werden. Die Homepage des Verlags finden Sie hier.



KMU
Als KMU gelten gemäß der EU-Definition kleine und mittlere Unternehmen mit max. 250 Mitarbeiter und max. 50 Mio. €  Jahresumsatz oder max. 43 Mio. € Jahresbilanz (auch: Anteil eines Nicht-KMU am Unternehmen max. 25 %).


Produktionsintegrierter Umweltschutz
Unter produktionsintegriertem Umweltschutz werden Maßnahmen verstanden, die negative Umweltauswirkungen direkt an der Quelle verhindern. Dies sind z. B.
- Substitution gefährlicher Stoffe durch ungefährliche
- Verminderung oder Vermeidung von gefährlichen Einsatzstoffen
- Reduktion des Material- und Energieverbrauchs durch effizientere Produktionsverfahren oder durch organisatorische Maßnahmen


Validieren
Nachdem ein Unternehmen ein Umwelt- oder Qualitätsmanagementsystem eingeführt hat, wird es anschließend von einem unabhängigen Sachverständigen geprüft. Diesen Vorgang nennt man im Falle einer EMAS-Begutachtung Validierung.



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