Betrieblicher Umweltschutz in Baden-Württemberg
 
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Grundlagen des Gewässerschutzes

WasserfallZiel des Gewässerschutzes ist es, Oberflächengewässer und das Grundwasser vor schädlichen Einwirkungen und Beeinträchtigungen - z.B. durch giftige, schwer abbaubare organische Stoffe und umweltschädigende Schwermetalle - zu schützen und die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Damit verbunden sind die Aufgaben, das ökologische Gleichgewicht der Gewässer zu bewahren oder wiederherzustellen, die Trink- und Brauchwasserversorgung zu gewährleisten und alle anderen Wassernutzungen, die dem Gemeinwohl dienen, langfristig zu garantieren.

Das moderne Wasserrecht ist als Teilgebiet des öffentlichen Rechts auf die nachhaltige Bewirtschaftung der Gewässer ausgerichtet. Das liegt nicht zuletzt an der Tatsache, dass der ökonomische und ökologische Umgang mit der knappen Ressource Wasser ein vorsorgendes Wassermanagement erfordert.

Grafik: Erfolg des Gewässerschutzes in Baden-Württemberg - die biologische Güte der Gewässer in Baden-Württemberg hat sich stetig verbessert

Quelle: Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg, 2007

Wichtigste Grundlage des Wasserrechts ist das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes. Es wird durch weitere Gesetze des Bundes und die Wassergesetze der Länder ergänzt. Die Bewirtschaftung der Gewässer ist zudem in mehreren Verordnungen und technische Richtlinien konkretisiert. 

Für Industrie und Gewerbe sind die wasserrechtlichen Regelungen von großer Bedeutung. Nahezu alle Unternehmen

  • leiten Abwasser in Gewässer oder in die öffentliche Kanalisation ein oder betreiben Abwasserbehandlungsanlagen, 
  • setzen Grund-, Trink- oder Oberflächenwasser in der Produktion ein,
  • setzen wassergefährdende Stoffe, z.B. organische Lösemittel und Säuren, in der Produktion ein.

Betroffen sind nahezu alle Branchen und Gewerke. Hervorzuheben ist das Vorsorgeprinzip des Wasserrechts: Durch den Einsatz geeigneter Produktionstechniken sind Abwasseranfall und  Schadstoffbelastung gering zu halten. Dennoch anfallende Abwässer bzw. die darin enthaltenen Schadstoffe sind in Abwasseranlagen nach dem jeweiligen Stand der Technik zu behandeln.

Das Wasserrecht ist darüber hinaus auch bei anderen Genehmigungs- oder Planungsverfahren zu beachten, so zum Beispiel bei Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz oder der städtebaulichen Planung nach dem Baugesetzbuch.

Nicht zum Wasserrecht gehören einige für Verbraucher wichtigen Vorschriften, u.a. die Trinkwasserverordnung oder die Mineral- und Tafelwasserverordnung. Diese Vorschriften dienen dem Gesundheitsschutz und sind dem Lebensmittelrecht zugeordnet.

Glossar

Bewirtschaftung von Gewässern
Die Bewirtschaftung von Gewässern umfasst die Gestaltung von Gewässern (z. B. Flussbau, Staustufen etc.) und die Nutzung von Wasser (z.B. als Trinkwasser, zur landwirtschaftlichen Beregnung, zur Kühlung von Kraftwerken etc., aber auch als Vorfluter für Abwassereinleitungen) sowie die Abwasserbewirtschaftung (z. B. Kanalisation, Abwasserbehandlung).

Stand der Technik
In einigen Umweltgesetzen (vgl. z.B. § 57 Wasserhaushaltsgesetz, § 5 Nr. 2 BImSchG) gebräuchliche Bezeichnung für den Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, deren praktische Eignung bei der Bekämpfung von Umweltbelastungen als gesichert erscheint. Maßnahmen nach dem Stand der Technik sollen den besten zur Zeit realisierbaren Schutz der Umwelt vor Schädigungen garantieren.

Ein weitergehender Begriff ist "Stand von Wissenschaft und Technik" für Anlagen, die noch nicht im Betrieb erprobt sind. Im Zuge der technologischen Entwicklung werden Anlagen des Standes von Wissenschaft und Technik schrittweise zum Stand der Technik, so dass sich in Genehmigungsverfahren unterschiedliche Auffassungen zwischen Antragssteller und Behörde über die anzuwendende Technologie ergeben können.



WHG
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31. Juli 2009.

Den Gesetzestext finden Sie hier





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