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Struktur des UmweltrechtsGrafik: Vereinfachte Darstellung der Struktur des Umweltrechts in Deutschland![]() Quelle: ABAG-itm, 2005 Das deutsche Umweltrecht wird allgemein in drei Bereiche unterteilt: öffentliches Umweltrecht, privates Umweltrecht, sowie Umweltstraf- und Umweltordnungswidrigkeitenrecht. Das öffentliche Umweltrecht Das öffentliche Umweltrecht umfasst das besondere Umweltverwaltungsrecht und das allgemeine oder auch sonstige Umweltrecht. Dem besonderen Umweltverwaltungsrecht sind nahezu alle "klassischen" Umweltgesetze und –verordnungen zuzuordnen, z.B. Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Die Gesetze werden ergänzt durch eine Vielzahl von Verwaltungsvorschriften, wie etwa die Technische Anleitung Luft (TA Luft) oder die Technische Anleitung Lärm (TA Lärm). Diese Vorschriften richten sich zwar in erster Linie an die Behörde, sie wirken jedoch norminterpretierend. D.h. sie stellen eine allgemein gültige "Anleitung" zur Auslegung der Umweltgesetze dar und beinhalten detaillierte, konkret umzusetzende Vorgaben. Zum öffentlichen Umweltrecht gehören beispielsweise auch
Nicht zu vergessen sind die vielfältigen Regelungen, die einheitliche Richtlinien und Standards im Bereich des Umweltrechts etablieren, z. B. Richtlinien des Vereins deutscher Ingenieure oder die DIN-Normen des Deutschen Instituts für Normung. Sie haben teilweise eine hohe Bedeutung erlangt und in den Gesetzen des öffentlichen Umweltrechts wird vielfach auf diese Standards verwiesen. Das private Umweltrecht Der im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) formulierte Teil des privaten Umweltrechts ist für die betriebliche Praxis weniger bedeutsam. Der in den §§823 ff, 1004, sowie 906ff des BGB normierte Schutz des Einzelnen vor Umweltbelastungen oder -schäden ist durch die Regelungen des öffentlichen Umweltrechts mehr und mehr in den Hintergrund getreten. Das Umweltstrafrecht Das zu der Gruppe des sonstigen Umweltrechts gehörende Umweltstrafrecht spielt nach wie vor eine bedeutende Rolle. Die §§324ff des Strafgesetzbuchs (StGB) stellen die Verschmutzung oder Zerstörung unserer Lebensgrundlagen wie Wasser, Luft und Boden unter Strafe. Verstöße "kleinerer" Art, u.a. Verschmutzungen geringeren Umfangs von Grund- oder Oberflächenwasser oder unerlaubte Abfallbeseitigung, werden durch das Umwelt-Ordnungswidrigkeitenrecht geahndet. GlossarBImSchGGesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) vom 26. September 2002. Den Gesetzestext finden Sie hier. STGB Strafgesetzbuch (StGB) vom 13. November 1998. TA-Luft Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes–Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft) vom 24. Juli 2002. Den Text finden Sie hier. TA-Lärm Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998. Den Gesetzestext finden Sie hier. UmweltHG Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG ) vom 10. Dezember 1990. Den Gesetzestext finden Sie hier. Umweltinformationsgesetz Umweltinformationsgesetz (UIG) vom 22. Dezember 2004. Den Gesetzestext finden Sie hier USchadG Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Umweltschadensgesetz - USchadG ) vom 10. Mai 2007. Den Gesetzestext finden Sie hier. UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24. Februar 2010. Den Gesetzestext finden Sie hier WHG Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31. Juli 2009. Den Gesetzestext finden Sie hier
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Kommentare Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg (IBU) Informationszentrum für betrieblichen Umweltschutz Theodor-Heuss-Str. 4 70174 Stuttgart Bitte teilen Sie uns Ihre Anregungen und Ideen aber auch Ihre Änderungs- und Ergänzungswünsche sowie Ihre Kritik mit Hilfe des Kontaktformulars oder telefonisch mit. |
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