Betrieblicher Umweltschutz in Baden-Württemberg
 
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Gefahrstoffe und Gefahrgut - Einführung

Bei der Herstellung von Waren und Güter werden zahlreiche chemische Stoffe eingesetzt, von denen Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen können. Die Vielfalt der eingesetzten künstlichen Stoffe nimmt beständig zu. Manche dieser Stoffe können akut schädigen, z.B. Säuren. Die Vergangenheit hat aber auch gezeigt, dass sich schädliche Wirkungen teilweise erst nach einer langen Einwirkzeit zeigen, so z.B. Asbestose oder chronische Schädigungen des Nervensystems durch PCB und HKW.

Gefahrstoffe

Das Gefahrstoffrecht ist daher stark vorsorgeorientiert. Unter anderem aus wirtschaftlichen Gründen, denn Berufskrankheiten, die durch unsachgemäßen Umgang mit gefährlichen Stoffen entstehen, verursachen für die Gesellschaft hohe Kosten.

Mit dem Gefahrstoffrecht möchte man erreichen, dass eine Gefahrstoffexposition des Arbeitnehmers erst gar nicht stattfindet, z.B. durch Verbot von Stoffen oder durch Schutzmaßnahmen. Ein weiteres Ziel ist es, mögliche Schädigungen möglichst frühzeitig zu erkennen, z.B. durch Vorsorgeuntersuchungen.
 
Gefahrgut

Das Gefahrgutrecht regelt den Transport von gefährlichen Gütern auf öffentlichen Verkehrswegen einschließlich der Be- und Entladung. Hier werden besondere fachliche Anforderungen an die Versender und Transporteure von gefährlichen Stoffen und an die sichere Verladung gestellt. Durch die eindeutige Kennzeichnung von Gefahrguttransporten wird im Schadensfall sichergestellt, dass die Rettungskräfte die richtigen Maßnahmen ergreifen.



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